{"id":444197,"date":"2025-03-12T19:55:47","date_gmt":"2025-03-12T18:55:47","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=444197"},"modified":"2025-03-12T19:56:29","modified_gmt":"2025-03-12T18:56:29","slug":"staedtebaufoerderung-moisling-luebeck-passt-vorgehen-an-und-setzt-schwerpunkte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/staedtebaufoerderung-moisling-luebeck-passt-vorgehen-an-und-setzt-schwerpunkte\/","title":{"rendered":"St\u00e4dtebauf\u00f6rderung Moisling: L\u00fcbeck passt Vorgehen an und setzt Schwerpunkte"},"content":{"rendered":"<p>Foto: HL \u00b7 Stadt bleibt handlungsf\u00e4hig &#8211; Fokus liegt auf dem neuen Stadtteilzentrum \u201eNeue Mitte\u201c Moisling.<\/p>\n<p>Seit 2016 setzt die Hansestadt L\u00fcbeck in dem Stadtteil Moisling die St\u00e4dtebauf\u00f6rderung ein. Das F\u00f6rderprogramm verfolgt die Zielsetzung, neue Lebens- und Wohnqualit\u00e4ten zu schaffen, ein attraktives Wohnumfeld zu f\u00f6rdern und Projekte in den Bereichen Bildung, Besch\u00e4ftigung und Integration anzusto\u00dfen und umzusetzen. W\u00e4hrend das Land seit Jahren konstant insgesamt 66 Millionen Euro im F\u00f6rdertopf vorh\u00e4lt, steigt dagegen die Anzahl der F\u00f6rderantr\u00e4ge und damit das Antragsvolumen (2024: 240 Millionen Euro) exponentiell an. Die Folge bekommt nun auch die Hansestadt L\u00fcbeck zu sp\u00fcren: Von den f\u00fcr Moisling beantragten 8 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein nur 1,1 Millionen Euro bewilligt. Deshalb muss der Umsetzungsplan f\u00fcr Moisling nun angepasst werden \u2013 die Hansestadt hat Schwerpunkte benannt und diese in einem Bericht f\u00fcr die politischen Gremien dargestellt. F\u00fcr die Gesamtma\u00dfnahme wurde zum 28. Februar 2025 zudem ein weiterer Antrag auf St\u00e4dtebauf\u00f6rderungsmittel gestellt. Dies ist im j\u00e4hrlichen Turnus m\u00f6glich.<!--more--><\/p>\n<p>Gerade der Entwicklungsprozess der \u201eNeuen Mitte\u201c Moisling gilt als modellhaftes Beispiel einer st\u00e4dtebaulichen und funktionalen Neuordnung \u2013 und die vorliegenden Entw\u00fcrfe f\u00fcr die Vorhaben der Kita-Neubauten und des Stadtteilhauses versprechen eine hohe Qualit\u00e4t in Architektur und Nutzung. \u201eDie \u201aNeue Mitte\u2018 steht beispielhaft f\u00fcr eine gemeinsam getragene Entwicklung. Umso wichtiger ist es, die St\u00e4dtebauf\u00f6rderung in ihrer Funktion und Tragf\u00e4higkeit zu erhalten. Ohne St\u00e4dtebauf\u00f6rderung werden Kommunen gewisse Aufgaben und Herausforderungen nicht bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen\u201c, erkl\u00e4rt Bausenatorin der Hansestadt L\u00fcbeck, Joanna Hagen.<\/p>\n<p><strong>Handlungsf\u00e4higkeit bleibt, aber Auswirkungen auf Prozess- und Zeitplan<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Moisling hat die geringere Zuwendung zwar Auswirkungen auf den Prozess- und Zeitplan, eine Handlungsf\u00e4higkeit der Stadt bleibt 2025 dennoch gegeben. Die Hansestadt L\u00fcbeck und der beauftragte Sanierungstr\u00e4ger TRAVE haben einen angepassten Umsetzungsplan entwickelt, der Priorit\u00e4ten von Ma\u00dfnahmen und Projekten benennt und deren Planung und bauliche Realisierung forciert. Dabei liegt der klare Fokus auf der \u201eNeuen Mitte\u201c, also auf der Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums f\u00fcr Moisling.<\/p>\n<p>Mit der Einrichtung des Bahnhaltepunktes und dessen verkehrliche Anbindung, den T\u00e4tigkeiten im Wohnungsbau und dem Abriss von abg\u00e4ngigen Geb\u00e4uden wurde dort ein umfassender Bauprozess eingeleitet, der sichtbar das Ortsbild pr\u00e4gt und unbedingt als st\u00e4dtebauliche Sanierungsma\u00dfnahme fortgef\u00fchrt werden muss. In diesem Bereich sind nicht nur Einzelma\u00dfnahmen der St\u00e4dtebauf\u00f6rderung, wie zum Beispiel der Bau eines Stadtteilhauses, die Errichtung eines Stadtteilplatzes oder die Schaffung von neuen Kita-Pl\u00e4tzen vorgesehen, sondern auch weitere \u00f6ffentliche und private Vorhaben: Wohnungsneubau inklusive Sozialwohnungen, Einzelhandel und Nahversorgung sowie der Bau einer Senior:inneneinrichtung.<\/p>\n<p>Die an dieser Stelle erreichte B\u00fcndelung von Mitteln ist das idealtypische Ziel der St\u00e4dtebauf\u00f6rderung \u2013 umso gravierender w\u00e4re ein ein Stopp des Entwicklungsprozesses, gerade f\u00fcr Investor:innen und Tr\u00e4ger:innen.