{"id":442819,"date":"2025-02-06T22:27:13","date_gmt":"2025-02-06T21:27:13","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=442819"},"modified":"2025-02-06T22:27:13","modified_gmt":"2025-02-06T21:27:13","slug":"grundsteuerbescheid-2025-wer-zahlt-in-schleswig-holstein-mehr-wer-weniger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/grundsteuerbescheid-2025-wer-zahlt-in-schleswig-holstein-mehr-wer-weniger\/","title":{"rendered":"Grundsteuerbescheid 2025: Wer zahlt in Schleswig-Holstein mehr, wer weniger?"},"content":{"rendered":"<p>Symbolfoto: Haus und Grund<strong> \u00b7 OTTO ST\u00d6BEN GmbH kl\u00e4rt auf \u2013 Was Immobilieneigent\u00fcmer jetzt wissen und tun sollten. <\/strong>Die neuen Grundsteuerbescheide f\u00fcr 2025 sorgen in Schleswig-Holstein f\u00fcr Diskussionen. W\u00e4hrend einige Eigent\u00fcmer mit einer Entlastung rechnen k\u00f6nnen, m\u00fcssen andere mit h\u00f6heren Steuerzahlungen klarkommen. <!--more-->Zudem gibt es Unsicherheiten, da derzeit zahlreiche Klagen gegen die neue Berechnungsgrundlage laufen. Die OTTO ST\u00d6BEN GmbH gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen, erkl\u00e4rt, was Eigent\u00fcmer jetzt tun sollten, und zeigt auf, wie Betroffene gegen fehlerhafte Bescheide vorgehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Warum gibt es neue Grundsteuerbescheide?<\/strong><\/p>\n<p>Die Grundsteuerreform wurde notwendig, weil die bisherige Berechnung auf veralteten Einheitswerten beruhte. Das neue Berechnungsverfahren basiert nun auf Grundst\u00fcckswerten, Bodenrichtwerten und Immobilienart. In Schleswig-Holstein wird dabei das sogenannte Bundesmodell angewandt.<\/p>\n<p><strong>Wie funktioniert das Bundesmodell?<\/strong><\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein wird \u2013 wie in den meisten Bundesl\u00e4ndern \u2013 das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer angewandt. Dabei wird die Steuer anhand folgender Faktoren bestimmt:<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Grundst\u00fcckswert (Grundbesitzwert)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Grundst\u00fcckswert wird nach dem Bodenrichtwert ermittelt, den die Gutachteraussch\u00fcsse der L\u00e4nder festlegen. Dieser gibt an, wie viel ein Quadratmeter unbebautes Land in einer bestimmten Region wert ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich flie\u00dfen in die Berechnung ein:<\/p>\n<p>&#8211; Die Grundst\u00fccksfl\u00e4che und die Geb\u00e4udeart (z.\u2009B. Einfamilienhaus, Mehrfamilien\u00adhaus, Gewerbeimmobilie)<\/p>\n<p>&#8211; Das Baujahr des Geb\u00e4udes<\/p>\n<p>&#8211; Die Netto-Kaltmiete (bei vermieteten Objekten)<\/p>\n<p>F\u00fcr Wohnimmobilien setzt das Bundesmodell auf eine wertabh\u00e4ngige Berechnung, das hei\u00dft: Je h\u00f6her der Bodenrichtwert, desto h\u00f6her die Steuerlast.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Steuermesszahl<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Steuermesszahl ist eine gesetzlich festgelegte Kennziffer, die den ermittelten Grundst\u00fcckswert in einen Steuerwert umwandelt.<\/p>\n<p><em>Diese betr\u00e4gt im Bundesmodell:<\/em><\/p>\n<p>&#8211; 0,031 % f\u00fcr Einfamilienh\u00e4user, Zweifamilienh\u00e4user und Mietwohngrundst\u00fccke<\/p>\n<p>&#8211; 0,034 % f\u00fcr Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccke und gemischt genutzte Grundst\u00fccke<\/p>\n<p>Die niedrige Steuermesszahl soll verhindern, dass die Grundsteuer durch steigende Bodenwerte automatisch in die H\u00f6he schie\u00dft.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Hebesatz der Gemeinde<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die eigentliche H\u00f6he der Grundsteuer bestimmt letztendlich jede Kommune selbst. Dazu legt sie einen Hebesatz fest, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird.