{"id":432419,"date":"2023-06-07T15:59:14","date_gmt":"2023-06-07T13:59:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=432419"},"modified":"2023-06-07T15:59:14","modified_gmt":"2023-06-07T13:59:14","slug":"luebeck-gefahren-durch-falsch-abgestellte-fahrzeuge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/luebeck-gefahren-durch-falsch-abgestellte-fahrzeuge\/","title":{"rendered":"L\u00fcbeck: Gefahren durch falsch abgestellte Fahrzeuge"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00dcber 135.000 zulassungspflichtige Fahrzeuge sind in der Hansestadt L\u00fcbeck zugelassen. Fahrzeuge werden immer gr\u00f6\u00dfer, der Parkraum immer knapper \u2013 in der Folge werden zunehmend Situationen hervorgerufen, die das Ordnungsamt dazu zwingen, Fahrzeuge aus dem \u00f6ffentlichen Verkehrsraum abschleppen zu lassen.<\/strong><!--more-->Als zentraler Wirtschaftsstandort der Region und touristischer Anziehungspunkt kommen jeden Tag viele Pendler:innen und Tagesg\u00e4ste zus\u00e4tzlich in die Hansestadt und nehmen Parkraum in Anspruch. Nicht alle Verkehrsteilnehmenden halten sich dabei an die bestehenden Verkehrsregeln und sorgen dadurch f\u00fcr teilweise gef\u00e4hrliche Situationen. Werden solche Situationen durch das Ordnungsamt vor Ort festgestellt, m\u00fcssen die Fahrzeuge zum Zwecke der Gefahrenabwehr abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten belaufen sich dabei im Regelfall auf fast 300 EUR und k\u00f6nnen im Einzelfall sogar noch deutlich h\u00f6her ausfallen. Hinzu kommt au\u00dferdem die anfallende Geldbu\u00dfe.<\/p>\n<p>Besondere Gefahrenlagen entstehen dabei vor allem durch die nachfolgenden Parkverst\u00f6\u00dfe, die regelm\u00e4\u00dfig ein Abschleppen der Fahrzeuge erforderlich machen:<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Parken in den sogenannten 5-Meter-Bereichen versperrt die Schwenkbereiche der Fahrzeuge von Feuerwehr und Entsorgungsbetrieben. Es ist gesetzlich verboten, innerhalb von 5 Metern vor oder nach einer Einm\u00fcndung oder Kreuzung zu parken. Ist rechts neben der Fahrbahn baulich ein Radweg angelegt, betr\u00e4gt der Parkverbotsbereich sogar 8 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Halten und Parken an engen und an un\u00fcbersichtlichen Stra\u00dfenstellen sowie im Bereich scharfer Kurven ist ebenfalls verboten. Eine Missachtung dieses Verbots f\u00fchrt dazu, dass die sehr breiten und langen Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Entsorgungsbetrieben bei der Anfahrt zu ihren Einsatzorten behindert werden. Dies kann mitunter Menschenleben gef\u00e4hrden. Eine enge Stelle liegt vor, wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite 3,05 Meter unterschreitet.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eindeutig sollte das Halte- und Parkverbot im Bereich von Feuerwehrzufahrten sein. Doch auch dieses Verbot wird regelm\u00e4\u00dfig missachtet und erfordert das Abschleppen von Fahrzeugen. Dies gilt gleichfalls f\u00fcr das Parken von Nichtberechtigten auf Parkpl\u00e4tzen, die f\u00fcr gehbehinderte Menschen eingerichtet wurden.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sind durch Bodenmarkierungen Sperrfl\u00e4chen oder Grenzmarkierungen ausgewiesen, sind diese Fl\u00e4chen ebenfalls nicht als Parkraum geeignet. H\u00e4ufig sind diese Bodenmarkierungen aufgebracht, um die notwendigen Schwenkbereiche und Aufstellfl\u00e4chen der Feuerwehr zu sch\u00fctzen, sodass ein \u00dcberparken dieser Fl\u00e4chen auch regelm\u00e4\u00dfig einen Abschleppvorgang nach sich zieht.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Doch auch in Bereichen ohne Markierungen kann es sich um lebenswichtige Aufstellfl\u00e4chen der Feuerwehr handeln, zum Beispiel beim Multifunktionsstreifen in der Moislinger Allee. Auch in diesem Bereich werden zuk\u00fcnftig Abschleppma\u00dfnahmen veranlasst werden.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auch das Parken auf Verkehrsfl\u00e4chen f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger:innen und Radfahrer:innen erfordert regelm\u00e4\u00dfig ein Abschleppen von Fahrzeugen.<\/p>\n<p>Das Ordnungsamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer:innen, die Vorschriften \u00fcber das Halten und Parken zu beachten. Zuwiderhandlungen, die ein ungest\u00f6rtes Durchkommen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Entsorgungsbetrieben, Linienverkehr oder vorberechtigten Verkehrsteilnehmer:innen verhindern, m\u00fcssen durch Abschleppma\u00dfnahmen beendet werden. Die Kosten k\u00f6nnen dabei sowohl dem Fahrzeugf\u00fchrer als auch dem Halter auferlegt werden.<\/p>\n<p>Das Beachten von Halte- und Parkvorschriften sorgt daf\u00fcr, dass alle B\u00fcrger:innen im Bedarfsfall ungehindert und schnell durch Feuerwehr und Rettungsdienst erreicht werden k\u00f6nnen. +++<\/p>\n<p>&gt; Ver\u00f6ffentlicht am 07.06.2023<\/p>\n<p>Meldung online ansehen: <a href=\"https:\/\/www.luebeck.de\/de\/lop\/article\/139306\">https:\/\/www.luebeck.de\/de\/lop\/article\/139306<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber 135.000 zulassungspflichtige Fahrzeuge sind in der Hansestadt L\u00fcbeck zugelassen. 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