{"id":447270,"date":"2025-06-16T14:12:06","date_gmt":"2025-06-16T12:12:06","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=447270"},"modified":"2025-06-16T14:19:37","modified_gmt":"2025-06-16T12:19:37","slug":"afrikanische-schweinepest-erstmals-in-nordrhein-westfalen-nachgewiesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/afrikanische-schweinepest-erstmals-in-nordrhein-westfalen-nachgewiesen\/","title":{"rendered":"Afrikanische Schweinepest erstmals in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen"},"content":{"rendered":"<p>Schleswig-Holstein ruft erneut zu Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsma\u00dfnahmen auf. Im nordrhein-westf\u00e4lischen Kreis Olpe ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. <!--more-->Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) best\u00e4tigte den Befund am Samstag (14. Juni). Das Tier war verendet in einem Waldst\u00fcck bei der Gemeinde Kirchhundem aufgefunden worden. Vor dem Hintergrund dieses ersten ASP-Nachweises in Nordrhein-Westfalen sowie der bevorstehenden Sommerreisezeit ruft das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, l\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) zur besonderen Wachsamkeit auf. Landwirtinnen und Landwirte, J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger sowie Reisende werden eindringlich gebeten, alle Biosicherheitsma\u00dfnahmen strikt einzuhalten.<\/p>\n<p>Landwirtschaftsstaatssekret\u00e4rin Anne Benett-Sturies betonte: \u201eSchleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Seuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen jedoch eindringlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben und Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen konsequent umzusetzen. Die ASP stellt ein erhebliches Risiko f\u00fcr unsere Haus- und Wildschweinbest\u00e4nde dar \u2013 mit potenziell gravierenden wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr Landwirtschaft, Fleischverarbeitung und Handel. Ich appelliere daher eindringlich an alle Schweinehalterinnen und -halter, ihre Biosicherheitsma\u00dfnahmen regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen und konsequent umzusetzen.\u201c<\/p>\n<p>Auch die J\u00e4gerschaft sei weiterhin aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die \u00dcbertragungsm\u00f6glichkeiten der Seuche zu minimieren. \u201eUnsere J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger leisten seit Jahren durch verst\u00e4rkte Bejagung und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag zur ASP-Pr\u00e4vention\u201c, so Benett-Sturies. Aber auch jede und jeder Einzelne k\u00f6nne einen Beitrag leisten: \u201eBitte werfen Sie keine Speisereste achtlos in die Natur, sondern entsorgen Sie diese ausschlie\u00dflich in verschlossenen M\u00fcllbeh\u00e4ltern.\u201c<\/p>\n<p><strong>Hinweise f\u00fcr J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger:<\/strong><\/p>\n<p>J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger sind essentiell f\u00fcr die Pr\u00e4vention, das Monitoring und im Ernstfall die Bek\u00e4mpfung und Eind\u00e4mmung der Afrikanischen Schweinepest. Die Einhaltung von Hygienema\u00dfnahmen bei der Jagd ist daher besonders wichtig. Was es hierbei zu beachten gilt, finden Sie unter: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tiergesundheit\/ASP\/Informationen_Jaeger.html\">schleswig-holstein.de &#8211; Tiergesundheit &#8211; Informationen f\u00fcr J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger<\/a><\/p>\n<p><strong>Hinweise f\u00fcr schweinehaltende Betriebe:<\/strong><\/p>\n<p>Um einen Seucheneintrag m\u00f6glichst zu verhindern, sind die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsma\u00dfnahmen von entscheidender Bedeutung. Was Landwirtinnen und Landwirte vorbeugend tun k\u00f6nne, finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tiergesundheit\/ASP\/Informationen_Unternehmen.html\">schleswig-holstein.de &#8211; Tiergesundheit &#8211; Informationen f\u00fcr Schweinehalter und Unternehmen<\/a><\/p>\n<p><strong>Hinweise f\u00fcr Reisende:<\/strong><\/p>\n<p>Es d\u00fcrfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (z.\u202fB. Wurstwaren, Schinken), Wildbret oder Jagdtroph\u00e4en von Haus- oder Wildschweinen aus ASP-betroffenen Regionen der EU-Mitgliedstaaten verbracht werden. Aus Vorsichtsgr\u00fcnden sollte auch auf die Mitnahme entsprechender Produkte aus anderen Regionen dieser Staaten verzichtet werden. Dar\u00fcber hinaus ist die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im privaten Reisegep\u00e4ck aus Nicht-EU-Staaten grunds\u00e4tzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern. Besonders problematisch ist die achtlose Entsorgung von Lebensmittelresten in der Natur, an Rastpl\u00e4tzen oder am Stra\u00dfenrand. Schweinefleischhaltige Abf\u00e4lle stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie von Wildschweinen aufgenommen werden k\u00f6nnen. Eine Infektion kann sowohl \u00fcber kontaminierte Lebensmittel als auch durch direkten Kontakt zwischen Tieren erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die ASP ist eine f\u00fcr den Menschen ungef\u00e4hrliche Tierseuche, die ausschlie\u00dflich Haus- und Wildschweine bef\u00e4llt. Sie verl\u00e4uft f\u00fcr infizierte Tiere fast immer t\u00f6dlich. Einen Impfstoff gibt es derzeit nicht.<\/p>\n<p>Seit dem ersten Nachweis in Deutschland im Jahr 2020 wurde die ASP in mehreren Bundesl\u00e4ndern bei Haus- und Wildschweinen nachgewiesen. Besonders betroffen ist aktuell das L\u00e4nderdreieck Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-W\u00fcrttemberg. Mit dem Fall in Nordrhein-Westfalen ist nun eine weitere Region in Deutschland betroffen.<\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein arbeiten das Land, der Schleswig-Holsteinische Landkreistag sowie der St\u00e4dteverband Schleswig-Holstein bei der APS-Pr\u00e4vention eng zusammen: Bereits am 1. August 2024 wurde ein gemeinsames Ma\u00dfnahmenpaket zum dritten Mal verl\u00e4ngert. Zentrale Bausteine des Pakets sind: eine Aufwandsentsch\u00e4digung von 50 Euro f\u00fcr das Auffinden, Bergen und Beproben von verendetem Schwarzwild, die kostenlose Entsorgung von Aufbruch und Kadavern an landesweit 28 Sammelstellen, sowie die Geb\u00fchrenbefreiung f\u00fcr Trichinenuntersuchungen bei in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild. Der j\u00e4hrliche Finanzrahmen liegt bei 150.000 Euro und wird zu gleichen Teilen vom Land sowie den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten getragen. Die Kosten f\u00fcr die Aufwandsentsch\u00e4digung im Zusammenhang mit Fallwild werden ausschlie\u00dflich vom Land \u00fcbernommen und \u00fcber das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Informationen der Landesregierung: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tiergesundheit\/afrikanischeSchweinepest.html\">schleswig-holstein.de &#8211; Tiergesundheit &#8211; Afrikanische Schweinepest (ASP)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schleswig-Holstein ruft erneut zu Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsma\u00dfnahmen auf. 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