{"id":441811,"date":"2025-01-13T17:29:52","date_gmt":"2025-01-13T16:29:52","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=441811"},"modified":"2025-01-13T17:29:52","modified_gmt":"2025-01-13T16:29:52","slug":"krankschreibung-muss-lueckenlos-sein-verlust-des-krankengeldanspruchs-droht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/krankschreibung-muss-lueckenlos-sein-verlust-des-krankengeldanspruchs-droht\/","title":{"rendered":"Krankschreibung muss l\u00fcckenlos sein, Verlust des Krankengeldanspruchs droht"},"content":{"rendered":"<p><em>Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.<\/em> Anfang des Jahres erreicht die Erk\u00e4ltungssaison oft ihren H\u00f6hepunkt. Doch nicht immer bleibt es bei Husten, Niesen und Kopfschmerzen: Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung l\u00e4ngere Zeit arbeitsunf\u00e4hig sind, m\u00fcssen sie alles ihnen Zumutbare tun, um f\u00fcr eine l\u00fcckenlose Krankschreibung zu sorgen. <!--more-->Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Anschlie\u00dfend erhalten krankgeschriebene Mitarbeiter Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die Krankschreibung selbst verschuldete L\u00fccken aufweist.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcckwirkende Bescheinigung ist nicht m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitsunf\u00e4higkeitsrichtlinie legt fest, dass Vertrags\u00e4rzte eine Arbeitsunf\u00e4higkeit nicht r\u00fcckwirkend bescheinigen d\u00fcrfen. Patienten, die eine Folgebescheinigung ben\u00f6tigen, sind verpflichtet, sp\u00e4testens am ersten Werktag nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunf\u00e4higkeit eine erneute Krankschreibung einzuholen. Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag. Betroffene m\u00fcssen also gegebenenfalls erst nach einem Wochenende oder Feiertag die Arztpraxis aufsuchen.<\/p>\n<p><strong>Unwissenheit rechtfertigt keine L\u00fccken<\/strong><\/p>\n<p>Krankenkassen lassen die Rechtfertigung, dass der Patient die strengen Regeln nicht gekannt habe, nicht gelten. Eine m\u00f6gliche Ausnahme besteht in Extremsituationen wie zum Beispiel bei geistiger Verwirrtheit des Betroffenen. Dar\u00fcber hinaus hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Patienten unter bestimmten Voraussetzungen kein Vers\u00e4umnis angelastet werden kann, wenn ein Fehlverhalten der Vertragsarztpraxis vorliegt. So hatte eine Vertrags\u00e4rztin f\u00e4lschlicherweise behauptet, dass eine r\u00fcckwirkende Folgebescheinigung m\u00f6glich w\u00e4re. In einem anderen Fall gab eine Praxis die falsche Auskunft, dass auch eine sp\u00e4tere Folgebescheinigung ausreichen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Keine mehrfache telefonische Krankschreibung<\/strong><\/p>\n<p>Patienten haben grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, sich ohne Arztbesuch telefonisch krankschreiben zu lassen. Dies gilt jedoch nur bei leichten Erkrankungen und f\u00fcr maximal f\u00fcnf Tage. Zudem m\u00fcssen Betroffene der Arztpraxis bereits bekannt sein und der Mediziner entscheidet w\u00e4hrend des Telefonats, ob gegebenenfalls doch eine Untersuchung vor Ort in der Praxis notwendig ist. Die telefonische Krankschreibung gilt nur f\u00fcr eine erstmalige Bescheinigung der Arbeitsunf\u00e4higkeit oder f\u00fcr eine einmalige Folgebescheinigung, falls die urspr\u00fcngliche Krankschreibung in der Praxis erfolgt ist. Eine l\u00fcckenlose Krankschreibung bei l\u00e4ngerer Arbeitsunf\u00e4higkeit ist auf diesem Wege nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Digitale Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung<\/strong><\/p>\n<p>Seit Anfang 2023 erfolgt die Krankschreibung f\u00fcr gesetzlich Versicherte deutschlandweit komplett digital. Die elektronische Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (eAU) umfasst die gewohnten Informationen wie den Namen des Patienten, Beginn und Ende der Krankschreibung sowie, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Arztpraxen oder Krankenh\u00e4user \u00fcbermitteln die Krankschreibung an die Krankenversicherung, wo sie der Arbeitgeber elektronisch abrufen kann. Die Patienten erhalten lediglich einen Papierausdruck f\u00fcr ihre eigenen Unterlagen. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Minijobber und Eltern kranker Kinder, die selbst nicht erkrankt sind, sind von der Regelung ausgenommen. Arbeitnehmer m\u00fcssen ihren Arbeitgeber weiterhin unverz\u00fcglich \u00fcber eine Arbeitsunf\u00e4higkeit informieren. Zudem muss grunds\u00e4tzlich ab dem vierten Tag eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorliegen. Allerdings d\u00fcrfen Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag ein Attest verlangen.<\/p>\n<p>Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUYAAF4U1WUAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnhNzJ4BCgN4h2S1azNSzN_jEMKAAEU8I\/1\/WIRqL7_KCZZ3NJZ7sROH2g\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUYAAF4U1WUAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnhNzJ4BCgN4h2S1azNSzN_jEMKAAEU8I\/2\/fLPH9fds-OyfPeR0SJwM9A\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUYAAF4U1WUAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnhNzJ4BCgN4h2S1azNSzN_jEMKAAEU8I\/3\/fYfgxxvpVr8xZhkZhUJ42Q\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. 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