{"id":433918,"date":"2024-02-24T17:45:47","date_gmt":"2024-02-24T16:45:47","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=433918"},"modified":"2024-02-24T17:45:47","modified_gmt":"2024-02-24T16:45:47","slug":"neue-fleischkennzeichnung-mehr-klarheit-zu-herkunft-und-haltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/neue-fleischkennzeichnung-mehr-klarheit-zu-herkunft-und-haltung\/","title":{"rendered":"Neue Fleischkennzeichnung \u2013 Mehr Klarheit zu Herkunft und Haltung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/2024-02-23_LuEFleischkennzeichnungs_yord.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-433919 aligncenter\" src=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/2024-02-23_LuEFleischkennzeichnungs_yord.jpg\" alt=\"\" width=\"643\" height=\"360\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/2024-02-23_LuEFleischkennzeichnungs_yord.jpg 600w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/2024-02-23_LuEFleischkennzeichnungs_yord-320x179.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/2024-02-23_LuEFleischkennzeichnungs_yord-550x308.jpg 550w\" sizes=\"auto, (max-width: 643px) 100vw, 643px\" \/><\/a>Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher achten bei dem Kauf von Fleisch und Fleischprodukten auf Herkunft und Haltung der Tiere. Ein sch\u00f6nes Design, Werbeslogans und bunte Hersteller-Siegel k\u00f6nnen Produkte besonders ansprechend machen und zum Kauf verleiten. Wirkliche Transparenz bieten jedoch nur verl\u00e4ssliche und nachvollziehbare Labels.\u00a0Mit der neuen Fleischkennzeichnung schafft der Gesetzgeber nun Klarheit. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erkl\u00e4rt, was sich bei der Kennzeichnung von Fleisch \u00e4ndert.<\/p>\n<p>Kennzeichnung der Tierhaltung vorerst nur f\u00fcr Schweinefleisch verpflichtend<br \/>\nEine staatliche verpflichtende Kennzeichnung zur Haltung von Tieren fehlte bisher, wurde jedoch im <a href=\"http:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-cm77war7-tixh2leq-ohn\">Jahr\u00a02023 gesetzlich verankert<\/a>. Bis sp\u00e4testens August 2025 haben Lebensmittelunternehmen Zeit, das neue verpflichtende Siegel \u201eTierhaltung\u201c zu verwenden. Dies wird vorerst nur unverarbeitetes Schweinefleisch, einschlie\u00dflich Hackfleisch, aus Deutschland betreffen. Ma\u00dfgeblich ist f\u00fcr die Einstufung lediglich die Zeit w\u00e4hrend der Mast. Sobald weitere Verarbeitungsschritte erfolgen beziehungsweise weitere Zutaten hinzukommen, entf\u00e4llt die Informationspflicht. Sonderregelungen gibt es f\u00fcr gemischte Lebensmittel wie beispielsweise Hackfleisch. Hier ist die prozentuale Angabe mehrerer Haltungsformen in einem Logo m\u00f6glich, wenn anteilig Fleisch von Tieren unterschiedlicher Haltungsformen verwendet wurde.<\/p>\n<p>Was steckt hinter der neuen Tierhaltungskennzeichnung?<br \/>\nDas staatliche Tierhaltungskennzeichen gibt anhand von f\u00fcnf Stufen die Art der Tierhaltung an:<\/p>\n<ol>\n<li>\u201eStall\u201c: Die Haltung w\u00e4hrend der Mast erfolgte mindestens entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.<\/li>\n<li>\u201eStall+Platz\u201c: Mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard. Die Buchten m\u00fcssen durch verschiedene Elemente (etwa Trennw\u00e4nde, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche) strukturiert werden sowie \u00fcber Raufutter verf\u00fcgen.<\/li>\n<li>\u201eFrischluftstall\u201c: Die Tiere haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.<\/li>\n<li>\u201eAuslauf\/Weide\u201c: Den Tieren steht ganzt\u00e4gig ein Auslauf zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>\u201eBio\u201c: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der\u00a0<a href=\"http:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-cm77war7-y3nogudz-19gb\">EU-\u00d6koverordnung<\/a>.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Welche Voraussetzungen hier unter anderem f\u00fcr die Gr\u00f6\u00dfe und Gestaltung des Stalls gelten, beschreibt das\u00a0<a href=\"http:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-cm77war7-4k5fp85y-uhg\">Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft<\/a>. Wer sich beim Einkauf schnell informieren m\u00f6chte, kann daf\u00fcr einen QR-Code nutzen, der Teil des Siegels ist. Wo das Fleisch verkauft wird, spielt bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung keine Rolle \u00ad\u2013 auch im Online-Handel m\u00fcssen Verbraucher die Information erhalten.<\/p>\n<p>Was ist mit bestehenden Siegeln?<br \/>\nSeit einigen Jahren nutzen viele gro\u00dfe deutsche Lebensmittelh\u00e4ndler die freiwillige Haltungsformkennzeichnung der Industrie. Dieses Label wird nicht nur f\u00fcr Schweinefleisch, sondern auch f\u00fcr Rindfleisch und verschiedene Arten von Gefl\u00fcgelfleisch sowie f\u00fcr verarbeitete Fleischwaren und Milchprodukte verwendet. Hinter dem mehrfarbigen, bisher vierstufigen Label (\u201eStallhaltung\u201c, \u201eStallhaltungPlus\u201c, \u201eAu\u00dfenklima\u201c, \u201ePremium\u201c) steht die Gesellschaft zur F\u00f6rderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, kurz Initiative Tierwohl. Um eigenen Angaben zufolge Verwirrung zu vermeiden, wird das Siegel zuk\u00fcnftig an die geplante staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst, sowohl bei der Bezeichnung der Stufen als auch durch Einf\u00fchrung einer weiteren f\u00fcnften Stufe, die die Haltung nach Bio-Standard kennzeichnet. So kann es k\u00fcnftig sein, dass ein Produkt zwei Kennzeichnungen tr\u00e4gt, die die Haltungsform aufzeigen. Das staatliche Siegel ist hierbei jedoch f\u00fcr alle Anbieter verpflichtend und unterliegt staatlichen Kontrollen.<\/p>\n<p>Mehr Transparenz an der Frischetheke: Wo kommt mein Fleisch her?<br \/>\nNeben der Haltungsform interessieren sich die Verbraucher auch f\u00fcr die Herkunft des Fleisches auf ihrem Speiseplan. Vorverpacktes unverarbeitetes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Gefl\u00fcgel muss die Informationen tragen, in welchem Land Aufzucht und Schlachtung stattgefunden haben. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nun seit Februar 2024 auch f\u00fcr nicht vorverpackte Ware in der Frischetheke, auf Wochenm\u00e4rkten oder in Metzgereien. Verbraucher erfahren direkt am Verkaufsort schriftlich oder elektronisch, woher die unverarbeitete lose Ware stammt. Gekennzeichnet wird mit den Angaben \u201eAufgezogen in: [\u2026]\u201c und \u201eGeschlachtet in: [\u2026] \u201c. Eine Angabe wie \u201eUrsprung: Deutschland\u201c ist beispielsweise auch m\u00f6glich, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweisbar in Deutschland stattfanden. Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss bereits seit der BSE-Krise im Jahr 2000 die Herkunft angegeben werden, egal ob verpackt oder lose. Hier geh\u00f6rt au\u00dferdem das Land der Geburt zur Pflichtkennzeichnung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher achten bei dem Kauf von Fleisch und Fleischprodukten auf Herkunft und Haltung der Tiere. 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