{"id":442576,"date":"2025-01-31T16:05:07","date_gmt":"2025-01-31T15:05:07","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=442576"},"modified":"2025-01-31T16:24:59","modified_gmt":"2025-01-31T15:24:59","slug":"gemeinsam-im-einsatz-gegen-gewalt-in-bus-und-bahn-waffen-und-messerverbot-im-oepnv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/gemeinsam-im-einsatz-gegen-gewalt-in-bus-und-bahn-waffen-und-messerverbot-im-oepnv\/","title":{"rendered":"Gemeinsam im Einsatz gegen Gewalt in Bus und Bahn: Waffen- und Messerverbot im \u00d6PNV"},"content":{"rendered":"<p>Symbolfoto: POL-SH: Landespolizei S-H und Bundespolizei Bad Bramstedt &#8211; Kiel (ots) &#8211; Sicherheit in Bus und Bahn erh\u00f6hen und die Gefahr von Angriffen mit Waffen und Messern reduzieren. <span style=\"color: #3366ff;\"><strong>Am Ende des Artikels erkl\u00e4rt die Polizei verst\u00e4ndlich, was sein darf und nicht!<\/strong><\/span><br \/>\n<!--more-->Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landesregierung Schleswig-Holstein die &#8222;Landesverordnung \u00fcber das Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs&#8220; geschaffen und mit Wirkung zum 23.12.2024 in Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Diese Verordnung erg\u00e4nzt den seit Oktober 2024 g\u00fcltigen \u00a7 42b Waffengesetz, wonach Waffen und Messer im Personenfernverkehr bereits generell verboten worden sind. Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird die Einhaltung der neuen Landesverordnung im gemeinsamen Einsatz mit der f\u00fcr die Gefahrenabwehr auf Bahnanlagen und in Z\u00fcgen zust\u00e4ndigen Bundespolizei kontrollieren.<\/p>\n<p>Gerade erst haben die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Gewaltkriminalit\u00e4t vereinbart.<\/p>\n<p>58 Straftaten mit Waffen wurden im Jahr 2023 im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr (\u00d6PNV) gemeldet und stellten damit einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (35) dar. Die Bundespolizei registrierte 2024 auf dem Gebiet der Bahnanlagen in Schleswig-Holstein 763 Gewaltstraftaten. Das waren knapp 10% mehr als im Vorjahr. Allein 196 Delikte entfielen auf den Kieler Hauptbahnhof. Jede einzelne Gewalttat bedeutet eine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung des Sicherheitsgef\u00fchls der Reisenden, der mit allen verf\u00fcgbaren Mitteln polizeilich zu begegnen ist.<\/p>\n<p>Insbesondere in eng begrenzten R\u00e4umlichkeiten wie Bussen oder Bahnen sind R\u00fcckzugs- oder Ausweichm\u00f6glichkeiten nur beschr\u00e4nkt vorhanden. Die von Waffen und Messern grunds\u00e4tzlich ausgehende Gefahr erh\u00f6ht sich durch die Enge im Personennahverkehr.<\/p>\n<p>Das durch die Verordnung geschaffene Verbot umfasst Waffen sowie Messer jeglicher Art. Diese d\u00fcrfen fortan im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr grunds\u00e4tzlich nicht mehr gef\u00fchrt werden. Die Landesverordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument im Kampf gegen Gewaltkriminalit\u00e4t im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr. Verst\u00f6\u00dfe stellen Ordnungswidrigkeiten dar und k\u00f6nnen mit Geldbu\u00dfen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.<\/p>\n<p>Seit Inkrafttreten der Verordnung hat die Landespolizei Schleswig-Holstein die Ausarbeitung von konkreten Ma\u00dfnahmen in die Befassung genommen. Hierbei erfolgt im Bereich der Bahnanlagen des Bundes eine stete Abstimmung mit der Bundespolizei sowie den Verkehrsbetrieben.<\/p>\n<p>&#8222;Messer und andere Waffen haben in Bussen und Bahnen nichts zu suchen!&#8220;, so Jan Winkler, Pressesprecher im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein. &#8222;Daher werden wir als Landespolizei Schleswig-Holstein anlassunabh\u00e4ngige Kontrollen im \u00d6PNV lageanpasst durchf\u00fchren. Auf Bahnanlagen des Bundes und in den Z\u00fcgen tun wir das zur Bek\u00e4mpfung von Gewalt gemeinsam mit der Bundespolizei&#8220;. Die Befugnis der Verordnung umfasst, dass Personen durch die Landespolizei Schleswig-Holstein kurzzeitig angehalten, befragt und durchsucht werden d\u00fcrfen. Die mitgef\u00fchrten Sachen d\u00fcrfen zudem in Augenschein genommen werden. Befugnisse zur Abwehr von Gefahren hat die Bundespolizei auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes und in Z\u00fcgen. &#8222;Die Landesverordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument im gemeinsamen Kampf gegen Gewaltkriminalit\u00e4t im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr&#8220;, sagt Wulf Winterhoff, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt.<\/p>\n<p>Kontrollen auf Grundlage der Landesverordnung werden sowohl in der t\u00e4glichen Arbeit durch Polizistinnen und Polizisten durchgef\u00fchrt werden, als auch in geplanten gemeinsamen Kontrolleins\u00e4tzen. &#8222;In den kommenden Wochen werden wir aktiv damit beginnen&#8220;, wie Jan Winkler ank\u00fcndigt.<\/p>\n<p><strong>Wir fragten bei der Polizei direkt nach:<\/strong><br \/>\nWir werden immer wieder gefragt, ob ein Taschenmessern, das wie bekannt, ausgeklappt werden mu\u00df und z.B. eine weniger als Welche Messer d\u00fcrfen mitgef\u00fchrt, oder gar nicht mitgef\u00fchrt werden?<br \/>\nWas ist mit den Menschen, die eine Butterdose mit Brot und einem Apfel drin haben, was gilt da?<br \/>\nOder ein freiwilliger Helfer, der unterwegs ist, um ein Zelt, oder Tisch aufbauen will und zulange Kabelbinder, Seile, Bindf\u00e4den usw. k\u00fcrzen m\u00fcssen und dies in Bus,\u00a0 Bahn Stra\u00dfenbahn mitf\u00fchren mu\u00df?<\/p>\n<p><strong>Antwort vom Pressesprecher Jan Winkler, Landespolizeiamt:<br \/>\n<\/strong>Die \u201eLandesverordnung \u00fcber das Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs\u201c vom 23. Dezember 2024 unterscheidet nicht nach der Art des Messers. Grunds\u00e4tzlich sind alle <strong>Messer<\/strong> von dem Verbot umfasst, unabh\u00e4ngig von den jeweiligen Verboten aus dem Waffengesetz. Messer sind Gegenst\u00e4nde, die aus einer Klinge, die mit einer Schneide versehen ist, und einem Griff bestehen. Auf eine Klingenl\u00e4nge und Material kommt es nicht an.<br \/>\nDie Landesverordnung sieht in\u00a0\u00a7\u00a03 verschiedene\u00a0<strong>Ausnahmen<\/strong>\u00a0vor, die zu beachten sind. Beispielsweise gibt es Ausnahme f\u00fcr bestimmte Berufs- und Personengruppen wie u. a. Vollzugskr\u00e4fte, Handwerker, Fahr- und Begleitpersonals des Verkehrsunternehmens oder Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse.<\/p>\n<p>Hervorzuheben ist zudem die Ausnahme, dass Messer und Waffen von einem Ort zum anderen transportiert werden d\u00fcrfen, wenn die Messer und Waffen dabei\u00a0<strong>nicht zugriffsbereit<\/strong>\u00a0sind. <strong>Der Begriff \u201enicht zugriffsbereit\u201c wird durch das Waffengesetz in der Anlage 1 Abschnitt 2\u00a0Nr.\u00a013 zum Waffengesetz definiert.<\/strong> Waffen und Messer sind jedenfalls dann nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Beh\u00e4ltnis transportiert werden. Ein Messer ist auch dann nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Je nach Konstellation sind die geschilderten F\u00e4lle also auch weiterhin denkbar, ohne dass diese vom Verbot umfasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Symbolfoto: POL-SH: Landespolizei S-H und Bundespolizei Bad Bramstedt &#8211; Kiel (ots) &#8211; Sicherheit in Bus und Bahn erh\u00f6hen und die<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":304976,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[24785],"class_list":["post-442576","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-besondere-neuigkeiten","tag-gemeinsam-im-einsatz-gegen-gewalt-in-bus-und-bahn-waffen-und-messerverbot-im-oepnv"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/442576","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=442576"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/442576\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":442588,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/442576\/revisions\/442588"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/304976"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=442576"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=442576"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=442576"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}