{"id":448578,"date":"2025-07-25T22:06:29","date_gmt":"2025-07-25T20:06:29","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=448578"},"modified":"2025-07-25T22:06:29","modified_gmt":"2025-07-25T20:06:29","slug":"kindergeld-nach-der-schule","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/kindergeld-nach-der-schule\/","title":{"rendered":"Kindergeld nach der Schule"},"content":{"rendered":"<p>Auch f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Es empfiehlt sich, den Antrag fr\u00fchzeitig zu stellen und die Unterlagen vollst\u00e4ndig online einzureichen.<\/p>\n<p>Viele Eltern sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes nach dem Schulende weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt?<!--more--><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich erhalten Eltern f\u00fcr Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine <strong>Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum<\/strong> absolviert. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls w\u00e4hrend einer \u00dcbergangsphase von l\u00e4ngstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.<\/p>\n<p>Auch w\u00e4hrend des Bundesfreiwilligendienstes oder \u00e4hnlicher Dienste (FSJ, F\u00d6J sowie anerkannte <strong>Freiwilligendienste<\/strong> im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst \u201eweltw\u00e4rts\u201c) kann Kindergeld gezahlt werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas l\u00e4nger hinzieht, f\u00fcr ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bem\u00fcht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierf\u00fcr gen\u00fcgt die Zusendung eines Nachweises \u00fcber die <strong>Bewerbungsbem\u00fchungen einschlie\u00dflich deren Ergebnisse <\/strong>\u2013 insbesondere Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung \u2013 an die Familienkasse. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur f\u00fcr Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pl\u00e4ne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So k\u00f6nnen die Zahlungen aufrechterhalten werden.<\/p>\n<p>Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pl\u00e4ne f\u00fcr eine unmittelbar anschlie\u00dfende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch w\u00e4hrend der Arbeitsuche bestehen \u2013 hierzu muss sich das Kind bei der Agentur f\u00fcr Arbeit arbeitsuchend melden.<\/p>\n<p>Wichtig ist, die Pl\u00e4ne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit mitzuteilen. So k\u00f6nnen die Kindergeldzahlungen in den F\u00e4llen, in denen weiterhin ein Anspruch gegeben ist, aufrechterhalten werden. Das komfortable <strong>Online-Angebot<\/strong> der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit erm\u00f6glicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel \u00fcber den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>F\u00fcr Eltern aus der Hansestadt L\u00fcbeck und dem Kreis Ostholstein ist die Familienkasse Nord in Bad Oldesloe zust\u00e4ndig. Alle aktuellen Informationen sowie Antr\u00e4ge rund um Kindergeld und zum Kinderzuschlag finden Sie unter <a href=\"http:\/\/www.familienkasse.de\">www.familienkasse.de<\/a>.<\/p>\n<p>Foto: AdobeStock Racle Fotodesign \u00b7<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. 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