{"id":445892,"date":"2025-04-29T20:04:56","date_gmt":"2025-04-29T18:04:56","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=445892"},"modified":"2025-04-29T20:05:15","modified_gmt":"2025-04-29T18:05:15","slug":"neue-parkgebuehrenverordnung-tritt-zum-1-juni-2025-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/neue-parkgebuehrenverordnung-tritt-zum-1-juni-2025-in-kraft\/","title":{"rendered":"Neue Parkgeb\u00fchrenverordnung tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft"},"content":{"rendered":"<p>Foto: HL \u00b7 Kostenloses Kurzzeitparken wird auf 15 Minuten ausgeweitet \u2013 Elektrofahrzeuge parken vorerst bis Ende 2026 weiterhin kostenfrei.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Juni 2025 tritt die Neufassung der Stadtverordnung \u00fcber Parkgeb\u00fchren in der Hansestadt L\u00fcbeck in Kraft. Die Neufassung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2008 und verfolgt vor allem die F\u00f6rderung einer effizienteren Parkraumnutzung und eine st\u00e4rkere Lenkungswirkung zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel.<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich sollte die neue Geb\u00fchrenstruktur bereits zum Jahresanfang gelten. Nach der Pr\u00e4sentation in den politischen Gremien ergaben sich jedoch Diskussionsbedarf und Fragen bez\u00fcglich der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Erlass einer solchen Verordnung. Um die Sachlage vorab noch einmal rechtlich einzuordnen und die Fragen der politischen Gremien zu beantworten, wurde die Umsetzung der neuen Geb\u00fchrenverordnung auf den Juni vertagt. Die Pr\u00fcfungen sind nun abgeschlossen und beratende Beschl\u00fcsse der B\u00fcrgerschaft ber\u00fccksichtigt. Die B\u00fcrgerschaft hatte den B\u00fcrgermeister unter anderem aufgefordert, regional differenzierte Parkgeb\u00fchren und eine angemessene Erh\u00f6hung der Geb\u00fchren konzeptionell umzusetzen.<\/p>\n<p>Nach dem Landesverwaltungsgesetz SH liegt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Erlass von Verordnungen wie der Parkgeb\u00fchrenverordnung allein beim B\u00fcrgermeister, da es sich um eine stra\u00dfenverkehrsrechtliche Pflichtaufgabe handelt. Dies best\u00e4tigt auch eine weitere rechtliche Pr\u00fcfung der Hansestadt L\u00fcbeck. Hintergrund ist, dass es sich hierbei um eine Ma\u00dfnahme handelt, um den Verkehr in L\u00fcbeck zu lenken und zu entlasten \u2013 eine Aufgabe, die die Stadt nach klaren gesetzlichen Vorgaben erf\u00fcllen muss. Der B\u00fcrgermeister muss dabei den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit wahren und die B\u00fcrgerschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) beteiligen \u2013 ein Vetorecht der B\u00fcrgerschaft besteht jedoch nicht.<\/p>\n<p>Die Anpassung der Parkgeb\u00fchren dient der Entlastung des Stra\u00dfenverkehrs und ist verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig \u2013 ein von der B\u00fcrgerschaft m\u00f6glicherweise geforderter Verzicht auf die Ma\u00dfnahme w\u00e4re mit den stra\u00dfenverkehrsrechtlichen Zielen nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Weiter wurden die Parktarifentw\u00fcrfe f\u00fcr Travem\u00fcnde \u00fcberarbeitet und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison nicht weiterverfolgt. Grund hierf\u00fcr ist der auch im Winter stark vorhandene Tourismus, der eine lenkende Wirkung auf den Parksuchverkehr \u00fcber das gesamte Jahr notwendig macht. Travem\u00fcnde hat sich zu einer Tourismusdestination entwickelt, die ganzj\u00e4hrig G\u00e4ste nach Travem\u00fcnde lockt.<\/p>\n<p>Die \u00fcberarbeitete Parkgeb\u00fchrenverordnung wird jetzt den politischen Gremien noch einmal zur Kenntnisnahme vorgelegt.<\/p>\n<p>Ab Montag, 2. Juni 2025, startet somit die Umsetzung der neuen Verordnung. Hierzu m\u00fcssen nach und nach die Parkscheinautomaten einzeln umgestellt werden. So wird es auch nach dem Inkrafttreten der neuen Geb\u00fchren eine \u00dcbergangszeit geben, in der auf den Parkpl\u00e4tzen bis zur erfolgreichen technischen Umstellung weiterhin die alten Geb\u00fchren gelten. Die Parkscheinautomaten weisen die g\u00fcltigen Parkgeb\u00fchren jeweils aus, sodass es in der Praxis zu keinen \u00dcberzahlungen kommen kann.<\/p>\n<p><strong>Die neue Parkgeb\u00fchrenverordnung<\/strong><\/p>\n<p>Ziel der neuen Geb\u00fchrenstruktur ist es, den Parkverkehr durch ein abgestimmtes, modernes Geb\u00fchrenmodell besser zu lenken und so die Verkehrssituation nachhaltig zu verbessern. Statt einer pauschalen Erh\u00f6hung der Geb\u00fchren setzt die neue Verordnung auf eine regional differenzierte Struktur, die die Wertigkeit und Nachfrage einzelner Parkfl\u00e4chen ber\u00fccksichtigt und gezielt nach Zonen unterteilt.