{"id":438673,"date":"2024-09-26T17:53:19","date_gmt":"2024-09-26T15:53:19","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=438673"},"modified":"2024-09-26T17:53:19","modified_gmt":"2024-09-26T15:53:19","slug":"scheinselbststaendig-ohne-es-zu-wissen-wie-selbststaendige-sich-schuetzen-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/scheinselbststaendig-ohne-es-zu-wissen-wie-selbststaendige-sich-schuetzen-koennen\/","title":{"rendered":"Scheinselbstst\u00e4ndig, ohne es zu wissen &#8211; Wie Selbstst\u00e4ndige sich sch\u00fctzen k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p><em>Symbolfoto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.<\/em> Immer wieder kommt es vor, dass Einzelunternehmer oder Freiberufler ungewollt scheinselbstst\u00e4ndig sind und es nicht einmal wissen. So hat im letzten Jahr ein Urteil des Bundessozialgerichts f\u00fcr Aufsehen gesorgt, laut dem ein Zahnarzt, der als Honorararzt regelm\u00e4\u00dfig Notdienste im Auftrag einer kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung \u00fcbernommen hatte, scheinselbstst\u00e4ndig sei. <!--more-->Weitere h\u00e4ufig betroffene Berufsgruppen sind Berater, Programmierer, Grafikdesigner, Handwerker sowie Kurier- und Speditionsfahrer. Eine Scheinselbstst\u00e4ndigkeit hat immer Auswirkungen auf beide Seiten. Unter anderem wird der Selbstst\u00e4ndige zu einem Angestellten des entsprechenden Auftraggebers. Dieser muss daraufhin Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und Lohnsteuer nachzahlen.<\/p>\n<p><strong>Drohende Scheinselbstst\u00e4ndigkeit erkennen<\/strong><\/p>\n<p>Typische Merkmale einer Scheinselbstst\u00e4ndigkeit sind, dass der Selbstst\u00e4ndige dauerhaft, das hei\u00dft zu mehr als 85 Prozent, f\u00fcr einen Auftraggeber t\u00e4tig ist und dessen Auftr\u00e4ge f\u00fcnf Sechstel des eigenen Umsatzes ausmachen. Zudem kann eine Scheinselbstst\u00e4ndigkeit vorliegen, wenn der Selbstst\u00e4ndige keine eigenen versicherungspflichtigen Mitarbeiter besch\u00e4ftigt, wenig unternehmerische Freiheit besitzt und seine Arbeits- sowie Urlaubszeiten mit denen der festangestellten Arbeitnehmer des Auftraggebers \u00fcbereinstimmen. Ausschlaggebend ist, ob diese Merkmale im Gesamtbild \u00fcberwiegen. Regelm\u00e4\u00dfig wird dabei auch auf das unternehmerische Risiko abgestellt, welches der Selbstst\u00e4ndige tr\u00e4gt.<\/p>\n<p><strong>Ungeplante Scheinselbstst\u00e4ndigkeit vermeiden<\/strong><\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige haben verschiedene M\u00f6glichkeiten, einer etwaigen Scheinselbstst\u00e4ndigkeit vorzubeugen. Hierzu sollten sie f\u00fcr mehrere Auftraggeber arbeiten und nur selten \u00fcber l\u00e4ngere Zeit f\u00fcr denselben. Weiterhin sollten Selbstst\u00e4ndige ihr Honorar frei und eigenst\u00e4ndig gestalten, auf eine weitgehend freie Zeitplanung bei der Auftragserledigung achten und den Leistungsort selbstbestimmt w\u00e4hlen, beispielsweise im eigenen B\u00fcro oder zuhause. Keinesfalls sollten sie \u00fcberwiegend in den R\u00e4umen des Auftraggebers arbeiten. Ebenso ist es empfehlenswert, zum Beispiel mit einer eigenen Website oder Visitenkarten nach au\u00dfen hin erkennbar als Selbstst\u00e4ndige aufzutreten. Falls Selbstst\u00e4ndige den begr\u00fcndeten Verdacht haben, scheinselbstst\u00e4ndig zu sein, sollten sie eine Pr\u00fcfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund veranlassen und eine Feststellung der Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.<\/p>\n<p><strong>Folgen f\u00fcr Scheinselbstst\u00e4ndige<\/strong><\/p>\n<p>Falls es sich um eine Scheinselbstst\u00e4ndigkeit handelt, wird der vermeintliche Selbstst\u00e4ndige zum Angestellten des Auftraggebers. Er hat somit K\u00fcndigungsschutz, Urlaubsanspruch und im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Au\u00dferdem muss er sein Gewerbe beim Gewerbeamt abmelden, wodurch auch die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer endet. Nur in Einzelf\u00e4llen kommt es f\u00fcr die Sozialabgaben zu einer Gesamtschuldnerschaft mit dem Arbeitgeber. Allerdings kann der Arbeitgeber die Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die letzten drei Monate vom Gehalt des Angestellten abziehen.<\/p>\n<p><strong>Auftraggeber muss nachzahlen und r\u00fcckerstatten<\/strong><\/p>\n<p>Der ehemalige Auftraggeber, der nun Arbeitgeber ist, muss die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und Lohnsteuer nachzahlen. Dies gilt f\u00fcr die gesamte Dauer der Zusammenarbeit, r\u00fcckwirkend bis zu vier Jahre. Als Bemessungsgrundlage wird der Nettoverdienst des Selbstst\u00e4ndigen angesetzt. Dar\u00fcber hinaus ist die ausgewiesene Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Scheinselbstst\u00e4ndigen unwirksam. Das hei\u00dft, dass erfolgte Vorsteuerabz\u00fcge unzul\u00e4ssig sind und der seinerzeitige Auftraggeber die Vorsteuerbetr\u00e4ge ans Finanzamt zur\u00fcckzahlen muss. Im schlimmsten Falle kann es sogar zu einer Pr\u00fcfung und Anklage wegen Steuerhinterziehung und der Nichtabf\u00fchrung von Sozialabgaben kommen.<\/p>\n<p><strong>Selbstst\u00e4ndige k\u00f6nnen ihre Arbeit frei gestalteten<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist von Scheinselbstst\u00e4ndigkeit die Rede, wenn ein laut Vertrag selbstst\u00e4ndiger Auftragnehmer objektiv ein Arbeitnehmer ist und versicherungspflichtig angemeldet werden m\u00fcsste. W\u00e4hrend Selbstst\u00e4ndige ihre T\u00e4tigkeit und Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten k\u00f6nnen, ein unternehmerisches Risiko tragen und eine eigene Betriebsst\u00e4tte haben, sind abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert. Sie unterliegen einer umfassenden Weisungsbefugnis, die Zeitpunkt, Dauer, Ort und Art der jeweiligen T\u00e4tigkeit umfasst. Die Anweisungen des Arbeitgebers gegen\u00fcber einem Angestellten beziehen sich somit vor allem auf die Arbeitsweise, nicht nur auf das Arbeitsergebnis, wie bei einem Selbstst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AXAAAFFzbUMAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBm8mbyKAOTZst0Tz-5tnNXggzjfgAEU8I\/1\/y70P92PvKB8wm_qaP-ZQ2Q\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AXAAAFFzbUMAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBm8mbyKAOTZst0Tz-5tnNXggzjfgAEU8I\/2\/cpfUJ3BfcsuGOLIZ-oSKoA\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AXAAAFFzbUMAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBm8mbyKAOTZst0Tz-5tnNXggzjfgAEU8I\/3\/s5q06NZMuS_hHzLhzSjkow\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Symbolfoto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. 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