{"id":435152,"date":"2023-10-09T11:48:34","date_gmt":"2023-10-09T09:48:34","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/den-garten-winterfest-machen-so-hilft-der-fiskus-mit\/"},"modified":"2023-10-09T11:48:34","modified_gmt":"2023-10-09T09:48:34","slug":"den-garten-winterfest-machen-so-hilft-der-fiskus-mit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/den-garten-winterfest-machen-so-hilft-der-fiskus-mit\/","title":{"rendered":"Den Garten winterfest machen &#8211; So hilft der Fiskus mit"},"content":{"rendered":"<p>Neustadt a. d. W. (ots) &#8211; <\/p>\n<p>Anmoderationsvorschlag: \u00c4rmel hoch, Gartenhandschuhe an und los geht&#8217;s, denn jetzt gibt&#8217;s viel zu tun. Schlie\u00dflich muss nochmal der Rasen gem\u00e4ht, die Hecken und B\u00e4ume geschnitten, das Unkraut gej\u00e4tet und alles im Garten und rund ums Haus fit f\u00fcr den Winter gemacht werden. Das ist viel Arbeit, f\u00fcr die sich manche Hilfe holen. Das kostet zwar Geld, aber einen Teil davon kann man sich mit der Steuererkl\u00e4rung wieder zur\u00fcckholen. Mein Kollege Mario Hattwig berichtet. <\/p>\n<p>Sprecher: In der Steuererkl\u00e4rung kann man die Kosten f\u00fcr eine Gartenhilfe als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Das betrifft Arbeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden k\u00f6nnten &#8211; also sowas wie Rasenm\u00e4hen, Unkrautj\u00e4ten, Pflanzarbeiten oder Heckenschneiden. Gr\u00f6\u00dfere Arbeiten gelten als Handwerkerleistungen, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH. <\/p>\n<p>O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): &#8222;Das ist dann so etwas wie Erde ausheben, Terrasse pflastern oder auch einen Rollrasen legen. \u00dcbrigens kann man auch die Kosten f\u00fcr die Entsorgung von Gr\u00fcnschnitt angeben, wenn der G\u00e4rtner das in Rechnung stellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Garten neu anlegt oder nur umgestaltet wird.&#8220; <\/p>\n<p>Sprecher: F\u00fcr Handwerkerleistungen gilt generell: 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr werden vom Finanzamt anerkannt. <\/p>\n<p>O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): &#8222;Das gleiche Prinzip gilt f\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch hier werden 20 Prozent der Kosten anerkannt, aber mit einem gro\u00dfen Unterschied: F\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen k\u00f6nnen bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.&#8220; <\/p>\n<p>Sprecher: Allerdings nur unter zwei Bedingungen: Erstens, man muss selbst in dem Haus wohnen, zu dem der Garten geh\u00f6rt. Das k\u00f6nnen auch Ferienh\u00e4user sein. Und&#8230; <\/p>\n<p>O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): &#8222;&#8230;das Haus oder die Ferienwohnung darf kein Neubau sein. Und als Neubau gilt eine Immobilie im Steuerrecht bis zu dem Zeitpunkt, wenn sie bezugsfertig ist. Sobald die Wohnung oder das Haus so weit fertig gestellt ist, dass man einziehen kann, ist die Neubauphase rum.&#8220; <\/p>\n<p>Sprecher: Damit das zust\u00e4ndige Finanzamt die Kosten anerkennt, muss man die Rechnung mit Rechnungsnachweis bezahlt haben, also zum Beispiel per \u00dcberweisung. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an, selbst, wenn man eine Quittung hat. <\/p>\n<p>O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 24 Sek.): &#8222;Wichtig ist au\u00dferdem, dass auf der Rechnung die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind &#8211; denn Materialkosten werden nicht anerkannt. F\u00fcr Mieter gibt es eine andere M\u00f6glichkeit, denn die haben in der Regel keine Rechnung, weil ein Handwerker oder Dienstleister meistens vom Vermieter beauftragt werden. F\u00fcr Mieter reicht die Nebenkostenabrechnung, um die Kosten geltend zu machen, wenn die Posten darin aufgef\u00fchrt sind.&#8220; <\/p>\n<p>Sprecher: Hilfe zu solchen und anderen steuerlichen Themen bekommt man bei der VLH. <\/p>\n<p>O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): &#8222;Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter www.vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung &#8211; einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin oder dem Berater einen Termin ausmachen.&#8220; <\/p>\n<p>Abmoderationsvorschlag: Wer die ganze Gartenarbeit nicht alleine machen kann oder will, kann sich gerne Hilfe holen. Und das lohnt sich gleich doppelt: Denn Sie haben Unterst\u00fctzung, um alles noch vor dem Winter zu schaffen, und der Fiskus beteiligt sich an den Kosten! Mehr Tipps dazu und zu vielen weiteren Themen rund um die Einkommensteuererkl\u00e4rung bekommen Sie vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe und unter www.vlh.de. <\/p>\n<p>Pressekontakt:<\/p>\n<p>Christina Georgiadis<br \/>\nMail:christina.georgiadis@vlh.de<br \/>\nTel.:06321\/49010<\/p>\n<p>Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. &#8211; VLH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Dieser Beitrag wurde automatisch von Presseportal.de zur Verf\u00fcgung gestellt: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/69585\/5621190<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neustadt a. d. W. 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