{"id":448163,"date":"2025-07-13T19:59:08","date_gmt":"2025-07-13T17:59:08","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=448163"},"modified":"2025-07-13T19:59:08","modified_gmt":"2025-07-13T17:59:08","slug":"olg-rostock-bestaetigt-schadensersatz-bei-reiseabsagen-wegen-nahostkonflikt-aida-nun-reihenweise-rechtskraeftig-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/olg-rostock-bestaetigt-schadensersatz-bei-reiseabsagen-wegen-nahostkonflikt-aida-nun-reihenweise-rechtskraeftig-verurteilt\/","title":{"rendered":"OLG Rostock best\u00e4tigt Schadensersatz bei Reiseabsagen wegen Nahostkonflikt &#8211; AIDA nun reihenweise rechtskr\u00e4ftig verurteilt"},"content":{"rendered":"<p><em>Neumarkt, 10. Juli 2025<\/em>. Das Amtsgericht Rostock, statt vieler: 47 C 117\/24, und das Landgericht Rostock, 1 O 349\/24, hatten bereits Ende 2024 wichtige Schadensersatzurteile zugunsten von Reisenden bei Kreuzfahrtabsagen gesprochen. Die Absagen wurden oft auch dann mit der Sicherheitslage im Roten Meer oder im Suezkanal begr\u00fcndet, wenn die Kreuzfahrten \u00fcberhaupt nicht durch die Risikogebiete h\u00e4tten f\u00fchren sollen. Zwischenzeitlich best\u00e4tigte das OLG Rostock, 1 U 95\/24, im Mai 2025, dass Betroffene in diesen F\u00e4llen Schadensersatz von AIDA fordern k\u00f6nnen. In der Folge nahm AIDA nunmehr reihenweise Berufungen zur\u00fcck, die gegen Entscheidungen des AG Rostock eingelegt worden waren. Die durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretenen Kl\u00e4ger erhielten Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in H\u00f6he von 50 Prozent des Reisepreises, was in aller Regel mittlere vierstellige Zahlungen zur Folge hat. \u201eVon Absagen Betroffene, deren Kreuzfahrten <em>vor<\/em> den Transreisen durch das Rote Meer geplant waren, sollten sp\u00e4testens jetzt Schadensersatzanspr\u00fcche durchsetzen. Denn die Verj\u00e4hrung droht\u201c, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko G\u00f6pfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de klar, die das Urteil erstritten haben.<!--more--><\/p>\n<p>Kreuzfahrer m\u00f6chten ihre Reisen einfach genie\u00dfen und sich entspannen. Wind, Meer und Wellenrauschen. Aufgrund des milit\u00e4rischen Konflikts in Israel und der unklaren Sicherheitslage im Roten Meer wurden verschiedene Kreuzfahrtrouten, insbesondere durch das Rote Meer und den Suezkanal aber zu gef\u00e4hrlich. Viele Reedereien zogen Konsequenzen und sagten sogenannte Transreisen durch Risikogebiete ab. Kreuzfahrer haben damit regelm\u00e4\u00dfig kein Problem, nachdem beim Befahren gef\u00e4hrdeter Gebiete oder bei dem Besuch von H\u00e4fen in der Region Genuss und Entspannung kaum m\u00f6glich sein werden.<\/p>\n<h2>Absage der Kreuzfahrt vor der eigentlichen Schiffsumsetzung<\/h2>\n<p>Anders sieht dies aber dann aus, wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wird, deren Route \u00fcberhaupt nicht durch das Rote Meer oder den Suezkanal gef\u00fchrt h\u00e4tte, sondern vor der eigentlichen Schiffsumsetzung stattfinden sollte. So erging es den durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretenen Kl\u00e4gern. Sie hatten beispielsweise die Kreuzfahrt \u201eMauritius, Seychellen &amp; Madagaskar 2\u201c mit AIDAblu vom 27.02.2024 bis 12.03.2024 gebucht, die ausgehend von den Seychellen im Indischen Ozean h\u00e4tte stattfinden sollen und mit der angespannten Sicherheitslage im Roten Meer daher unmittelbar rein gar nichts zu tun hatte. Dennoch wurde auch diese Reise nach der Mitteilung von Aida vom 25.01.2024 \u201eangesichts der j\u00fcngsten Entwicklungen im Roten Meer\u201c kurzfristig abgesagt. Als Begr\u00fcndung gab Aida an, dass das Schiff \u00fcber die l\u00e4ngere Route entlang der afrikanischen K\u00fcste \u00fcberf\u00fchrt werden m\u00fcsse und damit umfangreiche Fahrplan\u00e4nderungen und mehrere Reiseabsagen notwendig geworden seien. Grund f\u00fcr die Absage war damit allein das Interesse, die nach der Transreise anstehende Saison p\u00fcnktlich starten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>OLG Rostock best\u00e4tigt Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude<\/h2>\n<p>\u201eIn einem solchen Fall kann sich Aida nach unserer Rechtsauffassung nicht auf unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen. Vielmehr traf Aida die bewusste und rein unternehmerische Entscheidung, das Schiff so zeitig auf den erforderlichen Umweg zu schicken, dass der Beginn der Kreuzfahrtsaison im \u00f6stlichen Mittelmeer planm\u00e4\u00dfig erfolgen kann\u201c, erl\u00e4utert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Mirko G\u00f6pfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Das OLG Rostock best\u00e4tigte nun die Auffassung der Kreuzfahrtanw\u00e4lte und sprach dem dortigen Kl\u00e4ger mehrere tausend Euro Schadensersatz zu.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung hat f\u00fcr AIDA deshalb besondere Brisanz, weil es sich um die Entscheidung eines Oberlandesgerichts handelt. Das Oberlandesgericht entscheidet in den allermeisten F\u00e4llen nicht nur als \u201eletzte Instanz\u201c und damit abschlie\u00dfend. Auch das Amtsgericht und das Landgericht halten sich in aller Regel an die obergerichtliche Rechtsprechung. Dementsprechend nahm AIDA in den letzten Tagen zahlreiche Berufungen zur\u00fcck. Die positiven Entscheidungen sind damit rechtskr\u00e4ftig und viele Kreuzfahrer k\u00f6nnen sich \u00fcber Schadensersatzzahlungen freuen.<\/p>\n<h2>Zeitliche Abl\u00e4ufe im Einzelfall entscheidend<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des OLG Rostock zeigt vorbildlich auf, dass bei Reiseabsagen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sauber zu differenzieren ist. Es kann eben nicht jede \u201eirgendwie betroffene\u201c Kreuzfahrt durch die Veranstalter einfach entsch\u00e4digungslos abgesagt werden.<\/p>\n<p>In zahlreichen F\u00e4llen und so auch in dem durch das OLG Rostock letztinstanzlich entschiedenen Verfahren wird durch Veranstalter jedoch auch dann die Sicherheitslage bei der Absage angef\u00fchrt, wenn die Kreuzfahrt <strong><em>vor<\/em><\/strong> der Transreise h\u00e4tte stattfinden sollen. In diesen F\u00e4llen k\u00f6nnen sich die Veranstalter nicht entlasten, so dass \u00fcber die Erstattung des Reisepreises hinaus Schadensersatzanspr\u00fcche in erheblicher H\u00f6he bestehen. Andere Veranstalter erkannten bei gleicher Interessenlage Anspr\u00fcche Ihrer Reisenden gegen\u00fcber den Kreuzfahrtanw\u00e4lten au\u00dfergerichtlich bereits an. Anders sah dies bei Aida aus. Hier verfolgte man nach Auffassung der Anw\u00e4lte von Kreuzfahrt-Anwalt.de offensichtlich taktische Ziele, die in der Verz\u00f6gerung dieser Verfahren und der damit zunehmend drohenden Verj\u00e4hrung zu sehen sind.