{"id":439102,"date":"2024-10-15T08:51:40","date_gmt":"2024-10-15T06:51:40","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=439102"},"modified":"2024-10-15T08:51:40","modified_gmt":"2024-10-15T06:51:40","slug":"umgangsrecht-fuer-den-hund-nach-einer-trennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/umgangsrecht-fuer-den-hund-nach-einer-trennung\/","title":{"rendered":"Umgangsrecht f\u00fcr den Hund nach einer Trennung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Eine Woche bei Frauchen, eine bei Herrchen? <\/strong><strong>Umgangsrecht f\u00fcr den Hund nach einer Trennung \u00b7 <\/strong><em>Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.<\/em> Wenn sich Paare mit einem Hund im gemeinsamen Haushalt trennen, kommt schnell die Frage auf, bei wem das Tier zuk\u00fcnftig leben soll. Sofern der Hund beiden Ex-Partnern geh\u00f6rt, spielt es rechtlich eine wichtige Rolle, ob die Miteigent\u00fcmer Eheleute oder nicht miteinander verheiratete Lebensgef\u00e4hrten sind. <!--more-->Aber auch das Tierwohl wird h\u00e4ufig bei einer Auseinandersetzung vor Gericht ber\u00fccksichtigt. So wurde k\u00fcrzlich im Falle zweier ehemaliger Lebensgef\u00e4hrten ein \u201eWechselmodell\u201c mit regelm\u00e4\u00dfiger \u00dcbergabe des Tieres angeordnet, das sehr an Umgangsentscheidungen f\u00fcr gemeinsame Kinder erinnert.<\/p>\n<p><strong>Klare Verh\u00e4ltnisse bei Alleineigentum<\/strong><\/p>\n<p>Obwohl Tiere vor dem Gesetz keine Sachen sind, werden dieselben Vorschriften angewandt, die das Eigentum an Dingen regeln, vorausgesetzt, dass dies nicht dem Tierwohl widerspricht. Dies gilt auch f\u00fcr den Eigentumserwerb. Hat ein Ex-Partner den Hund bereits in die Beziehung mitgebracht, bleibt dieser daher im Regelfall auch nach einer Trennung allein bei ihm, unabh\u00e4ngig davon, ob eine Ehe bestand. F\u00fcr Eheleute gelten aber besondere Regeln: Haben sich verheiratete Partner einen Hund angeschafft, wird gem\u00e4\u00df den f\u00fcr eheliche Haushaltsgegenst\u00e4nde geltenden Vorschriften davon ausgegangen, dass der Hund beiden Ehepartnern gemeinsam geh\u00f6rt. Dass dabei nur einer von ihnen den Kaufvertrag unterzeichnet oder den Kaufpreis gezahlt hat, spielt in der Regel keine entscheidende Rolle.<\/p>\n<p><strong>Endg\u00fcltige \u00dcberlassung erst nach der Scheidung<\/strong><\/p>\n<p>Ist der Hund Eigentum beider Ex-Partner und sind diese miteinander verheiratet, muss f\u00fcr die \u00dcbergangszeit von der Trennung bis zur rechtskr\u00e4ftigen Scheidung \u00fcber eine sogenannte Zuweisung an einen der Ehegatten entschieden werden. Eine endg\u00fcltige \u00dcberlassung kann f\u00fcr die Zeit nach der Scheidung verlangt beziehungsweise gerichtlich angeordnet werden. Bei der Zuweisung an einen der Miteigent\u00fcmer spielen Tierwohlaspekte eine wesentliche Rolle. Der Ex-Partner, der zun\u00e4chst alleiniger Besitzer oder sp\u00e4ter Alleineigent\u00fcmer des Hundes wird, tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr Haltung und Pflege. Der Ehegatte, der den Hund endg\u00fcltig abgeben muss, kann unter Umst\u00e4nden eine Ausgleichszahlung verlangen.<\/p>\n<p><strong>Aufgeteilte Betreuung des Hundes<\/strong><\/p>\n<p>Andere Regeln gelten, wenn beide Ex-Partner Eigent\u00fcmer des Hundes, aber nicht miteinander verheiratet sind. Oft kommt es zu einer zwar aufgeteilten, aber beidseitigen Betreuung. Nach der Trennung kann jeder Miteigent\u00fcmer von dem jeweils anderen verlangen, dass er einer fairen \u201eBenutzungsregelung\u201c zustimmt. Dies gilt, bis einer der beiden die endg\u00fcltige Aufhebung der Miteigent\u00fcmergemeinschaft verlangt und im Zweifel auch vor Gericht durchsetzt. Dann muss der Hund einem der Ex-Partner zugesprochen werden. Bis dahin oder falls keiner der Ex-Partner eine endg\u00fcltige Regelung verlangt, kann ein Gericht aber den \u201eUmgang\u201c mit dem Hund regeln. Hierzu geh\u00f6rt beispielsweise, wann das Haustier bei welchem Besitzer ist, wie die \u00dcbergaben erfolgen oder ob dabei Hundemarke und Heimtierausweis mitzugeben sind. Solange diese Nutzungsregelung gilt, tragen beide Miteigent\u00fcmer die Kosten f\u00fcr die Hundehaltung gemeinsam. Das Haustier betreffende Entscheidungen, zum Beispiel \u00fcber Behandlungen beim Tierarzt oder \u00c4hnliches, m\u00fcssen sie gemeinschaftlich treffen.<\/p>\n<p>Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUgAAFH_CxoAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnDM_Gq3gqpIUQSuO54jo-d7bzbAAEU8I\/1\/7k3v619yenpOOOt-PxO4-A\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUgAAFH_CxoAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnDM_Gq3gqpIUQSuO54jo-d7bzbAAEU8I\/2\/6s4PZrWDZjHRlNbhocS2JA\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUgAAFH_CxoAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnDM_Gq3gqpIUQSuO54jo-d7bzbAAEU8I\/3\/lE-UkPiM2gzLfONl-FbrjA\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Woche bei Frauchen, eine bei Herrchen? 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