{"id":440041,"date":"2024-11-20T07:52:44","date_gmt":"2024-11-20T06:52:44","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=440041"},"modified":"2024-11-20T07:52:44","modified_gmt":"2024-11-20T06:52:44","slug":"ministerin-von-der-decken-schulterschluss-mit-der-justiz-fuer-angepasste-fachgerichtsstrukturreform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/ministerin-von-der-decken-schulterschluss-mit-der-justiz-fuer-angepasste-fachgerichtsstrukturreform\/","title":{"rendered":"Ministerin von der Decken: Schulterschluss mit der Justiz f\u00fcr angepasste Fachgerichtsstrukturreform"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorstellung des gemeinsamen Konzepts zusammen mit Obergerichtspr\u00e4sidentinnen und -pr\u00e4sidenten. <\/strong>KIEL. Justizministerin Kerstin von der Decken hat heute (19.11.) gemeinsam mit den Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten der Obergerichte ein angepasstes Konzept f\u00fcr eine Fachgerichtsstrukturreform vorgestellt. Am Vormittag hatte die Ministerin die mit den Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten geeinten Pl\u00e4ne dem Kabinett pr\u00e4sentiert, das den Bericht zustimmend zur Kenntnis nahm. <!--more-->Das Justizministerium hatte sich mit den Beteiligten in den vergangenen Wochen intensiv zu den Reformpl\u00e4nen ausgetauscht. Unter Ber\u00fccksichtigung der R\u00fcckmeldungen hat das Ministerium gemeinsam mit den Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten der Obergerichte ein angepasstes Konzept entwickelt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/241119_Ausgangslage_Gerichte.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-440043 alignleft\" src=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/241119_Ausgangslage_Gerichte-550x526.jpg\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"526\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/241119_Ausgangslage_Gerichte-550x526.jpg 550w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/241119_Ausgangslage_Gerichte-320x306.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/241119_Ausgangslage_Gerichte.jpg 699w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a>\u201eMein Dank gilt ausdr\u00fccklich allen Beteiligten f\u00fcr den konstruktiven Austausch, um den ich gebeten hatte. Die Justiz hat Verst\u00e4ndnis, dass wir angesichts der sehr ernsten Haushaltslage nachhaltig zur Konsolidierung beitragen m\u00fcssen. Das nun gemeinsam entwickelte, angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform f\u00fchrt zu Fl\u00e4cheneinsparungen und Effizienzsteigerungen. Gleichzeitig erm\u00f6glichen neue Gerichtsstrukturen weiterhin eine Pr\u00e4senz der Fachgerichtsbarkeit in der Fl\u00e4che.\u201c, so von der Decken. \u201eDas angepasste Konzept ist eine L\u00f6sung, die eine Konzentration von Standorten mit guter Erreichbarkeit der Fachgerichte verbindet.\u201c, erl\u00e4utert die Ministerin. Es sei zudem vielversprechend im Hinblick auf das notwendige Einsparvolumen.<\/p>\n<p>Das Ministerium wird nun in Abstimmung mit den Beteiligten aus der Justiz die Details des Konzepts weiter ausarbeiten. Anschlie\u00dfend plant Ministerin von der Decken, das angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform dem Kabinett vorzulegen.<\/p>\n<p>Im Kern beinhaltet der Vorschlag, dass die noch in eigenen Geb\u00e4uden untergebrachten Fachgerichte gerichtsbarkeits\u00fcbergreifend \u2013 also unter Einbeziehung der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit \u2013 in bestehende Liegenschaften anderer Gerichte umziehen und damit gr\u00f6\u00dfere Organisationseinheiten entstehen. So k\u00f6nnen Synergien bei Geb\u00e4uden und Personal erreicht werden und zugleich die Pr\u00e4senz der Fachgerichtsbarkeiten in der Fl\u00e4che erhalten bleiben. Einige der bisherigen Sozial- und Arbeitsgerichte sollen in Zweigstellen bzw. ausw\u00e4rtige Kammern umgewandelt werden. \u201eDie Fachgerichtsbarkeiten gehen davon aus, dass auch ohne eine Konzentration an einem einzigen Standort erhebliche Einsparungen erreicht werden k\u00f6nnen. Dass die Fachgerichtsbarkeiten \u2013 teilweise in anderer Struktur \u2013 mit dem angepassten Konzept weiterhin in der Fl\u00e4che pr\u00e4sent bleiben, ist f\u00fcr alle Rechtsuchenden sowie f\u00fcr unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gute Nachricht.