{"id":448668,"date":"2025-07-29T18:34:44","date_gmt":"2025-07-29T16:34:44","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=448668"},"modified":"2025-07-29T18:34:44","modified_gmt":"2025-07-29T16:34:44","slug":"eckpunktepapier-zum-glasfaserausbau-mehr-markt-weniger-staat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/eckpunktepapier-zum-glasfaserausbau-mehr-markt-weniger-staat\/","title":{"rendered":"Eckpunktepapier zum Glasfaserausbau: mehr Markt, weniger Staat"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Geplante, neue Vorschriften und Pflichten belasten den Mittelstand.\u00a0<\/strong><\/li>\n<li><strong>Mitnutzungsentgelte sollte der Markt festlegen, nicht die Bundesnetzagentur.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Recht auf Vollausbau und erweiterte Duldungspflicht blockieren den Glasfaserausbau.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Lauchhammer, 29. Juli 2025 \u2013 <\/strong>Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begr\u00fc\u00dft den im Eckpunktepapier zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes erkennbaren Willen des Bundesministeriums f\u00fcr Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus, kritisiert aber dessen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr neue Vorgaben und Pflichten. Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren f\u00fcr den Glasfaserausbau sieht der FRK positiv, fordert aber gleichzeitig mehr Markt und weniger Staat \u2013 insbesondere f\u00fcr den FTTH-Ausbau in Geb\u00e4uden auf der Netzebene 4 (NE4). Das Eckpunktepapier sieht neue Unsicherheiten f\u00fcr die Investitionen der NE4-ausbauenden Unternehmen vor.<!--more--><\/p>\n<p>\u201eUnsere Mitglieder werden jetzt schon mit Vorschriften und Pflichten aus dem Telekommunikations- und Medienrecht \u00fcberfrachtet\u201c, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. Viele Vorschl\u00e4ge aus dem Eckpunktepapier erh\u00f6hen den b\u00fcrokratischen Aufwand wie etwa neue Transparenzvorgaben oder Ver\u00f6ffentlichungspflichten. \u201eViele mittelst\u00e4ndische Unternehmen bringt das an den Rand des Leistbaren\u201c, kritisiert Berger und fordert: \u201eDer Staat soll dem Markt mehr Vertrauen entgegenbringen und nicht alles bis ins kleinste Detail regulieren.\u201c Wie stark der Staat in den Markt eingreift, wurden unl\u00e4ngst in einem Online Workshop mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Nutzung des Gigabit-Grundbuchs deutlich, den der FRK durchgef\u00fchrt hat, um seinen Mitglieder Hilfestellungen zu geben.<\/p>\n<p><strong>Kritik an Erweiterung der Duldungspflicht und dem Recht auf Vollausbau <\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Wegfall der Umlagef\u00e4higkeit der Netzbetriebs- auf die Mietnebenkosten und dem damit verbundenen Sonderk\u00fcndigungsrecht greift der Staat ein weiteres Mal in den Markt ein. Beim Nachfolger, das Glasfaserbereitstellungsentgelt, kritisierte der FRK von Anfang an die Festlegung eines konkreten Entgelts f\u00fcr einen Markt, der sich sehr dynamisch entwickelt. Die Erh\u00f6hung von 540 auf 960 Euro brutto ist folgerichtig, l\u00f6st das Problem aber nicht \u2013 das kann nur der Markt.<\/p>\n<p>Bereits jetzt muss jeder Netzbetreiber, der das Glasfaserbereitstellungsentgelt nutzt, Wettbewerbern Zugang zu einer freien Faser gew\u00e4hren, wenn diese mit Glasfaser am Geb\u00e4ude anliegen. Mit der angedachten Erweiterung der Duldungspflicht und dem Recht auf Vollausbau drohen weitere regulatorische Eingriffe, die den Markt behindern. Dadurch k\u00f6nnen Unternehmen Kunden im mehrgeschossigen Wohnungsbau akquirieren , ohne selbst in die NE4 investieren zu m\u00fcssen. \u201eDas stellt ein unzumutbares Risiko f\u00fcr den ausbauenden Mittelstand dar, hemmt dessen Investitionsbereitschaft und damit letztendlich den Glasfaserausbau auf der NE4\u201c, verdeutlicht Berger.<\/p>\n<p>Durch das Recht auf Vollausbau k\u00f6nnte ein Unternehmen s\u00e4mtliche Wohnungen eines Geb\u00e4udes mit Glasfaser erschlie\u00dfen, wenn es nur einen einzigen Endkundenvertrag in diesem Geb\u00e4ude besitzt. \u201eDamit kommt der gef\u00fcrchtete strategische Glasfaser\u00fcberbau von der Stra\u00dfe in die Geb\u00e4ude\u201c, warnt Berger. Er betont, dass die Wohnungswirtschaft und ihre langj\u00e4hrigen Partnerunternehmen aus dem FRK den Vollausbau wollen und ohne den Staat in der Lage sind, zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern tragf\u00e4hige L\u00f6sungen f\u00fcr den Glasfaserausbau auf der NE4 zu finden. \u201eWozu es daf\u00fcr eine erweiterte Duldungspflicht und das Recht auf Vollausbau braucht, ist mir schleierhaft\u201c, sagt Berger.<\/p>\n<p>Des Weiteren sieht der FRK-Vorsitzende auch keinen Bedarf f\u00fcr Mitnutzungsentgelte, die von der BNetzA festgelegt werden. \u201eAm gr\u00fcnen Tisch festgelegte Entgelte entsprechen selten der Marktrealit\u00e4t und torpedieren daher jede Kalkulation. So wird der Gasfaserausbau verhindert, statt gef\u00f6rdert\u201c, sagt Berger. Die Vorschl\u00e4ge des BMDS aus dem Eckpunktepapier sowie weitere Herausforderungen f\u00fcr mittelst\u00e4ndische TK-Unternehmen werden auch auf dem diesj\u00e4hrigen Breitbandkongress des FRK am 10. und 11. September 2025 in Leipzig diskutiert.<\/p>\n<p>Weitere Informationen unter <a href=\"http:\/\/www.breitbandkongress-frk.de\">www.breitbandkongress-frk.de<\/a>.<\/p>\n<p>Foto: FRK Claudia Berger \u00b7<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geplante, neue Vorschriften und Pflichten belasten den Mittelstand.\u00a0 Mitnutzungsentgelte sollte der Markt festlegen, nicht die Bundesnetzagentur. 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