<\/p>\n<p>In stark frequentierten Zonen wie der Altstadtinsel und Travem\u00fcnde werden die Geb\u00fchren angehoben, w\u00e4hrend peripher gelegene Parkpl\u00e4tze g\u00fcnstiger bleiben. Diese Differenzierung soll dazu beitragen, das Parksuchverkehrsaufkommen in besonders gefragten Bereichen zu verringern und B\u00fcrger:innen zu alternativen Parkfl\u00e4chen und Verkehrsmitteln zu lenken. Der Parkraum wird in f\u00fcnf Zonen eingeteilt, sodass jede Zone entsprechend ihrer Lage und Attraktivit\u00e4t eigene Geb\u00fchren erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrger:innen sollen so eine transparente und faire Geb\u00fchrenregelung erfahren, die den aktuellen und regional unterschiedlichen Bedarf abbildet.<\/p>\n<p>Zur Vereinfachung und besseren Benutzerfreundlichkeit wird die bisherige minutengenaue Abrechnung durch eine 30-Minuten-Taktung ersetzt. Zudem wird das kostenlose Kurzzeitparken, die &#8222;Br\u00f6tchentaste&#8220;, von 10 auf 15 Minuten erweitert, um kurze Abhol- und Lieferzeiten zu erleichtern. Au\u00dferdem wird das kostenfreie Parken f\u00fcr Elektrofahrzeuge zun\u00e4chst bis Ende 2026 verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>Ein weiteres Element der Neufassung erm\u00f6glicht es der Stadt, Parkgeb\u00fchren bei Gro\u00dfveranstaltungen kurzfristig anzupassen, um den Verkehrsfluss in diesen Phasen besser zu steuern.<\/p>\n<p><strong>Zoneneinteilung<\/strong> <strong>der neuen Geb\u00fchrenverordnung<\/strong><\/p>\n<p>Zone I\u00a0umfasst die Parkfl\u00e4chen auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof L\u00fcbeck, wo die Nachfrage nach Parkpl\u00e4tzen hoch ist und daher eine h\u00f6here Geb\u00fchr zur Entlastung dieser Bereiche angesetzt wird.\u00a0Zudem bezieht sie k\u00fcnftig auch die Parkfl\u00e4chen an der Untertrave mit ein.<\/p>\n<p>Zone II\u00a0bildet einen Ring um die Altstadt und erstreckt sich auf angrenzende Gebiete, einschlie\u00dflich der Kanalstra\u00dfe. Diese Zone ist ebenfalls stark frequentiert, jedoch etwas g\u00fcnstiger als die Altstadt selbst.<\/p>\n<p>Zone III\u00a0deckt das \u00fcbrige Stadtgebiet ab und dient als preisg\u00fcnstigere Alternative f\u00fcr diejenigen, die peripher parken m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Zone IV\u00a0liegt im Zentrum von Travem\u00fcnde.\u00a0Zone V\u00a0umfasst die Randbereiche von Travem\u00fcnde, bleibt jedoch insgesamt etwas g\u00fcnstiger als Zone IV, da sie weiter vom Zentrum entfernt ist. Diese Staffelung erm\u00f6glicht es, das Parkangebot besser zu lenken und gleichzeitig Anreize f\u00fcr umweltfreundliche Alternativen zu schaffen.<\/p>\n<p><strong>Wohnmobilstellpl\u00e4tze und Reisebusparkpl\u00e4tze<\/strong><\/p>\n<p>Die Parkgeb\u00fchr f\u00fcr \u00f6ffentliche Wohnmobilstellpl\u00e4tze wird auf 20 Euro f\u00fcr 24h angehoben, Reisebusse bezahlen k\u00fcnftig einen pauschalen Tagessatz von 30 Euro, um den gestiegenen Infrastrukturkosten gerecht zu werden und die Infrastruktur f\u00fcr den Tourismus in L\u00fcbeck weiter zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Die Neufassung der Stadtverordnung \u00fcber Parkgeb\u00fchren stellt insgesamt einen weiteren Schritt der Hansestadt L\u00fcbeck auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Mobilit\u00e4t dar.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbersicht Neue Tarife <\/strong><\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<td width=\"63\"><strong>Zone<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\"><strong>Geb\u00fchrenstruktur<\/strong><\/td>\n<td><strong>Preis pro 30 Minuten<\/strong><\/td>\n<td><strong>Preis pro Stunde<\/strong><\/td>\n<td><strong>Tagesticket<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"63\"><strong>Zone I<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Altstadtinsel und Hauptbahnhof<\/td>\n<td>1,50 \u20ac<\/td>\n<td>3,00 \u20ac<\/td>\n<td>Kein Tagesticket verf\u00fcgbar<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"63\"><strong>Zone II<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Umgebung der Altstadtinsel<\/td>\n<td>1,20 \u20ac<\/td>\n<td>2,40 \u20ac<\/td>\n<td>8,00 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"63\"><strong>Zone III<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Sonstiges L\u00fcbeck (au\u00dfer Travem\u00fcnde)<\/td>\n<td>1,00 \u20ac<\/td>\n<td>2,00 \u20ac<\/td>\n<td>6,00 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"63\"><strong>Zone IV<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Travem\u00fcnde-Zentrum<\/td>\n<td>1,60 \u20ac<\/td>\n<td>3,20 \u20ac<\/td>\n<td>12,00 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"63\"><strong>Zone V<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Travem\u00fcnde-Randgebiete<\/td>\n<td>1,20 \u20ac<\/td>\n<td>2,40 \u20ac<\/td>\n<td>Kein Tagesticket verf\u00fcgbar<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Die Beschlussvorlage k\u00f6nnen Interessierte unter <a href=\"http:\/\/www.luebeck.de\/politik\">www.luebeck.de\/politik<\/a> \u00fcber VO\/2024\/13678-03 einsehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: HL \u00b7 Kostenloses Kurzzeitparken wird auf 15 Minuten ausgeweitet \u2013 Elektrofahrzeuge parken vorerst bis Ende 2026 weiterhin kostenfrei. 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