{"id":448847,"date":"2025-08-05T15:02:21","date_gmt":"2025-08-05T13:02:21","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=448847"},"modified":"2025-08-05T15:02:21","modified_gmt":"2025-08-05T13:02:21","slug":"offener-brief-zum-kirchenasyl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/offener-brief-zum-kirchenasyl\/","title":{"rendered":"Offener Brief zum Kirchenasyl"},"content":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Frau Pastorin Jochims,<\/p>\n<p>Ihren offenen Brief an den Ersten B\u00fcrgermeister der Stadt Hamburg vom 1. August 2025 habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen.<\/p>\n<p>Sie haben den Brief als Vorstandsvorsitzende der \u00d6kumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche verfasst. Ich erlaube mir, Ihnen zus\u00e4tzlich in Ihrer Funktion als Fl\u00fcchtlingsbeauftragte der Nordkirche zu schreiben, da ich davon ausgehe, dass Sie die von Ihnen f\u00fcr die BAG dargelegten Positionen auch in dieser Funktion vertreten und sich Ihre Aufgabe f\u00fcr die Nordkirche mit meinem Aufgabenbereich deckt.<!--more--><\/p>\n<p>Ihr offener Brief an Peter Tschentscher trifft meines Erachtens nicht den Kern des Problems. Daher gestatten Sie mir die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen. Ich schreibe in Kenntnis der Not und Verzweiflung, die Menschen um Kirchenasyl ersuchen l\u00e4sst, und im Wissen darum, dass Gemeinden ihre Entscheidung, Kirchenasyl zu gew\u00e4hren, in der Regel sehr eingehend abw\u00e4gen. Mir ist auch bewusst, dass eine stille Duldungspraxis, die es dem Staat und den an der Vereinbarung aus dem Jahr 2015 beteiligten Kirchen erm\u00f6glichte, auf die einzelnen F\u00e4lle mit Augenma\u00df zu reagieren, vorzugsw\u00fcrdig w\u00e4re. Die Praxis des Kirchenasyls in Deutschland hat sich jedoch ver\u00e4ndert. Insofern ist es nun Zeit f\u00fcr eine grunds\u00e4tzliche Debatte.<\/p>\n<p>\u201eWer die Rechtsordnung umzusetzen hat, darf deswegen nicht moralisch abgewertet werden\u201c, hei\u00dft es in einer Handreichung der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland zum Thema Kirchenasyl aus dem Jahr 1994.<\/p>\n<p>Doch genau dies praktizieren die Kirchenasyl gew\u00e4hrenden Kirchengemeinden und kirchlichen Entscheidungstr\u00e4ger gegen\u00fcber staatlichen Stellen immer wieder. Sie akzeptieren die Ausreisepflicht Nichtberechtigter, die freiwillig zu erfolgen hat, notfalls aber auch mit Zwang durchzusetzen ist, auch nach erneuter Pr\u00fcfung durch das BAMF nicht. Damit setzen Glaubensgemeinschaften bzw. die f\u00fcr sie handelnden Personen ihre Wertung unter Berufung auf eine h\u00f6here Gerechtigkeit an die Stelle der zust\u00e4ndigen staatlichen Institutionen. Das ist unzul\u00e4ssig und verfassungswidrig.<\/p>\n<p>Dass das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge in F\u00e4llen des Kirchenasyls die zu vollziehenden aufenthaltsbeendenden Ma\u00dfnahmen noch einmal rechtlich \u00fcberpr\u00fcft, ergibt sich nicht aus rechtlichen Vorgaben, sondern allein aus humanit\u00e4ren und politischen Erw\u00e4gungen.<\/p>\n<p>Dass der Staat Kirchenasyl duldet, folgt keiner kirchlichen Rechtsposition, sondern geschieht allein aus Respekt vor dieser christlich-humanit\u00e4ren Tradition \u2013 allerdings nicht unbegrenzt, sondern in einem geordneten Verfahren. Dass ein unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gebrauch von Kirchenasyl die Duldung dieser Tradition gef\u00e4hrden w\u00fcrde, ist in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge und den Vertretern der beiden gro\u00dfen Kirchen in Deutschland vom 24.02.2015 klar benannt.<\/p>\n<p>Derzeit spricht neben dem zahlenm\u00e4\u00dfigen Anstieg der Fallzahlen vor allem der offensichtlich fehlende Wille zur vereinbarungsgem\u00e4\u00dfen Beendigung des Kirchenasyls in Ablehnungsf\u00e4llen f\u00fcr einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Gebrauch von Kirchenasyl.<\/p>\n<p>Die Fallzahlen zum Kirchenasyl sind aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen bekannt. Bundesweit wurde 2021 in 1.231 F\u00e4llen Kirchenasyl gew\u00e4hrt, sodann stieg die Zahl \u00fcber 1.763 F\u00e4lle im Jahr 2022 und 2.703 F\u00e4lle 2023 auf 2.966 F\u00e4lle im vergangenen Jahr. 2025 wurden bis Ende Februar bereits 511 F\u00e4lle registriert.<\/p>\n<p>Die o.a. Vereinbarung zwischen BAMF, evangelischer und katholischer Kirche aus dem Jahr 2015 enth\u00e4lt f\u00fcr die F\u00e4lle einer endg\u00fcltigen Ablehnung durch das BAMF eine klare Regelung: \u201eDie abgelehnten Asylbewerbenden verlassen innerhalb von drei Tagen nach dieser Mitteilung das Kirchenasyl.