{"id":436674,"date":"2024-07-04T16:55:53","date_gmt":"2024-07-04T14:55:53","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=436674"},"modified":"2024-07-04T16:55:53","modified_gmt":"2024-07-04T14:55:53","slug":"vzsh-das-basiskonto-sicher-aber-teuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/vzsh-das-basiskonto-sicher-aber-teuer\/","title":{"rendered":"VZSH: Das Basiskonto \u2013 sicher, aber teuer?"},"content":{"rendered":"<p>Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat das Recht (\u00a7 31 Zahlungskontengesetz), ein Basiskonto zu er\u00f6ffnen. Dies ist ein Konto auf Guthabenbasis, mit dem Nutzer an allen Vorg\u00e4ngen des Zahlungsverkehrs teilnehmen k\u00f6nnen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt, was es bei dem Basiskonto zu beachten gibt.<!--more-->Bargeld ein- und auszahlen, \u00dcberweisungen t\u00e4tigen und Dauerauftr\u00e4ge einrichten, mit Karte zahlen, all das funktioniert mit dem Basiskonto. Nur \u00fcberziehen l\u00e4sst es sich nicht, es gibt keinen Dispokredit und keine Kreditkarte. Gedacht f\u00fcr vulnerable Verbrauchergruppen \u2013 Menschen mit wenig Geld, schlechter Bonit\u00e4t oder ohne Wohnsitz, aber auch Asylsuchende \u2013, soll das Basiskonto den sicheren Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr erm\u00f6glichen. Denn ohne diesen ist gesellschaftliche Teilhabe heutzutage kaum m\u00f6glich. Doch das Basiskonto kostet auch, und zwar nicht gerade wenig:<\/p>\n<p>Eine <a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-pc0t5kye-rvqmcz7n-160\">aktuelle\u00a0Studie des Verbraucherzentralen Bundesverbandes\u00a0(vzbv)<\/a> deckt auf, dass im vergangenen Jahr europaweit die teuersten Basiskonten in Deutschland angeboten wurden. Pro Monat lagen die Geb\u00fchren hier in der Spitze bei \u00fcber 27 Euro \u2013 eine hohe Summe, bedenkt man, dass das Konto mit grundlegenden Funktionen vornehmlich f\u00fcr einkommensschwache Verbraucher gedacht ist. Andere EU-L\u00e4nder bieten Basiskonten kosteng\u00fcnstiger oder gar kostenfrei an. Deshalb fordert der vzbv in einem\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-pc0t5kye-ug6yd546-1b28\">Positionspapier<\/a>\u00a0die gesetzliche Begrenzung f\u00fcr Basiskonten-Entgelte.<\/p>\n<p><strong>Der Weg zum Basiskonto<\/strong><br \/>\nJeder Verbraucher hat das Recht, ein Basiskonto zu er\u00f6ffnen. Auch Obdachlose haben einen Anspruch. Sie brauchen allerdings eine postalische Anschrift und k\u00f6nnen daf\u00fcr notfalls die Adresse einer\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-pc0t5kye-xuj7sm07-1bje\">Beratungsstelle<\/a>\u00a0angeben. Gefl\u00fcchtete Personen sind ebenfalls berechtigt, auch wenn sie keinen Aufenthaltstitel haben.<\/p>\n<p>Der Weg zum Basiskonto l\u00e4uft \u00fcber eine Bank. Mit Hilfe eines Formulars k\u00f6nnen Verbraucher hier ein Konto er\u00f6ffnen. Das Formular bekommen sie vor Ort oder auf der\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-pc0t5kye-3rk813mu-ca6\">Website der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht<\/a>\u00a0[Download]. Dann dauert es maximal zehn Tage, bis das Basiskonto er\u00f6ffnet ist und genutzt werden kann.<\/p>\n<p>Eine Herausforderung ist \u2013 wie bei jeder Kontoer\u00f6ffnung \u2013 die Legitimationspr\u00fcfung. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Identit\u00e4t des Antragstellers zu \u00fcberpr\u00fcfen. Deshalb ben\u00f6tigen Verbraucher zus\u00e4tzlich zum Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Basiskontos ein g\u00fcltiges Dokument zur Identifikation, zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li>g\u00fcltige amtliche Ausweise, die ein Lichtbild des Inhabers enthalten und die Pass- und Ausweispflicht im Inland erf\u00fcllen (P\u00e4sse, Personalausweise, Pass- oder Ausweisersatzpapiere<\/li>\n<li>Duldungsbescheinigungen nach \u00a7 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes<\/li>\n<li>Ankunftsnachweise gem\u00e4\u00df \u00a7 63a Asylgesetz<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Unterschied zum P-Konto<\/strong><br \/>\nTats\u00e4chlich kann das Basiskonto auch ganz einfach als P-Konto gef\u00fchrt werden. Daf\u00fcr muss lediglich ein H\u00e4kchen im Antragsformular gesetzt werden. Im Gegensatz zu normalen Girokonten sch\u00fctzt das \u201ePf\u00e4ndungsschutzkonto\u201c das eigene Guthaben bis zu einer H\u00f6he von 1.410 Euro pro Monat vor Pf\u00e4ndung, Verrechnung und Aufrechnung, etwa wenn hohe Schulden bestehen. Ab 1. Juli 2024 steigt der gesch\u00fctzte Freibetrag auf <u>1.500 Euro [korrekter Freibetrag]<\/u>. Er erh\u00f6ht sich bei Unterhaltspflichten, zum Beispiel f\u00fcr Kinder. Genau wie das Basiskonto erm\u00f6glicht das P-Konto die Zahlungsf\u00e4higkeit von Verbrauchern. Auch die R\u00fcckumwandlung eines P-Kontos zum herk\u00f6mmlichen Girokonto ist m\u00f6glich. Es ist jedoch ratsam, dies erst zu tun, wenn keine Pf\u00e4ndungsgefahr mehr besteht.<\/p>\n<p><strong>Aufsuchender Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein<\/strong><br \/>\nMenschen mit wenig Geld stehen in ihrem Konsumalltag vor vielen Herausforderungen: Klimakrise, Inflation und hohe Energiekosten f\u00fchren bei einkommensschwachen Verbrauchern oft zu Geldsorgen und sozialer Isolation. Dank der F\u00f6rderung des Ministeriums f\u00fcr Landwirtschaft, l\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein unterst\u00fctzt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nun auch diese Personengruppen \u2013 und zwar mit offenen Sprechstunden und Info-Veranstaltungen zu wichtigen Verbraucherthemen in Flensburg, Kiel, L\u00fcbeck, Heide und Norderstedt \u2013 kostenfrei, pers\u00f6nlich und unb\u00fcrokratisch. Mehr zur Quartiersarbeit:\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-pc0t5kye-8gzmciw6-vwa\">www.vzsh.de\/quartiersarbeit<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat das Recht (\u00a7 31 Zahlungskontengesetz), ein Basiskonto zu er\u00f6ffnen. 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