{"id":446161,"date":"2025-05-08T09:09:11","date_gmt":"2025-05-08T07:09:11","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-rz-grosskontrollen-zur-ueberpruefung-des-gewerblichen-gueterverkehrs\/"},"modified":"2025-05-08T09:09:11","modified_gmt":"2025-05-08T07:09:11","slug":"pol-rz-grosskontrollen-zur-ueberpruefung-des-gewerblichen-gueterverkehrs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-rz-grosskontrollen-zur-ueberpruefung-des-gewerblichen-gueterverkehrs\/","title":{"rendered":"POL-RZ: Gro\u00dfkontrollen zur \u00dcberpr\u00fcfung des gewerblichen G\u00fcterverkehrs"},"content":{"rendered":"<p>Ratzeburg (ots) &#8211; <\/p>\n<p>08. Mai 2025 | Polizeidirektion Ratzeburg &#8211; 06.-07.05.2025<\/p>\n<p>Im Rahmen der europaweit abgestimmten Roadpol-Kontrollwoche &#8222;Truck &#038; Bus&#8220; f\u00fchrten Einsatzkr\u00e4fte der Polizei gemeinsam mit dem Zoll an zwei Tagen (06.05. und 07.05.2025) gro\u00df angelegte Kontrollen zur \u00dcberpr\u00fcfung des gewerblichen G\u00fcterverkehrs durch. Dazu wurden parallel drei bzw.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>am zweiten Tag zwei Kontrollstellen an der A1 errichtet und betrieben. An der Kontrollstelle im Autobahnkreuz Bargteheide kam zudem eine durch den Zoll betriebene Gro\u00dfr\u00f6ntgenanlage sowie ein ScanVan zum Einsatz.<br \/>\nInsgesamt wurden 176 Fahrzeuge kontrolliert, dabei stellten die Beamten 76 Verst\u00f6\u00dfe fest.<br \/>\nIm Einzelnen:<\/p>\n<p>43 Verst\u00f6\u00dfe gegen das Fahrpersonalrecht. Hierbei handelte es sich haupts\u00e4chlich um Verst\u00f6\u00dfe gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie um Verst\u00f6\u00dfe gegen die Mitf\u00fchrpflicht von Tageskontrollbl\u00e4ttern sowie fehlenden Lizenzen f\u00fcr den gewerblichen G\u00fcterverkehr. Weiterhin wurden sog. Unternehmenssperren nicht gesetzt sowie die turnusm\u00e4\u00dfigen, erforderlichen Datendownloads der Fahrerkarten und Fahrzeugeinheiten nicht vorgenommen. In einem Fall fuhr ein Fahrer sogar ganz ohne Fahrerkarte.<br \/>\nEin Fahrzeugf\u00fchrer eines Sattelzuges konnte die vorgeschriebene Qualifizierung f\u00fcr Berufskraftfahrer nicht vorzeigen, da er diese nie gemacht hatte, so dass hier ein Versto\u00df nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorlag.<br \/>\nGeahndet wurden auch f\u00fcnf Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfe wegen der \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit. Hierzu wurden die im Speicher der jeweiligen Fahrzeugeinheit hinterlegen Geschwindigkeitsaufzeichnungen gesichtet, ausgewertet und als Beweismittel gesichert.<br \/>\nNeun Fahrzeugf\u00fchrer mussten vor Ort ihre mitgef\u00fchrten Ladungen nachsichern, erst dann konnten sie weiterfahren.<br \/>\nZwei Fahrzeugf\u00fchrer hatte generell zu viel geladen.<br \/>\nBei f\u00fcnf Fahrern von Klein-LKW ergaben sich Hinweise auf den vorangegangenen Konsum von Bet\u00e4ubungsmittel. Drogenvortests verliefen positiv auf THC oder Kokain. Sie mussten sich jeweils der Entnahme einer Blutprobe stellen und ihre Fahrzeuge am Kontrollort stehen lassen.<br \/>\nHinzu kam ein Versto\u00df durch eine unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons. Auch die Benutzung eines technischen Ger\u00e4tes, f\u00fcr die BlitzerApp, wurde geahndet.<br \/>\nBei drei Fahrzeugen war die turnusm\u00e4\u00dfige Hauptuntersuchung l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig.<br \/>\nAuch das Anlegen des Sicherheitsgurtes fiel zwei Fahrzeugf\u00fchrern schwer.<br \/>\nEin Fahrzeug war \u00fcberhaupt nicht zugelassen und dementsprechend auch nicht haftpflichtversichert. Somit endete die Fahrt in der Kontrollstelle. Die Beamten fertigten eine entsprechende Strafanzeige.<br \/>\nEin Fahrer h\u00e4ndigte den Beamten einen makedonischen F\u00fchrerschein aus.  Schnell stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalf\u00e4lschung handelte und der Mann gar nicht im Besitz einer g\u00fcltigen Fahrerlaubnis ist. Er wird sich nun wegen des Verdachts der Urkundenf\u00e4lschung und des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten m\u00fcssen. Da er \u00fcber keinen festen Wohnsitz in Deutschland verf\u00fcgte, wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 1000 Euro angeordnet. Auch seine Weiterfahrt wurde untersagt.<br \/>\nAn den beiden Kontrolltagen wurden insgesamt f\u00fcnf Zahlungen einer Sicherheitsleistung angeordnet.<br \/>\nEinige der hier aufgef\u00fchrten Verst\u00f6\u00dfe ziehen erhebliche Bu\u00dfgelder im vierstelligen Eurobetrag nach sich.<br \/>\nBei den kontrollierten Fahrzeugen auf dem Parkplatz Buddikate warnen auch zwei dabei, die E-Zigaretten mit entsprechenden Fl\u00fcssigkeiten geladen hatten. Nach neuer Regelung sind die nun Steuergegenstand und somit steuerpflichtig. Beide Aufgriffe sollen zusammen einen Steuerschaden von rund 180.000 EUR haben.<br \/>\nDer gewerbliche G\u00fcterkraftverkehr unterliegt in besonderem Ma\u00dfe speziellen Vorschriften. Aufgrund der starken Konkurrenzsituation und einer angestrebten optimalen Auslastung der Fahrzeuge sowie des Fahrpersonals werden nach wie vor Verkehrsvorschriften missachtet. Eine Beanstandungsquote von \u00fcber 40 Prozent an den zwei Kontrolltagen, zeigte die Notwendigkeit f\u00fcr weitere Verkehrskontrollen auf.<br \/>\nR\u00fcckfragen bitte an:<\/p>\n<p>Polizeidirektion Ratzeburg<br \/>\n&#8211; Stabsstelle \/ Presse &#8211;<br \/>\nSandra Kilian<br \/>\nTelefon: 04541\/809-2011<br \/>\nE-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de<\/p>\n<p>Original-Content von: Polizeidirektion Ratzeburg, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Dieser Beitrag wurde automatisch von Presseportal.de zur Verf\u00fcgung gestellt: https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43735\/6028881<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratzeburg (ots) &#8211; 08. 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