\u201c, betonen die Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten der Obergerichte, Dr. Dirk Bahrenfuss (Pr\u00e4sOLG), Birgit Vo\u00df-G\u00fcntge (Pr\u00e4s\u2019inLSG), Maren Thomsen (Pr\u00e4s\u2019inOVG), Wulf Benning (Pr\u00e4sLAG), Dr. Birger Brandt (Pr\u00e4sFG).<\/p>\n<p>Das angepasste Konzept beinhaltet nach derzeitigem Stand unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Die beiden geplanten Fachgerichtszentren werden auf die Obergerichte beschr\u00e4nkt. Das erste Fachgerichtszentrum soll in Schleswig (im Geb\u00e4ude des Oberverwaltungsgerichts) entstehen und das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht umfassen. Das zweite Fachgerichtszentrum soll in Kiel (im Geb\u00e4ude des Amtsgerichts) entstehen und das Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht umfassen.<\/li>\n<li>Auf Ebene der erstinstanzlichen Gerichte soll eine Reduktion auf jeweils zwei Gerichte mit jeweils einer Zweigstelle (Sozialgerichtsbarkeit) bzw. ausw\u00e4rtigen Kammer (Arbeitsgerichtsbarkeit) an einem weiteren Ort erfolgen. Damit bleibt in jeder Gerichtsbarkeit eine Pr\u00e4senz weiterhin an vier Orten gew\u00e4hrleistet. Durch die organisatorische Zusammenfassung kann zugleich das angestrebte Ziel einer Flexibilisierung des Personaleinsatzes erreicht werden.<\/li>\n<li>Im Ergebnis wird laut angepasstem Konzept lediglich der Arbeitsgerichtsstandort Neum\u00fcnster aufgegeben, und der Arbeitsgerichtsstandort Elmshorn wird \u2013 als ausw\u00e4rtige Kammer \u2013 nach Itzehoe verlagert. Sowohl die Sozial- als auch die Arbeitsgerichtsbarkeit sind damit weiterhin in jedem der vier Landgerichtsbezirke pr\u00e4sent.<\/li>\n<li>Zudem enth\u00e4lt das angepasste Konzept weitere Vorschl\u00e4ge gemeinsamer, gerichtsbarkeits\u00fcbergreifender Geb\u00e4udenutzungen. Nach dem Entwurf soll es insgesamt zu einer Konzentration von 17 auf 10 Geb\u00e4ude kommen. Dies beinhaltet auch Zusammenfassungen beispielsweise von einzelnen Au\u00dfenstellen. Wesentliche Kosten- und Fl\u00e4cheneinsparungen sollen so auch im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Konzept erhalten bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Fragen und Antworten<\/u><\/p>\n<p><strong>Wie kommt es, dass das Konzept der Fachgerichtsreform angepasst werden soll?<\/strong><\/p>\n<p>Ministerin von der Decken hatte von Anfang an die Justiz um konstruktive Stellungnahmen gebeten. Im Rahmen eines daraufhin entstehenden Austausches haben die Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten der Obergerichte gemeinsam mit dem Justizministerium l\u00f6sungsorientiert ein angepasstes Konzept f\u00fcr eine Fachgerichtsstrukturreform entwickelt. Dieses tr\u00e4gt den ge\u00e4u\u00dferten Bedenken an einem m\u00f6glichen R\u00fcckzug aus der Fl\u00e4che Rechnung, f\u00fchrt aber nach derzeitigem Stand ebenfalls zu deutlichen Einsparungen.<\/p>\n<p><strong>Ist das bisherige Konzept mit der Konzentration aller Arbeits- und Sozialgerichte an einem zentralen Standort in Schleswig-Holstein damit hinf\u00e4llig?<\/strong><br \/>\nDas wird davon abh\u00e4ngen, ob es nun gelingt, das angepasste Konzept gemeinsam mit den Beteiligten zur Umsetzungsreife weiter zu entwickeln und damit notwendige Synergien und Einsparungen zu erzielen. Daf\u00fcr wird sich Ministerin von der Decken einsetzen. Wenn ein umsetzungsreifes Konzept erarbeitet worden ist, plant die Ministerin, das angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform dem Kabinett erneut vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>Hie\u00df es nicht, das bisherige Konzept sei alternativlos?