{"id":443179,"date":"2025-02-17T12:26:18","date_gmt":"2025-02-17T11:26:18","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=443179"},"modified":"2025-02-17T12:26:18","modified_gmt":"2025-02-17T11:26:18","slug":"keine-panik-bei-abmahnungen-arbeitgeber-muessen-fehlverhalten-belegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/keine-panik-bei-abmahnungen-arbeitgeber-muessen-fehlverhalten-belegen\/","title":{"rendered":"Keine Panik bei Abmahnungen: Arbeitgeber m\u00fcssen Fehlverhalten belegen"},"content":{"rendered":"<p><em>Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.<\/em> Wer von seinem Arbeitgeber abgemahnt wird, dem gehen oft tausend Gedanken durch den Kopf. Dennoch ist es jetzt wichtig, Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall vorschnell zu reagieren. Eine Abmahnung kann die Voraussetzung einer K\u00fcndigung aus verhaltensbedingten Gr\u00fcnden sein. <!--more-->Die Abmahnung selbst ist allerdings keine Sanktion, sondern vor allem eine Warnung, in Zukunft wieder alle Pflichten als Arbeitnehmer vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen. Arbeitgeber d\u00fcrfen nur klare arbeitsrechtliche Verst\u00f6\u00dfe abmahnen. Allgemeine Abmahnungen, die zum Beispiel eine geringe Arbeitsleistung bem\u00e4ngeln, sind unwirksam.<\/p>\n<p><strong>Betroffene sollten Vorfall protokollieren<\/strong><\/p>\n<p>Bevor Arbeitgeber einem Angestellten aufgrund seines Verhaltens k\u00fcndigen k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie in aller Regel eine Abmahnung aussprechen. Mit der Abmahnung ist der konkrete Sachverhalt \u201everbraucht\u201c. Begeht der Arbeitnehmer allerdings erneut eine oder mehrere vergleichbare Pflichtverletzungen, kann ihm der Arbeitgeber k\u00fcndigen. Wie oft ein Arbeitnehmer vor einer K\u00fcndigung abgemahnt werden muss, h\u00e4ngt unter anderem von der Schwere des Versto\u00dfes ab. Eine K\u00fcndigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber durch eine Straftat wie Diebstahl gesch\u00e4digt hat oder bei Verst\u00f6\u00dfen im Vertrauensbereich. Abgemahnte Arbeitnehmer sollten den Vorfall aus ihrer Sicht genau protokollieren, E-Mails und andere Schriftst\u00fccke aufbewahren und mit Zeugen \u00fcber das Geschehene reden. Sie sollten die Abmahnung weder schriftlich noch m\u00fcndlich anerkennen.<\/p>\n<p><strong>Abmahnung muss genau begr\u00fcndet sein<\/strong><\/p>\n<p>Prinzipiell kann jedes Fehlverhalten abgemahnt werden, bei dem ein Arbeitnehmer aktiv oder durch Nichtstun eine seiner Pflichten verletzt hat, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind oder sich als Nebenpflichten des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ergeben. Der Sachverhalt muss allerdings eine gewisse Tragweite haben. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise, Beleidigungen gegen\u00fcber Kunden, Vorgesetzten oder Kollegen, die Missachtung von Arbeitsanweisungen und vorget\u00e4uschte Arbeitsunf\u00e4higkeit. Der Arbeitgeber muss unter Angabe von Tag, Zeit und Ort darlegen, welches Verhalten er beanstandet, gegen welche Regelung der Arbeitnehmer damit versto\u00dfen hat, welches Verhalten zuk\u00fcnftig erwartet wird und dass es bei einer Wiederholung zu weiteren Ma\u00dfnahmen bis hin zur K\u00fcndigung kommen kann.<\/p>\n<p><strong>Keine festen Formvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Zur Abmahnung ist jede Person berechtigt, die dem Arbeitnehmer gegen\u00fcber weisungsbefugt ist oder eine entsprechende Vollmacht hat. Neben dem Arbeitgeber k\u00f6nnen das zum Beispiel Abteilungs- und Betriebsleiter sein. Der Arbeitnehmer muss nicht grunds\u00e4tzlich angeh\u00f6rt werden. Etwas anderes kann sich aber aus Tarif- oder Arbeitsvertr\u00e4gen ergeben. Eine Abmahnung darf sich auch auf mehrere Pflichtverletzungen beziehen und kann m\u00fcndlich oder schriftlich erfolgen, sofern es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt.<\/p>\n<p>Zu Beweiszwecken sollte sie allerdings schriftlich erteilt und unter Zeugen \u00fcbergeben oder der Empfang quittiert werden. Die Abmahnung ist wirksam, sobald der Arbeitnehmer sie erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Dabei gibt es keine gesetzliche Frist, binnen derer eine Abmahnung zu erteilen ist. Die Rechtsprechung nimmt aber \u00fcberwiegend an, dass binnen zwei Wochen ab Kenntnis des Fehlverhaltens eine Abmahnung zu erteilen ist, da zum einen auch \u00a7 626 BGB (Fristlose K\u00fcndigung aus wichtigem Grund) in Abs. II S. 1 eine Zweiwochenfrist vorsieht. Zum anderen erscheint es bei l\u00e4ngerem Zuwarten auch fraglich, ob das Verhalten andernfalls als gewichtiger Versto\u00df gegen Arbeitnehmerpflichten angesehen wird.<\/p>\n<p><strong>Betroffene k\u00f6nnen vor das Arbeitsgericht ziehen<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Halten sie die Abmahnung f\u00fcr unberechtigt, k\u00f6nnen sie die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Sie k\u00f6nnen auch eine schriftliche Gegendarstellung erstellen, die der Arbeitgeber in die Personalakte aufnehmen muss. Das ist unabh\u00e4ngig davon, ob er dem Inhalt zustimmt. Falls das Unternehmen einen Betriebsrat hat, k\u00f6nnen Arbeitnehmer dort Beschwerde einlegen. Insbesondere k\u00f6nnen Arbeitnehmer eine erhaltene Abmahnung auch durch das zust\u00e4ndige Arbeitsgericht pr\u00fcfen lassen.<\/p>\n<p>Die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit muss der Arbeitgeber belegen. Ist die Abmahnung unrechtm\u00e4\u00dfig erfolgt oder fehlerhaft, kann das Gericht die Entfernung aus der Personalakte anordnen. Um gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen, gibt es im Regelfall keine feste Frist. War die Abmahnung rechtens, gibt es keine feste Dauer, ab der sie aus der Personalakte entfernt werden m\u00fcsste. Nach Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses k\u00f6nnen ehemalige Mitarbeiter im Regelfall die Entfernung verlangen.<\/p>\n<p>Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWcAAGQZTG0AAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnsv8jVxXjriSFTsWb30TIjLQMGAAEU8I\/1\/mECNcoYMKNACW9V4M_kSLw\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWcAAGQZTG0AAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnsv8jVxXjriSFTsWb30TIjLQMGAAEU8I\/2\/PPAEvQoK_16oCqDOPYrAEw\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWcAAGQZTG0AAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnsv8jVxXjriSFTsWb30TIjLQMGAAEU8I\/3\/BplBfUlPAOFWLcl1mdNiUA\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. 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