{"id":441806,"date":"2025-01-13T17:18:20","date_gmt":"2025-01-13T16:18:20","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=441806"},"modified":"2025-01-13T17:18:20","modified_gmt":"2025-01-13T16:18:20","slug":"luebeck-bundestagswahl-zustellung-der-wahlbenachrichtigungen-bis-24-januar-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/luebeck-bundestagswahl-zustellung-der-wahlbenachrichtigungen-bis-24-januar-2025\/","title":{"rendered":"L\u00fcbeck: Bundestagswahl: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 24. Januar 2025"},"content":{"rendered":"<p>Antrag auf Briefwahl ab sofort m\u00f6glich \u2013 Unterlagen werden ab 3. Februar 2025 versendet \u00b7 Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gew\u00e4hlt. Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtszeit der Abgeordneten betr\u00e4gt vier Jahre.<!--more-->Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. Januar 2025 zugestellt. F\u00fcr die Aus\u00fcbung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend. Neben der Wahlbenachrichtigung gibt auch der Wahlraumfinder der Hansestadt L\u00fcbeck unter www.luebeck.de\/wahlraumfinder Aufschluss \u00fcber die Standorte der pers\u00f6nlichen Wahllokale.<\/p>\n<p>Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangeh\u00f6rigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Auch im Ausland lebende Deutsche k\u00f6nnen auf Antrag in der Regel mitw\u00e4hlen. Anstelle der pers\u00f6nlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die M\u00f6glichkeit, vorab per Briefwahl zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>Verk\u00fcrzte Fristen: Antrag ab sofort \u2013 Versand der Briefwahlunterlagen ab 3. Februar 2025<\/strong><br \/>\nDie auf Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl f\u00fchrt zu verk\u00fcrzten Fristen. Zwar k\u00f6nnen ab sofort Briefwahlunterlagen beantragt werden, der Versand der Unterlagen erfolgt jedoch erst ab dem 3. Februar 2025 und nicht wie gewohnt unmittelbar. Denn: Da die zur Wahl stehenden Kandidat:innen erst Ende Januar 2025 formal feststehen, k\u00f6nnen auch erst dann die Stimmzettel gedruckt werden. Somit kann statt sechs Wochen nur drei Wochen per Briefwahl im Voraus gew\u00e4hlt werden. Vor diesem Hintergrund werden die Servicezeiten in der Wahl-Zentrale ab 3. Februar 2025 im L\u00fcbecker Rathaus erweitert, um allen B\u00fcrger:innen die Teilnahme an der Bundestagswahl zu erm\u00f6glichen. Gleichzeitig werden die L\u00fcbecker:innen um Geduld beim Warten auf die Unterlagen gebeten.<\/p>\n<p>Mit nur zwei Klicks Briefwahlunterlagen per QR-Code anfordern<br \/>\nBriefwahlunterlagen k\u00f6nnen online unter www.luebeck.de\/wahlen beantragt werden. Noch bequemer ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code. Dieser befindet sich in der Wahlbenachrichtigung und l\u00e4sst sich \u00fcber die Kamera des Smartphones einscannen. Aufgrund der neuen technischen Weiterentwicklung des Online-Formulars auf der Antragsseite, werden die pers\u00f6nlichen Daten automatisch nach dem Scannen \u00fcbernommen und m\u00fcssen nicht mehr eingegeben werden. Es muss nur noch auf versenden gedr\u00fcckt werden. Eine schriftliche Beantragung der Briefwahl ist selbstverst\u00e4ndlich ebenfalls weiterhin m\u00f6glich. Wahlberechtigte k\u00f6nnen hierf\u00fcr die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder die Unterlagen per E-Mail unter Angabe ihrer vollst\u00e4ndigen pers\u00f6nlichen Angaben an wahlen@luebeck.de beantragen. Briefwahlunterlagen k\u00f6nnen online bis zum 19. Februar um 12 Uhr beantragt werden.<\/p>\n<p><strong>Wahl-Zentrale wieder im Rathaus \u2013 Briefwahl vor Ort ab dem 3. Februar 2025 m\u00f6glich<\/strong><br \/>\nDie Hansestadt L\u00fcbeck richtet wieder eine Wahl-Zentrale in der Gro\u00dfen B\u00f6rse des Rathauses ein, wo Briefwahlunterlagen pers\u00f6nlich abgeholt werden k\u00f6nnen. Auch kann die Briefwahl direkt an Ort und Stelle ausge\u00fcbt werden. Gro\u00dfe Bearbeitungskapazit\u00e4ten vor Ort sorgen f\u00fcr kurze Wartezeiten, sodass eine spontane Stimmabgabe f\u00fcr L\u00fcbecker B\u00fcrger:innen unkompliziert m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>Die Wahl-Zentrale im L\u00fcbecker Rathaus hat wie folgt ge\u00f6ffnet:<\/strong><br \/>\n\u2022 Vom 3. Februar bis 20. Februar 2025 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr.<br \/>\n\u2022 Sonder\u00f6ffnungszeiten der Wahl-Zentrale:<br \/>\nSonnabend, 15. Februar 2025, von 9 bis 12 Uhr<br \/>\nFreitag, 21. Februar 2025, von 9 bis 15 Uhr<\/p>\n<p>In den B\u00fcrgerserviceb\u00fcros Sankt Gertrud, K\u00fccknitz und Sankt Lorenz sind die Briefwahlunterlagen w\u00e4hrend der jeweils regul\u00e4ren \u00d6ffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung ebenfalls an den Ticketschaltern erh\u00e4ltlich.<br \/>\nWeitere Informationen sind online abrufbar unter www.luebeck.de\/bundestagswahl telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an <a href=\"mailto:wahlen@luebeck.de\">wahlen@luebeck.de<\/a> erh\u00e4ltlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antrag auf Briefwahl ab sofort m\u00f6glich \u2013 Unterlagen werden ab 3. Februar 2025 versendet \u00b7 Am 23. 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