<\/p>\n<p>Im laufenden Jahr 2025 wird die Hansestadt L\u00fcbeck das Bebauungsplan-Verfahren f\u00fcr die \u201eNeue Mitte\u201c abschlie\u00dfen und der B\u00fcrgerschaft zum Satzungsbeschluss vorlegen. Damit w\u00e4re Planungsrecht f\u00fcr die Neubauvorhaben geschaffen. Au\u00dferdem werden in 2025 und 2026 zwei weitere Ordnungsma\u00dfnahmen, also der Abriss von abg\u00e4ngigen Geb\u00e4uden, durchgef\u00fchrt. Auf diese Weise wird \u201ePlatz f\u00fcr Neues\u201c geschaffen \u2013 so k\u00f6nnen beispielsweise auch Investor:innen Grunderwerb t\u00e4tigen und ihre Vorhaben verfolgen.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrgerschaftsbeschl\u00fcsse zur st\u00e4dtebaulichen Gesamtma\u00dfnahme in Moisling<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Gesamtma\u00dfnahme hat die B\u00fcrgerschaft der Hansestadt L\u00fcbeck mit ihren Beschl\u00fcssen zur st\u00e4dtebaulichen Rahmenplanung der \u201eNeuen Mitte\u201c Moisling und insbesondere zur Fortschreibung des integrierten st\u00e4dtebaulichen Entwicklungskonzepts den Umfang an zu realisierenden (baulichen) Einzelma\u00dfnahmen und deren Finanzierung beschlossen.<\/p>\n<p>Im Oktober 2024 wurde die Gesamtma\u00dfnahme Moisling von dem auslaufenden St\u00e4dtebauf\u00f6rderungsprogramm \u201eSoziale Stadt\u201c in das neue Programm \u201eWachstum und nachhaltige Erneuerung\u201c \u00fcberf\u00fchrt. Mit dieser Programm\u00fcberf\u00fchrung ist die Gesamtma\u00dfnahme sp\u00e4testens in 15 Jahren zu beenden.<\/p>\n<p><strong>Flexibilit\u00e4t durch Sonderverm\u00f6gen der Gesamtma\u00dfnahme \u201eAltstadt\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die Hansestadt L\u00fcbeck sieht dazu eine flexible Ausleihe von St\u00e4dtebauf\u00f6rderungsmitteln aus dem Sonderverm\u00f6gen der Gesamtma\u00dfnahme \u201eAltstadt\u201c vor. Dort sind ausreichend Mittel vorhanden, die nicht in den n\u00e4chsten zwei bis drei Jahren eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die F\u00f6rderrichtlinien erm\u00f6glichen eine solche Ausleihe, die Mittel sind nach Erhalt von Zuwendungen zu erstatten. Wenn diese \u00dcberbr\u00fcckung ersch\u00f6pft ist, muss zur Zwischenfinanzierung der Gesamtma\u00dfnahme Moisling eine haushalterische Ordnung hergestellt werden, die \u00fcber die kommunale Regel-Anteilsfinanzierung hinausgeht, um die Finanzierbarkeit von Einzelma\u00dfnahmen der St\u00e4dtebauf\u00f6rderung sicherstellen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund: St\u00e4dtebauf\u00f6rderung in Schleswig-Holstein<\/strong><\/p>\n<p>Die St\u00e4dtebauf\u00f6rderung ist im Grundsatz eine Drei-Drittel-F\u00f6rderung \u2013 je ein Drittel wird vom Bund, vom Land und von der Kommune finanziert. Seit den 1970er Jahren ist die St\u00e4dtebauf\u00f6rderung ein attraktives und erfolgreiches F\u00f6rderinstrument, welches auf ganzheitlichen Planungsans\u00e4tzen in den sogenannten Gesamtma\u00dfnahmen der Kommunen beruht.<\/p>\n<p>Aufgrund aktueller Entwicklungen haben sich die Rahmenbedingungen in der St\u00e4dtebauf\u00f6rderung jedoch ver\u00e4ndert: Zum einen bildet das Land seinen F\u00f6rderanteil seit 2025 nunmehr als Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich ab \u2013 dies ist eine indirekte Abw\u00e4lzung des Landesanteils und f\u00fchrt de facto zu einer Mehrbelastung aller Gemeinden und Kreise in Schleswig-Holstein. Zum anderen aber ist die St\u00e4dtebauf\u00f6rderung zunehmend \u00fcberzeichnet: W\u00e4hrend das Programmvolumen konstant geblieben ist, stieg das Antragsvolumen im Land in den letzten drei Jahren deutlich an. Bei einem zur Verf\u00fcgung stehenden Programmvolumen von 66 Millionen Euro (je 1\/3 Bundes-, Landes- und Kommunalanteile) wurden 2024 insgesamt 240 Millionen Euro St\u00e4dtebauf\u00f6rderungsmittel f\u00fcr \u00fcber 60 Gesamtma\u00dfnahmen beantragt \u2013 damit ist die F\u00f6rderung nunmehr vierfach \u00fcberzeichnet.<\/p>\n<p>Im Anbetracht von etwa 100 Gesamtma\u00dfnahmen in Schleswig-Holstein sieht die Hansestadt L\u00fcbeck eine Verantwortung bei der Landesregierung und dem zust\u00e4ndigen Landesministerium, k\u00fcnftig mit einer geeigneten Steuerung und Programmumsetzung daf\u00fcr zu sorgen, dass die Kommunen belastbare und verl\u00e4ssliche Planungen in den Gesamtma\u00dfnahmen aufstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ohne die Unterst\u00fctzung der St\u00e4dtebauf\u00f6rderung werden viele Kommunen nicht in der Lage sein, umfassende und ganzheitlich orientierte Stadtteilentwicklungsprozesse durchzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: HL \u00b7 Stadt bleibt handlungsf\u00e4hig &#8211; Fokus liegt auf dem neuen Stadtteilzentrum \u201eNeue Mitte\u201c Moisling. 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