<br \/>\n<\/strong>Nein. Ministerin von der Decken hatte im Landtag gesagt, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Konzentration durch eine Fachgerichtsstrukturreform alternativlos sei. Auch das angepasste, gemeinsam entwickelte Konzept stellt eine Fachgerichtsstrukturreform dar, die auf einer Konzentration von Standorten bzw. Liegenschaften basiert. Die Ministerin hatte die Beteiligten wiederholt um konstruktive Stellungnahmen gebeten \u2013 die nun auch zur der gemeinsamen Erarbeitung des angepassten Konzepts gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p><strong>Warum wurde nicht von vornherein dieses Konzept vom Kabinett beschlossen?<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt verschiedene M\u00f6glichkeiten, eine Fachgerichtsstrukturreform durchzuf\u00fchren. Das bisherige Konzept \u00fcbertr\u00e4gt das bereits in Schleswig-Holstein seit langem praktizierte Modell der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Sozial- und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das nun gemeinsam mit den Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten entwickelte angepasste Konzept basiert auf anderen Modellen, die zum Teil auch in anderen Bundesl\u00e4ndern angewendet werden.<\/p>\n<p><strong>Warum hat das Kabinett dann nicht von vornherein beschlossen, im Rahmen eines Prozesses gemeinsam mit der Justiz verschiedene Modelle zu pr\u00fcfen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung zur Durchf\u00fchrung einer Fachgerichtsstrukturreform war eine Kabinettsentscheidung vor dem Hintergrund der Haushaltslage, bei der im Anschluss die ausdr\u00fcckliche M\u00f6glichkeit zur m\u00fcndlichen wie schriftlichen Anh\u00f6rung und Stellungnahme vorgesehen war. Der daraufhin startende Austausch zwischen den Pr\u00e4sidentinnen und Pr\u00e4sidenten der Obergerichte und dem Justizministerium m\u00fcndete in dem angepassten Konzept.<\/p>\n<p><strong>Welche Einsparungen werden vom angepassten Konzept erwartet?<\/strong><br \/>\nWesentliche Fl\u00e4cheneinsparungen und Synergieeffekte bleiben auch im angepassten Konzept erhalten. Wie hoch die Einsparungen im einzelnen sein werden, ist nun Gegenstand der weiteren Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<p><strong>Ist bei dem angepassten Konzept auch die M\u00f6glichkeit mitgedacht, ein Justizzentrum \u2013 also mindestens ein Verhandlungssaal f\u00fcr sehr gro\u00dfe Verfahren \u2013 bereit zu stellen? <\/strong>Im angepassten Konzept ist kein Justizzentrum vorgesehen \u2013 es ist darin keine Anmietung eines neuen, gro\u00dfen Geb\u00e4udes geplant. Allerdings soll das Ziel der Schaffung eines Justizzentrums damit nicht aufgegeben werden. Vielmehr soll weiterhin gepr\u00fcft werden, wie ein solches geschaffen werden kann.<\/p>\n<p><strong>Wie geht das Verfahren zur Fachgerichtsstrukturreform nun weiter?<\/strong><br \/>\nDas gemeinsam entwickelte, angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform soll nun in Abstimmung mit den Beteiligten aus der Justiz in den Details weiter ausgearbeitet werden. Im Anschluss soll das angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform dem Kabinett erneut vorgelegt werden.<\/p>\n<p><strong>Wie ist der Stand zur Amtsgerichtsstrukturreform?<\/strong><br \/>\nDie Pr\u00fcfung der Amtsgerichtsstrukturen wird gemeinsam mit der Justiz erfolgen. Bis Ende 2025 wird ein Konzept erarbeitet. Dabei kann es sein, dass aufgrund dringender Entscheidungsbedarfe \u2013 z.B. aufgrund von Renovierungsbedarfen\/baulicher Belange oder auslaufender Mietverh\u00e4ltnisse \u2013 einzelne Standortfragen schon vorab entschieden werden m\u00fcssen. Eine Umsetzung wird fr\u00fchestens ab 2029 erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Grafik Fachgerichtsbarkeit derzeit: siehe Anlage<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grafik Fachgerichtsbarkeit nach dem angepassten, gemeinsamen Konzept: siehe Anlage<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorstellung des gemeinsamen Konzepts zusammen mit Obergerichtspr\u00e4sidentinnen und -pr\u00e4sidenten. KIEL. 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