{"id":446430,"date":"2025-05-15T20:40:47","date_gmt":"2025-05-15T18:40:47","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=446430"},"modified":"2025-05-15T20:40:47","modified_gmt":"2025-05-15T18:40:47","slug":"gesundheitsministerium-berichtet-im-sozialausschuss-zur-umsetzung-der-krankenhausreform-antragsverfahren-fuer-leistungsgruppen-in-vorbereitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/gesundheitsministerium-berichtet-im-sozialausschuss-zur-umsetzung-der-krankenhausreform-antragsverfahren-fuer-leistungsgruppen-in-vorbereitung\/","title":{"rendered":"Gesundheitsministerium berichtet im Sozialausschuss zur Umsetzung der Krankenhausreform \u2013 Antragsverfahren f\u00fcr Leistungsgruppen in Vorbereitung"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Das Gesundheitsministerium berichtet den Abgeordneten des Landtages wiederkehrend zur Umsetzung der Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz \/ KHVVG). Heute (15.5.) berichtet Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken im Sozialausschuss und betont: \u201eWir arbeiten gemeinsam mit den Akteuren konstruktiv an der Umsetzung der Krankenhausreform. Dabei brauchen wir auch weiterhin Geduld, denn wichtige Voraussetzungen, wie etwa die Leistungsgruppenverordnung des Bundes, sind noch in Arbeit. Schleswig-Holstein vollzieht den Prozess so strukturiert und faktenbasiert wie m\u00f6glich, um den Kliniken und der Versorgungsstruktur unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein m\u00f6glichst stabiles Fundament zu geben.\u201c<!--more--><\/p>\n<p>Unter anderem aufgrund von zeitlichen Vorgaben im KHVVG und der noch ausstehenden erforderlichen Bundesverordnungen ist zu erwarten, dass es noch zu formellen Anpassungen im KHVVG kommen wird. Es ist davon auszugehen, dass die neue Bundesregierung einen Zeitplan f\u00fcr eine notwendige Anpassung \u2013 hier insbesondere zu den im KHVVG verankerten Fristen \u2013 bald konkretisieren wird.<\/p>\n<ul>\n<li>Inhaltlich sieht das KHVVG vor, dass die Krankenh\u00e4user die Leistungsgruppen, in denen sie zuk\u00fcnftig Leistungen erbringen wollen, auf elektronischem Weg beantragen. Mit Hilfe der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Kliniken sollen die entsprechenden medizinischen Angebote vorgehalten und abgerechnet werden k\u00f6nnen, wenn die Krankenhausreform greift (voraussichtlich ab 2027).<\/li>\n<li>Die Antrags\u00adunterlagen, die zum Beispiel auch Nachweise zu Leistungsmengen sowie sachlichen und personellen Voraussetzungen enthalten, m\u00fcssen zur Pr\u00fcfung an den Medizinischen Dienst Nord (MD-Nord) ebenfalls auf elektronischem Weg \u00fcbermittelt werden.<\/li>\n<li>Der MD-Nord hat hier\u00adf\u00fcr ein entsprechendes EDV-Programm vorbereitet.<\/li>\n<li>Ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Erbringung der jeweiligen Leistungsgruppe in einem Kran\u00adkenhaus vorliegen, stellt der MD-Nord dann mittels eines Gutachtens fest. Das jeweilige Gut\u00adachten wird anschlie\u00dfend, ebenfalls auf elektronischem Wege, an das Ministerium \u00fcbermit\u00adtelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um den Prozess der Antragsannahme durch die Krankenhausplanungsbeh\u00f6rde (Ministerium) und die \u00dcbermittlung der Unterlagen an den MD-Nord strukturiert und EDV-unterst\u00fctzt bearbeiten zu k\u00f6nnen, hat u.a. ein Softwareanbieter eine entsprechende Softwarel\u00f6sung entwickelt. Ge\u00admeinsam mit acht anderen L\u00e4ndern, zum Beispiel Niedersachsen, plant Schleswig-Holstein diese Software zu nutzen. Schleswig-Holstein ist damit auch zeitlich mit anderen Bundesl\u00e4ndern bei der Umsetzung der Reform im Gleichklang.