{"id":437718,"date":"2024-08-15T13:11:02","date_gmt":"2024-08-15T11:11:02","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=437718"},"modified":"2024-08-15T13:11:02","modified_gmt":"2024-08-15T11:11:02","slug":"s-h-weitere-nachweise-der-blauzungenkrankheit-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/s-h-weitere-nachweise-der-blauzungenkrankheit-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"S-H: Weitere Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein"},"content":{"rendered":"<p>Foto: Wikipedia.org \u00b7 KIEL. Nachdem am 8. August 2024 das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in Schleswig-Holstein erstmals in drei Kreisen (Steinburg, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg) best\u00e4tigt wurde, sind nun auch in den Kreisen Stormarn, Dithmarschen und Herzogtum-Lauenburg die ersten F\u00e4lle der Tierseuche nachgewiesen worden. Es sind sowohl Rinder- als auch Schafhaltungen betroffen. Damit liegen aus bislang insgesamt 21 Tierhaltungen in Schleswig-Holstein positive Befunde vor.<!--more-->Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende M\u00fccken) \u00fcbertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederk\u00e4uer. Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchr\u00fcckgang, gest\u00f6rtes Allgemeinbefinden, ger\u00f6tete Schleimh\u00e4ute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entz\u00fcndungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesf\u00e4lle beobachten, sollen dies tier\u00e4rztlich abkl\u00e4ren lassen und ihr zust\u00e4ndiges Veterin\u00e4ramt informieren.<\/p>\n<p><strong>Landesregierung unterst\u00fctzt tierhaltende Betriebe bei der Impfung<\/strong><br \/>\nEinen wirksamen Schutz vor schweren Verl\u00e4ufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Die Landesregierung unterst\u00fctzt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss betr\u00e4gt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgew\u00e4hrung unb\u00fcrokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.<br \/>\nInsbesondere in Best\u00e4nden, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die \u00dcbertr\u00e4ger der Erkrankung, die Gnitzen, zu sch\u00fctzen. Auch in bereits geimpften Best\u00e4nden k\u00f6nnen diese Ma\u00dfnahmen helfen, den Infektionsdruck zu reduzieren.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><br \/>\nBei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederk\u00e4uer. Menschen k\u00f6nnen sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. Deutschland ist seit Mitte Oktober 2023 von BTV-3 betroffen. Der erste Fall wurde im Bundesland Nordrhein-Westfalen best\u00e4tigt. 2023 erfolgten auch die ersten Nachweise in Niedersachsen. Im Sommer 2024 hat das Geschehen in Deutschland deutlich an Dynamik gewonnen und die Tierseuche wurde in mehreren weiteren Bundesl\u00e4ndern nachgewiesen. Aufgrund dessen gelten mittlerweile nahezu alle Bundesl\u00e4nder als nicht mehr frei von der Tierseuche.<br \/>\nAuch ganz Schleswig-Holstein gilt seit den ersten Nachweisen am 8. August 2024 nicht mehr als frei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen f\u00fcr Tierhalterinnen und Tierhalter, da das Verbringen empf\u00e4nglicher Tiere in freie Zonen Deutschlands oder andere Mitgliedsstatten nur noch unter Einschr\u00e4nkungen m\u00f6glich ist. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.<br \/>\nBei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zust\u00e4ndigen Stellen bei den Veterin\u00e4r\u00e4mtern in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten.<\/p>\n<p><strong>Service-Hinweis:<\/strong><br \/>\nUm Fragen von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein B\u00fcrgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 \/ 988 7100 erreichbar.<br \/>\nAlle BTV-3-Nachweise in Schleswig-Holstein werden zudem in Zukunft auch auf der Homepage des MLLEV w\u00f6chentlich aktualisiert aufgef\u00fchrt: https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tiergesundheit\/blauzungenkrankheit<br \/>\nWeitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:<br \/>\n&#8211; Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: <a href=\"https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/blauzungenkrankheit\/\">https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/blauzungenkrankheit\/<\/a><br \/>\n&#8211; Informationen der EU- Kommission: <a href=\"https:\/\/food.ec.europa.eu\/animals\/animal-diseases\/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status\/bluetongue_en?prefLang=de\">https:\/\/food.ec.europa.eu\/animals\/animal-diseases\/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status\/bluetongue_en?prefLang=de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: Wikipedia.org \u00b7 KIEL. 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