{"id":445399,"date":"2025-04-11T19:53:04","date_gmt":"2025-04-11T17:53:04","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=445399"},"modified":"2025-04-11T19:53:04","modified_gmt":"2025-04-11T17:53:04","slug":"verbraucherzentrale-warnt-scammer-nutzen-fehlende-erfahrung-mit-neuem-eta-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/verbraucherzentrale-warnt-scammer-nutzen-fehlende-erfahrung-mit-neuem-eta-verfahren\/","title":{"rendered":"Verbraucherzentrale warnt: Scammer nutzen fehlende Erfahrung mit neuem ETA-Verfahren"},"content":{"rendered":"<p>Foto: Leylaynr via Canva.com \u00b7\u00a0Seit dem 02. April ben\u00f6tigen Reisende in das Vereinigte K\u00f6nigreich eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation\/ETA), wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) liegen knapp eine Woche nach Umstellung auf das ETA-Verfahren erste F\u00e4lle von Betrugsseiten vor. <!--more--><\/p>\n<p>Von der Metropole London bis in die Highlands Schottlands \u2013 f\u00fcr Touristinnen und Touristen hat das Vereinigte K\u00f6nigreich einiges zu bieten. Mit der Umstellung der Einreisebestimmungen m\u00fcssen Einreisende aus Deutschland und den \u00fcbrigen EU-Staaten, f\u00fcr die keine Visumspflicht besteht, seit dem 02. April neben einem g\u00fcltigen Reisepass auch eine elektronische Einreisegenehmigung vorweisen.<\/p>\n<p>Die offizielle ETA l\u00e4sst sich \u00fcber die folgenden Links ausf\u00fcllen und beantragen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-jshex4u8-hcmka2le-1wl\">Webseite des britischen Innenministeriums<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-jshex4u8-j22ma0oj-10vp\">ETA-App des britischen Innenministeriums\u00a0<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Fehlende Erfahrungen mit den neuen Beantragungsmodalit\u00e4ten f\u00fchren zu Unsicherheiten bei den Verbrauchern. Unseri\u00f6se Anbieter wissen das zu nutzen.<\/p>\n<p><strong>Irref\u00fchrende Designs, Intransparenz und \u00fcberh\u00f6hte Preise<\/strong><br \/>\nWer die neue ETA-Beantragung in die Suchmaschine eingibt, erh\u00e4lt zahlreiche Ergebnisse. Noch vor der offiziellen Seite des britischen Innenministeriums lassen sich Links auf Drittanbieterseiten finden, die mit kostspieligen Ausf\u00fcllhilfen oder Weiterleitungen auf das offizielle Beantragungsformular Profit machen m\u00f6chten.<br \/>\nManche Webseiten \u00e4hneln stark dem Portal der britischen Regierung und suggerieren Nutzern, es handele sich um einen offiziellen Dienst. Nur selten wird deutlich, dass es sich um eine Drittanbieterplattform handelt.<br \/>\nJe nach Seite werden Verbraucher wiederholt aufgefordert, den Reisepass f\u00fcr die Beantragung zu fotografieren und auf der Seite hochzuladen. F\u00fcr die Bearbeitung der ETA-Antr\u00e4ge erheben die Anbieter schlie\u00dflich eine Servicegeb\u00fchr, obwohl derselbe Antrag direkt auf der offiziellen Website der britischen Regierung ausgef\u00fcllt werden kann. Nicht selten fehlen Informationen zu Geb\u00fchren und Art der Dienstleistung. Erst bei der Bezahlung per Kreditkarte werden die tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr Verbraucher ersichtlich.<\/p>\n<p>Der VZSH liegen F\u00e4lle vor, in den 90 bis \u00fcber 100 Euro f\u00fcr eine schlichte Ausf\u00fcllhilfe oder Weiterleitung zum offiziellen Formular in Rechnung gestellt werden. Tats\u00e4chlich beantragt wurde bis zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nichts: Nutzer der fragw\u00fcrdigen Dienstleistung m\u00fcssen die ETA-Beantragung \u00fcber das offizielle Formular der britischen Regierung erneut ausf\u00fcllen und die dort entstehenden Kosten in H\u00f6he von 10 Pfund tragen. Unterm Strich zahlen Verbraucher, die diese Dienstleistung in Anspruch genommen haben, ein Vielfaches von dem, was sie eigentlich zahlen m\u00fcssten.<\/p>\n<p><strong>Was k\u00f6nnen Verbraucher tun?<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Wer erst nach der Bezahlung bemerkt, nicht das offizielle ETA-Formular des britischen Innenministeriums genutzt zu haben, sollte umgehend eine R\u00fcckerstattung beantragen. Dazu lohnt es sich, die gesamte Kommunikation mit dem Unternehmen zu dokumentieren sowie Screenshots von der Homepage, dem dort angegebenen Impressum, Datenschutzrichtlinie und AGB anzufertigen. Bedenken sollten Verbraucher allerdings, dass das Unternehmen m\u00f6glicherweise nicht antwortet.<\/li>\n<li>Die\u00a0Transaktion sollten Verbraucher der Bank oder dem Kreditkartenanbieter melden. Diese k\u00f6nnen m\u00f6glicherweise eine R\u00fcckbuchung veranlassen oder die Zahlung anfechten, wenn dies innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Alle Transaktionsnachweise, einschlie\u00dflich E-Mails und Quittungen, sollten aufbewahrt werden.<\/li>\n<li>Wer auf der Website personenbezogene Daten angegeben hat, kann sich an das Unternehmen wenden und die L\u00f6schung dieser anfordern. Gem\u00e4\u00df der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Verbraucher das Recht, die L\u00f6schung der personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen zu verlangen. Dazu k\u00f6nnen Betroffene einen entsprechenden <a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-jshex4u8-nboviixi-uai\">Musterbrief der VZSH<\/a> verwenden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Individuelle Unterst\u00fctzung erhalten Verbraucher in den <a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-jshex4u8-pgoa4vn7-r6h\">Beratungsstellen der VZSH<\/a> in Flensburg, Heide, Kiel, L\u00fcbeck und Norderstedt.<\/p>\n<p><strong>Schwarze Schafe auch bei ESTA-Beantragung\u00a0<\/strong><br \/>\nWer in die USA einreisen m\u00f6chte, ben\u00f6tigt eine aktuelle, erfolgreich genehmigte Electronic System for Travel Authorization (ESTA). Analog zu den Problemen bei der Beantragung der britischen ETA gibt es auch f\u00fcr das US-amerikanische Pendant eine Vielzahl verschiedener Drittanbieter.<br \/>\nAnders als in Deutschland oder Gro\u00dfbritannien lassen sich in den USA Beh\u00f6rdenseiten allerdings an der Top-Level-Domain erkennen. Webseiten staatlicher Einrichtungen enden in den USA auf \u201e.gov\u201c (Kurzform f\u00fcr \u201egovernment\u201c, dt. \u201eRegierung\u201c). Internetadressen, die f\u00fcr einen ESTA-Antrag werben und auf \u201e.com-\u201c, \u201e.org-\u201c oder \u201e.net\u201c enden, lassen sich daher sehr schnell als inoffizielle Seite erkennen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: Leylaynr via Canva.com \u00b7\u00a0Seit dem 02. 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