<\/p>\n<p><em>\u00a0Beispielrechnung f\u00fcr ein Einfamilienhaus:<\/em><\/p>\n<p>&#8211; Grundst\u00fcckswert: 250.000,\u2013 \u20ac<\/p>\n<p>&#8211; Steuermesszahl: 0,031 % \u2013 77,50 \u20ac Steuermessbetrag<\/p>\n<p>&#8211; Hebesatz der Gemeinde: 400 % \u2013 310 \u20ac Jahresgrundsteuer<\/p>\n<p>Durch die Hebes\u00e4tze ergeben sich gro\u00dfe Unterschiede zwischen den Gemeinden. Manche haben ihre Hebes\u00e4tze gesenkt, um eine h\u00f6here Steuerlast auszugleichen, w\u00e4hrend andere sie beibehalten oder sogar erh\u00f6ht haben.<\/p>\n<p><strong>Welche Gemeinden in Schleswig-Holstein sind besonders betroffen?<\/strong><\/p>\n<p>Laut dem NDR-Bericht gibt es deutliche Unterschiede in der Steuerbelastung. Die tats\u00e4chliche H\u00f6he der neuen Grundsteuer h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Einige Kommunen haben ihren Hebesatz gesenkt, um gestiegene Bodenrichtwerte auszugleichen, w\u00e4hrend andere ihn beibehalten oder sogar erh\u00f6ht haben.<\/p>\n<p>Ein Beispiel ist die Stadt Neum\u00fcnster, die ihren Hebesatz ab 2025 von 470 auf 365 Punkte senkt. Trotzdem bedeutet das f\u00fcr einige Eigent\u00fcmer h\u00f6here Steuerzahlungen, da die neuen Grundst\u00fcckswerte gestiegen sind.<\/p>\n<p>Da jede Gemeinde den Hebesatz individuell festlegt, kann es in benachbarten Regionen zu deutlichen Unterschieden kommen. F\u00fcr Eigent\u00fcmer bedeutet das: Den eigenen Bescheid genau pr\u00fcfen!<\/p>\n<p><strong>Zahlreiche Klagen gegen die Grundsteuerreform \u2013 Was bedeutet das f\u00fcr Eigent\u00fcmer?<\/strong><\/p>\n<p>Gegen die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer wurden bereits zahlreiche Klagen eingereicht. Kritiker bem\u00e4ngeln unter anderem, dass das neue Verfahren nicht \u00fcberall zu einer gerechteren Besteuerung f\u00fchre. Auch die Berechnung der Bodenrichtwerte steht in der Kritik, da sie teils erhebliche Wertsteigerungen f\u00fcr Grundst\u00fccke ausweist, die sich nicht immer mit den realen Marktverh\u00e4ltnissen decken.<\/p>\n<p><em>Was bedeutet das f\u00fcr Eigent\u00fcmer?<\/em><\/p>\n<p>&#8211; Rechtliche Unsicherheit: Da Gerichtsverfahren laufen, k\u00f6nnte es in Zukunft noch \u00c4nderungen geben.<\/p>\n<p>&#8211; Einspruch sinnvoll: Wer Zweifel an der Berechnung seines Bescheids hat, kann Einspruch einlegen.<\/p>\n<p>&#8211; M\u00f6glichkeit auf sp\u00e4tere Anpassung: Sollte ein Gericht die Berechnung f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4ren, k\u00f6nnte das Auswirkungen auf zuk\u00fcnftige Steuerbescheide haben.<\/p>\n<p><strong>Was sollten Eigent\u00fcmer jetzt tun?<\/strong><\/p>\n<p>Um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer ihren Grundsteuerbescheid genau pr\u00fcfen. Besonders wichtig:<\/p>\n<p>&#8211; Stimmen die Grundst\u00fccksangaben? (Fl\u00e4che, Geb\u00e4udeart, Baujahr)i<\/p>\n<p>&#8211; ist der Bodenrichtwert realistisch?<\/p>\n<p>&#8211; Ist der korrekte Hebesatz ber\u00fccksichtigt?<\/p>\n<p>&#8211; Einspruchsfrist beachten! Eigent\u00fcmer k\u00f6nnen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen.<\/p>\n<p><strong>Wichtig: Auch wenn ein Einspruch eingereicht wird, muss die festgesetzte Grundsteuer zun\u00e4chst fristgerecht gezahlt werden! Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, das hei\u00dft, die Steuerforderung bleibt vorerst bestehen. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, kann zu viel gezahlte Grundsteuer sp\u00e4ter erstattet oder angerechnet werden.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Symbolfoto: Haus und Grund \u00b7 OTTO ST\u00d6BEN GmbH kl\u00e4rt auf \u2013 Was Immobilieneigent\u00fcmer jetzt wissen und tun sollten. 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