<\/p>\n<p>Um die n\u00e4chsten konkreten Schritte in der Antragsstellung zu erm\u00f6glichen, muss zun\u00e4chst eine grunds\u00e4tzliche Entscheidung im so genannten Leistungsgruppenausschuss auf Bundesebene erarbeitet und durch den Bundesrat verabschiedet werden: Die zu verabschiedende so genannte Leistungsgruppenverordnung wird die genaue Ausgestaltung der Leistungsgruppen festlegen. Trotz des enormen Druckes, der auf den Krankenh\u00e4usern lastet, ist es der richtige Weg, das Antragsverfahren erst dann zu er\u00f6ffnen, wenn ein hinreichend konkreter Entwurf der Leistungsgruppenverordnung und damit eine valide Basis vorliegt. Ziel ist es, so ressourcenorientiert wie m\u00f6glich mit den Krankenh\u00e4usern umzugehen und doppelte Arbeit zu vermeiden. Auch andere L\u00e4nder haben das Antragsverfahren zeitlich aufgrund der noch ausstehenden Vorgaben des Bundes verschoben.<\/p>\n<p>Zum Transformationsfonds: Nachdem die entsprechende Verordnung mittlerweile ver\u00f6ffentlicht wurde, ist es nun Aufgabe des Bundesamtes f\u00fcr soziale Sicherung, eine zugeh\u00f6rige F\u00f6rderrichtlinie zu erlassen. Wenn dies geschehen ist, l\u00e4sst sich konkret beurteilen, wie die Antragsmodalit\u00e4ten aussehen und Schleswig-Holstein kann darauf basierend das landesseitige Verfahren einleiten. Jedoch gilt auch hier, dass f\u00fcr eine Transformation von Strukturen anhand der jeweiligen F\u00f6rdertatbest\u00e4nde erst die Leistungsgruppen feststehen m\u00fcssen, um valide, faktenbasierte Entscheidungen f\u00fcr die Entwicklung, Ver\u00e4nderungen oder das Schlie\u00dfen von Standorten treffen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zur Krankenhausplanung im Bereich Psychiatrie: Im Gegensatz zu den somatischen Fachgebieten, wo noch Vorgaben des Bundes fehlen, kann das Ministerium in den psychiatrischen F\u00e4chern bereits an der Grundsystematik f\u00fcr einen neuen Krankenhausplan weiterarbeiten, wie bereits im Sozialausschusses vorgestellt. Neben den bestehenden Versorgungs\u00adstrukturen werden dabei auch die Prognosen ber\u00fccksichtigt, wie sich die Versorgung in den n\u00e4chsten Jahren ver\u00e4ndern k\u00f6nnte. Die in entsprechenden Arbeitsgruppen mit Beteiligten zu entwickelnden Ans\u00e4tze f\u00fcr die Leistungsgruppen im Bereich Psychiatrie werden in den n\u00e4chsten Wochen und Monaten mit jeweils verschiedenen Schwerpunkten inhaltlich analysiert und weiterentwickelt. F\u00fcr die Unterarbeitsgruppen werden auch weitere Akteure neben den origin\u00e4r Beteiligten, wie die Psychotherapeutenkammer, verschiedene Berufsverb\u00e4nde oder die Landesbeauftragte f\u00fcr Menschen mit Behinderun\u00adgen, einbezogen. Auch wird das Ministerium die fach\u00e4rztliche, pflegerische und therapeutische Expertise der handelnden Personen im Land miteinbeziehen.<\/p>\n<p>Hintergrund Krankenhausreform\/ weitere Info: <u><a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/gesundheit-verbraucherschutz\/gesundheitsversorgung\/krankenhaeuser\">schleswig-holstein.de \u2013 Krankenh\u00e4user<\/a><\/u><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. 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