{"id":4417,"date":"2007-09-18T22:45:14","date_gmt":"2007-09-18T22:45:14","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=4317"},"modified":"2007-09-18T22:45:14","modified_gmt":"2007-09-18T22:45:14","slug":"synode_der_kirchengesetze_nordelbische_synodale_werden_zahlreiche_verfassungsnderungen_beschlieen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/synode_der_kirchengesetze_nordelbische_synodale_werden_zahlreiche_verfassungsnderungen_beschlieen\/","title":{"rendered":"&#8222;Synode der Kirchengesetze&#8220;: Nordelbische Synodale werden zahlreiche Verfassungs\u00e4nderungen beschlie\u00dfen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Kirchenlogo\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/Kirchenlogo.jpg\" alt=\"Kirchenlogo\" \/><br \/>\nNordelbien (nr). Als eine &#8222;Synode der Kirchengesetze,&#8220; sieht der Pr\u00e4sident der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Synode, Hans-Peter Strenge, die von Donnerstag, 27. September, bis Sonnabend, 29. September, in Rendsburg angesetzte Tagung. &#8222;Damit werden entscheidende Ver\u00e4nderungen, die im Reformprozess entwickelt wurden, verfassungsrechtlich abgesichert,&#8220; sagte Strenge am Vormittag bei einer Pressekonferenz in Kiel. Besonders hob er die Kirchengesetze zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes (Bischofsgesetz) sowie \u00fcber das pr\u00f6pstliche Amt hervor. <!--more-->Zentraler Punkt des Bischofsgesetzes ist die neue Struktur mit einer Landesbisch\u00f6fin beziehungsweise einem Landesbischof und jeweils einer Bisch\u00f6fin oder einem Bischof in den zwei Sprengeln. Dar\u00fcber hinaus gibt es anstelle des bisherigen Bischofskollegiums einen verfassungsrechtlich konstituierten Bischofsrats, der haupts\u00e4chlich beratende Funktion hat. In der Umsetzung des Gesetzes kommt es zu einer Hierarchisierung zwischen den Amtspersonen, verbunden mit einem Letztentscheidungsrecht der Landesbisch\u00f6fin beziehungsweise des Landesbischofs.<\/p>\n<p>Der zuk\u00fcnftige Landesbischof vertritt die Nordelbische Evangelisch- Lutherische Kirche (NEK) insgesamt nach au\u00dfen und hat den Vorsitz in der Kirchenleitung. Diese Funktion beinhaltet unter anderem die gesamtkirchliche Verantwortung f\u00fcr Mission, \u00d6kumene und Diakonie. Der Landesbischof ist Dienstvorgesetzter der Bisch\u00f6finnen und Bisch\u00f6fe in den Sprengeln. Er kann gesamtkirchliche Aufgaben dauerhaft auf sie \u00fcbertragen. Die Bisch\u00f6finnen und Bisch\u00f6fe in den Sprengeln nehmen ihr geistliches Leitungsamt f\u00fcr die Nordelbische Kirche wahr und sind zugleich Dienstvorgesetzte der Pr\u00f6pstinnen und Pr\u00f6pste.<\/p>\n<p>In den zuk\u00fcnftig 11 Kirchenkreisen werden in der Regel mehrere Pr\u00f6pstinnen und Pr\u00f6pste t\u00e4tig sein. Dies ergibt sich aus den ihnen in den dann gr\u00f6\u00dferen Einheiten zugewiesenen Aufgaben wie Verk\u00fcndigung, Seelsorge, Beratung, Dienstaufsicht und Visitation. Letztere regelt ein Visitationsgesetz, das in Rendsburg gesondert abgestimmt wird.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Bischofsgesetzes werden auch die Wahl sowie die Amtszeit &#8211; wie bisher zehn Jahre &#8211; geregelt. W\u00e4hlbar ist, wer das 40. Lebensjahr vollendet und im Falle der Erstwahl das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<\/p>\n<p>Die Synode wird im Weiteren beschlie\u00dfen, bestehende evangelische Schulen und Neugr\u00fcndungen finanziell durch einen Innovationsfonds zu unterst\u00fctzen. Daf\u00fcr werden in einem Zeitraum von f\u00fcnf Jahren bis zu 75 000 Euro j\u00e4hrlich bereitgestellt. Gleichzeitig wird die NEK Mitglied in der Schulstiftung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).<\/p>\n<p>Im Mittelpunkt des Interesses der einzelnen Kirchengemeinden d\u00fcrfte die Neufassung des Finanzgesetzes liegen. Die Schl\u00fcsselzuweisungen an sie orientieren sich k\u00fcnftig zu drei Viertel an der Gemeindegliederzahl und zu einem Viertel an der Wohnbev\u00f6lkerung. Da die einzelnen Gemeinden aber unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden m\u00fcssen, k\u00f6nnen bis zu 40 Prozent der Zuweisungen aus den Kirchensteuermitteln auch nach anderen Parametern berechnet werden.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Synodentagung werden auch ver\u00e4nderte Bestimmungen f\u00fcr die Wahlen zu den Kirchenvorst\u00e4nden und den Synoden auf Kirchenkreis- und NEK-Ebene vorgestellt. Grunds\u00e4tzlich beabsichtigt ist, dass Mitarbeitende in den Kirchengemeinden &#8211; K\u00fcster oder Kirchenmusiker, Erzieher oder Diakone &#8211; nicht mehr f\u00fcr den Kirchenvorstand ihrer Gemeinde w\u00e4hlbar sind. Entschieden wird aber zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt noch nichts. Die Kirchenleitung wird auf der Novembersynode 2007 einen ausformulierten Gesetzentwurf vorlegen, der die Diskussion auf der September-Synode ber\u00fccksichtigen soll.<\/p>\n<p>Im Zuge der \u00dcberlegungen, mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche Mecklenburgs (ELLM) und der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK) zu fusionieren, sind die Synodalen dazu aufgerufen, den von der Kirchenleitung Nordelbiens begonnenen Sondierungsgespr\u00e4chen zuzustimmen. Auch hier fallen erste Entscheidungen zu Inhalt und Verfahren erst auf der Novembersynode und dann synchron mit Mecklenburg und Pommern.<\/p>\n<p>Die Synodentagung in Rendsburg beginnt am Donnerstag um 10.30 Uhr und endet am Sonnabend voraussichtlich gegen 18 Uhr. <\/p>\n<p>Am Freitagabend h\u00e4lt Bisch\u00f6fin Maria Jepsen in der Rendsburger Christkirche den traditionellen Synodengottesdienst. In ihrer Predigt wird sie die Feiertagsheiligung und die Sonntagskampagne der EKD in den Mittelpunkt stellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nordelbien (nr). 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