{"id":432621,"date":"2023-07-10T08:56:52","date_gmt":"2023-07-10T06:56:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=432621"},"modified":"2023-07-10T08:56:52","modified_gmt":"2023-07-10T06:56:52","slug":"gefluegelpest-in-schleswig-holstein-nachweis-in-gefluegelhaltung-im-kreis-schleswig-flensburg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/gefluegelpest-in-schleswig-holstein-nachweis-in-gefluegelhaltung-im-kreis-schleswig-flensburg\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcgelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Gefl\u00fcgelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-431630 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"380\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1.jpg 600w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1-320x203.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1-550x348.jpg 550w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/a>KIEL. Im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Gefl\u00fcgelpest in einem gewerblichen G\u00e4nsehaltungsbetrieb festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Freitagabend eine Infektion mit dem Gefl\u00fcgelpestvirus des Subtyps H5N1 best\u00e4tigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte T\u00f6tung aller verbliebenen G\u00e4nse des Betriebes sowie die fachgerechte Entsorgung der get\u00f6teten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.<!--more-->Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer \u00dcberwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben f\u00fcr Gefl\u00fcgelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot f\u00fcr lebendes Gefl\u00fcgel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Schleswig-Flensburg zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Gefl\u00fcgelpestlage &#8211; appelliert das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, l\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz des Hausgefl\u00fcgels die landesweit geltenden Biosicherheitsma\u00dfnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverf\u00fcgung \u00fcber Biosicherheitsma\u00dfnahmen f\u00fcr alle privaten und gewerblichen Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhalter.<\/p>\n<p>Die Allgemeinverf\u00fcgung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Gefl\u00fcgelhaltungen m\u00fcssen zudem vor den Eing\u00e4ngen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen m\u00fcssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre H\u00e4nde waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Beh\u00e4ltnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Gefl\u00fcgel \u00fcber M\u00e4rkte, B\u00f6rsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildv\u00f6geln und Hausgefl\u00fcgel zu vermeiden, sollten Wildv\u00f6gel von Gefl\u00fcgelhaltungen soweit wie m\u00f6glich ferngehalten beziehungsweise Anreize f\u00fcr Wildv\u00f6gel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen f\u00fcr das Gefl\u00fcgel zu pr\u00fcfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt diesbez\u00fcglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Gefl\u00fcgel nur an f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglichen Stellen gef\u00fcttert werden. Au\u00dferdem darf kein Oberfl\u00e4chenwasser f\u00fcr das Tr\u00e4nken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildv\u00f6gel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenst\u00e4nde, mit denen das Gefl\u00fcgel in Ber\u00fchrung kommen kann, m\u00fcssen f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsma\u00dfnahmen konsequent umzusetzen.<\/p>\n<p>Bei erh\u00f6hten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Gefl\u00fcgelpest hindeuten, ist zudem eine veterin\u00e4rmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgekl\u00e4rt und das Vorliegen einer Infektion mit Gefl\u00fcgelpestviren ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Gefl\u00fcgelpestgeschehen auch bei Wildv\u00f6geln betroffen, dass sich wie schon im Vorjahr \u00fcber den Sommer fortsetzt. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 105 Proben von Wildv\u00f6geln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien St\u00e4dte Neum\u00fcnster und L\u00fcbeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Best\u00e4tigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasst in 2023 aktuell vor allem verschiedene Koloniebr\u00fcter und Seev\u00f6gel. Hiervon sind unter anderem Lachm\u00f6wen und andere M\u00f6wenarten (Mantelm\u00f6we, Silberm\u00f6we und Dreizehenm\u00f6we), verschiedene Seeschwalbenarten (Flussseeschwalbe, K\u00fcstenseeschwalbe und Brandseeschwalbe) sowie auf der Insel Helgoland Trottellummen und ein Basst\u00f6lpel betroffen.<\/p>\n<p>Beim Hausgefl\u00fcgel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Gefl\u00fcgelpestausbr\u00fcche amtlich festgestellt. Neben dem aktuellen Ausbruch im Kreis Schleswig-Flensburg waren drei Kleinhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde sowie zwei gewerbliche Legehennen-Haltungen in den Kreisen Ostholstein und Dithmarschen betroffen.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:<\/strong><\/p>\n<p>Informationen der Landesregierung: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/landwirtschaft\/gefluegelpest\/gefluegelpest_node.html\">schleswig-holstein.de &#8211; Gefl\u00fcgelpest<\/a><\/p>\n<p>Informationen des FLI: <a href=\"https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest\/\">https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. 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