{"id":434630,"date":"2024-04-09T13:42:54","date_gmt":"2024-04-09T11:42:54","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=434630"},"modified":"2024-04-09T13:42:54","modified_gmt":"2024-04-09T11:42:54","slug":"unternehmensnachfolge-bei-kleinstunternehmen-fruehzeitige-regelung-sichert-betrieb-und-arbeitsplaetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/unternehmensnachfolge-bei-kleinstunternehmen-fruehzeitige-regelung-sichert-betrieb-und-arbeitsplaetze\/","title":{"rendered":"Unternehmensnachfolge bei Kleinstunternehmen: Fr\u00fchzeitige Regelung sichert Betrieb und Arbeitspl\u00e4tze"},"content":{"rendered":"<p><em><a href=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Profi-Handwerker_Logo_600x.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-434631 alignleft\" src=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Profi-Handwerker_Logo_600x.jpg\" alt=\"\" width=\"391\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Profi-Handwerker_Logo_600x.jpg 391w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Profi-Handwerker_Logo_600x-320x153.jpg 320w\" sizes=\"auto, (max-width: 391px) 100vw, 391px\" \/><\/a>Symbolbild \u00b7 Schleswig-Holsteinische Notarkammer<\/em>. Wer erfolgreich ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat, m\u00f6chte dessen Fortbestand, das vorhandene Know-how, Arbeitspl\u00e4tze und Verm\u00f6genswerte auch \u00fcber den Ruhestand hinaus bewahren. Eigent\u00fcmer sollten daher fr\u00fchzeitig die Unternehmensnachfolge regeln. Kommt es zu einer unerwarteten Arbeitsunf\u00e4higkeit oder dem pl\u00f6tzlichen Tod des Unternehmers, drohen ohne geregelte Nachfolge sowohl F\u00fchrungslosigkeit und Liquidit\u00e4tsprobleme als auch Streit ums Erbe und hohe Erbschaftssteuern.<!--more--><strong>Familienmitglied als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Gesellschafter<\/strong><\/p>\n<p>Oft besteht der Wunsch, dass ein Familienmitglied das Unternehmen fortf\u00fchrt. Enge Verwandte, die \u00fcber die n\u00f6tigen Fachkenntnisse und eine entsprechende Berufsausbildung verf\u00fcgen, k\u00f6nnen den Betrieb bereits zu Lebzeiten des bisherigen Eigent\u00fcmers auf Gesellschafter- und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsebene \u00fcbernehmen. Familienmitglieder, die diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllen, k\u00f6nnen alternativ als Gesellschafter einbezogen werden und eine fachkundige Person au\u00dferhalb der Familie wird Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Falls das Unternehmen nicht im Familienbesitz bleiben, aber dennoch erhalten werden soll, ist ein Verkauf an einen Investor, einen bew\u00e4hrten leitenden Mitarbeiter oder eine externe F\u00fchrungskraft mit gro\u00dfer Berufserfahrung m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Schrittweise \u00dcbergabe des Unternehmens an den Nachfolger<\/strong><\/p>\n<p>Wenn ein Unternehmen vom bisherigen Eigent\u00fcmer auf ein Familienmitglied \u00fcbergeht, spielen erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Bei einer lebzeitigen \u00dcbertragung handelt es sich oft um eine (zumindest teilweise) Schenkung. Im besten Fall k\u00f6nnen Unternehmer den Wechsel gut planen und erbschafts- sowie steuerrechtliche Vorteile f\u00fcr das Betriebsverm\u00f6gen nutzen. Es ist empfehlenswert, dass die \u00dcbernahme schrittweise erfolgt, beispielsweise durch eine sukzessive \u00dcbertragung der Gesellschaftsanteile. Der bisherige Unternehmer unterst\u00fctzt den Nachfolger beim Einstieg und kann sich selbst immer weiter zur\u00fcckziehen. Auch Rentenzahlungen zur eigenen Absicherung sind m\u00f6glich. Wichtig ist, die \u00dcbertragung sorgf\u00e4ltig zu strukturieren, um unerw\u00fcnschte Folgen zu vermeiden. Beispielsweise kann es zu Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcchen kommen, wenn nicht alle Erben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bedacht werden. Dies l\u00e4sst sich unter Umst\u00e4nden durch pers\u00f6nliche Kommunikation und Pflichtteilsverzichtsvertr\u00e4ge verhindern.<\/p>\n<p><strong>Unternehmertestament regelt Nachfolge im Todesfall<\/strong><\/p>\n<p>Ein Unternehmertestament hingegen erm\u00f6glicht, die Nachfolge im Unternehmen erst nach dem Tode zu regeln. Ohne Testament kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge durch den oder die Erben, die wirtschaftlich in aller Regel nicht sinnvoll ist. GmbH- und Kommandit-Anteile sind prinzipiell vererblich. Ein Notar unterst\u00fctzt Unternehmensinhaber festzulegen, welche Erben tats\u00e4chlich Gesellschafter werden, und ber\u00e4t zu abweichenden Regelungen. Das Unternehmertestament sollte unbedingt die bestehenden Gesellschaftsvertr\u00e4ge ber\u00fccksichtigen. Ebenso sollten auch die Vertr\u00e4ge an das Testament angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>Vorsorgevollmacht hilft bei Ungl\u00fccksf\u00e4llen und Krankheit<\/strong><\/p>\n<p>Jeder Unternehmer sollte auch f\u00fcr Ungl\u00fccke und Krankheit vorsorgen. Eine Vollmacht erm\u00f6glicht es dann, neben den verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten auch noch f\u00fcr die gesundheitliche Sorge Unterst\u00fctzung der Bevollm\u00e4chtigten zu erhalten.<\/p>\n<p><strong>Neue gesetzliche Regelungen f\u00fcr GbR, KG und OHG<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem 1. Januar 2024 geht auch bei Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf dessen Erben \u00fcber, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Aufl\u00f6sung vorsieht. Dies gilt ebenso f\u00fcr den Tod eines pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft (KG) oder Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Eine explizite Regelung, das Unternehmen fortzuf\u00fchren, ist damit nicht mehr zwingend notwendig. Allerdings sollte auch hier festgelegt werden, welche Erbberechtigten neue Gesellschafter sein sollen.<\/p>\n<p>Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWQAAD9GQsAAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBmFOUn8BoCXTzYQl-pR7iyOjVCNgAEU8I\/1\/MyBCeHk2R-eebMqazoMhnw\/aHR0cHM6Ly9ub3Rhci5kZS8\">https:\/\/notar.de\/<\/a> den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWQAAD9GQsAAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBmFOUn8BoCXTzYQl-pR7iyOjVCNgAEU8I\/2\/7-5pF-a1Alt2ONyyxJvCIg\/aHR0cHM6Ly9yYXRnZWJlci1ub3Rhci5kZS8\">https:\/\/ratgeber-notar.de\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Symbolbild \u00b7 Schleswig-Holsteinische Notarkammer. 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