<\/p>\n<h2>Handeln dringend erforderlich \u2013 Verj\u00e4hrung droht!<\/h2>\n<p>Kreuzfahrer, die von einer solchen Konstellation betroffen waren, sollten daher Ihren Einzelfall unbedingt \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Dabei ist zeitnah zu handeln, um nicht die Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche zu riskieren. Der Gesetzgeber billigt Betroffenen eine vergleichsweise kurze Verj\u00e4hrungsfrist von zwei Jahren zu, die zudem taggenau ab dem planm\u00e4\u00dfigen Ende der Kreuzfahrt gem\u00e4\u00df Buchung zu berechnen ist.<\/p>\n<p>Wenn die Kreuzfahrt beispielsweise am 07.01.2024 h\u00e4tte enden sollen, w\u00e4re sp\u00e4testens am 07.01.2026 Klage einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Schadensersatzanspruch dann nicht mehr geltend gemacht werden. Kreuzfahrer sollten die Sache also nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich bald fachkundigen Rechtsrat einholen, um nicht unn\u00f6tig unter Zeitdruck zu geraten oder gar in die Verj\u00e4hrungsfalle zu tappen.<\/p>\n<h2>\u00dcber Kreuzfahrt-Anwalt.de<\/h2>\n<p><a href=\"http:\/\/x836u.mjt.lu\/lnk\/AUkAAHP0-DMAAAAAAAAAACzHu6EAAAAATwYAAAAAABedhQBocovcJjlb5Nj2Ttqo2M4FDNtfygAXJhA\/1\/C6zXYT7O10syX2YPhAI_EA\/aHR0cHM6Ly9kcmhvZmZtYW5uLXBhcnRuZXIuZGUvd3AtYWRtaW4vYWRtaW4tYWpheC5waHA_YWN0aW9uPXRucHRyJm5sdHI9TURzNE1EZ3lPMmgwZEhCek9pOHZhM0psZFhwbVlXaHlkQzFoYm5kaGJIUXVaR1V2T3p0aE1HSTRORE14WWpBNE1ERmtNR1l6T1dRelptWmlaR05tWXpsa1ptTmtOZyUzRCUzRA\">Kreuzfahrt-Anwalt.de<\/a> ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte aus Neumarkt (vormals N\u00fcrnberg). Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstpr\u00fcfung etwaiger im Raum stehender Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstpr\u00fcfung besteht f\u00fcr Verbraucher die M\u00f6glichkeit, eine qualifizierte au\u00dfergerichtliche Interessenvertretung gegen\u00fcber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr den Erfolg eines Vorgehens gegen Gro\u00dfkonzerne bzw. eines \u201eKampfes David gegen Goliath\u201c ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgew\u00e4hlten Rechtsgebieten wahr, die sie auf h\u00f6chstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbrauchersch\u00fctzer der Kanzlei Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Gro\u00dfunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/x836u.mjt.lu\/lnk\/AUkAAHP0-DMAAAAAAAAAACzHu6EAAAAATwYAAAAAABedhQBocovcJjlb5Nj2Ttqo2M4FDNtfygAXJhA\/2\/ybT3pGxDiNh58ThbqPj12A\/aHR0cHM6Ly9kcmhvZmZtYW5uLXBhcnRuZXIuZGUvd3AtYWRtaW4vYWRtaW4tYWpheC5waHA_YWN0aW9uPXRucHRyJm5sdHI9TURzNE1EZ3lPMmgwZEhCek9pOHZhM0psZFhwbVlXaHlkQzFoYm5kaGJIUXVaR1V2T3p0aE1HSTRORE14WWpBNE1ERmtNR1l6T1dRelptWmlaR05tWXpsa1ptTmtOZyUzRCUzRA\">Kreuzfahrt-Anwalt.de<\/a> \u2013 Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neumarkt, 10. Juli 2025. 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