\u201c Das Problem: dies wird nicht praktiziert.<\/p>\n<p>Schlimmer noch, die von Ihnen als Vorstandsvorsitzende vertretende Institution hat offensichtlich nicht vor, sich an diesen Teil der Vereinbarung zu halten. In der Erstinformation Ihrer BAG f\u00fcr Gemeinden und Gemeinschaften hei\u00dft es unter dem Stichwort \u201eBeendigung des Kirchenasyls\u201c [Hervorhebungen hier und in der Folge durch die Unterzeichnerin]: \u201eWird keine Aufhebung der Abschiebungsandrohung oder -anordnung erreicht, <strong>m\u00fcssen Gemeinde und Fl\u00fcchtlinge entscheiden, ob <\/strong>das Verlassen der kirchlichen Obhut ein Zur\u00fcckkehren ins Herkunftsland bedeutet. Die Kirchenasyl gew\u00e4hrende Gemeinde ist dann aus ihrer unmittelbaren Verantwortung entlassen. <strong>Vielfach begleiten aber Gemeinden die Menschen weiter auf ihrem Weg<\/strong>.\u201c Und die Eckpunkte der so genannten Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen vom Februar 2015 fassen Sie so zusammen: \u201eBAMF und Kirchen kommunizieren \u00fcber benannte Ansprechpersonen. Zu jedem Kirchenasyl wird innerhalb von vier Wochen ein H\u00e4rtefalldossier eingereicht (bei kurz bevorstehendem Ende des \u00dcberstellungszeitraums ist die Frist zur Dossiereinreichung k\u00fcrzer). <strong>Ein Nichtbeenden des Kirchenasyls nach abgelehntem Dossier ist laut letztinstanzlicher Rechtssprechung des OLG Bayern vom Februar 2022 keine strafbare Handlung.<\/strong>\u201c<\/p>\n<p>Meines Erachtens l\u00e4sst dies nur den Schluss darauf zu, dass Sie als BAG und damit auch die von Ihnen Vertretenen nicht vorhaben, Ihren Teil der Vereinbarung einzuhalten, sofern die Pr\u00fcfung des Dossiers durch das BAMF nicht das von Ihnen gew\u00fcnschte Ergebnis zeigt. \u2013 Sollte ich Ihnen f\u00e4lschlicherweise eine Position unterstellen, die Sie nicht vertreten, bin ich selbstverst\u00e4ndlich nach Vorlage der entsprechenden Aufl\u00f6sungszahlen bereit, meine Auffassung zu korrigieren.<\/p>\n<p>Ein weiterer Beleg hierf\u00fcr findet sich in den Grunds\u00e4tzen Ihrer Arbeit. Ihre Selbstverpflichtung besagt u.a., \u201edort, wo eine Abschiebung droht, und damit die W\u00fcrde und das Leben von Menschen in Gefahr ist, Fl\u00fcchtlinge in unseren Gemeinden aufzunehmen und zu sch\u00fctzen (\u201esanctuary\u201c, Kirchenasyl), <strong>bis eine annehmbare L\u00f6sung f\u00fcr sie gefunden ist<\/strong>. Wir werden dort, wo dies notwendig wird, eine offene Auseinandersetzung mit den Regierenden nicht scheuen.\u201c<\/p>\n<p>Im Ergebnis meinen also die Bundesarbeitsgemeinschaft und die von ihr Vertretenen, dass der Staat seinem Schutzauftrag nicht ausreichend gerecht wird und einzelfallbezogene H\u00e4rten nicht ausreichend w\u00fcrdigt. Deshalb ma\u00dfen Sie sich an, nach dem Aussch\u00f6pfen des kompletten Rechtsweges vor deutschen Gerichten und nach dem zus\u00e4tzlichen Aussch\u00f6pfen der Sonderpr\u00fcfung f\u00fcr F\u00e4lle des Kirchenasyls die staatlichen Entscheidungen nicht anzuerkennen. Doch es gibt keine Ethik oder Moral, die das Recht aushebeln kann oder darf. Es ist Ihnen verwehrt, Ihre Anschauungen, was Sie f\u00fcr richtig oder falsch halten, an die Stelle demokratisch legitimierter staatlicher Instanzen setzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Damit widersprechen Sie m\u00f6glicherweise auch der Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs, die am 26. Juni 2024 in ihrer Rede zum Johannisempfang der EKD \u00fcber das Kirchenasyl sagte: \u201eEs gibt den schw\u00e4chsten Gliedern der Gesellschaft eine Chance, dass ihr Anliegen <strong>gepr\u00fcft<\/strong> wird.\u201c<\/p>\n<p>Mein Appell: Wenn Sie wollen, dass das Instrument des Kirchenasyls zum gesellschaftlichen Frieden beitr\u00e4gt, wenn Sie es auch weiterhin als Teil der L\u00f6sung verstanden wissen wollen, m\u00fcssen sie umgehend damit beginnen, jedes Kirchenasyl drei Tage nach der ablehnenden Mitteilung durch das BAMF aktiv aufzul\u00f6sen und die betroffenen Menschen, seelsorgerisch und karitativ betreut, friedlich den staatlichen Stellen zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>\u201eChristen und ihre Gemeinden sollten alles vermeiden, womit kirchliches Ansehen f\u00fcr ein Vorgehen genutzt wird, mit dem die \u00fcber Asylantr\u00e4ge und Aufenthaltsbegehren Entscheidenden moralisch abgewertet und ausgegrenzt werden\u201c \u2013 so sah es die Evangelische Kirche Mitteldeutschland noch 1994. Schade, dass dies nicht mehr gilt.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen und dem Wunsch nach einem baldigen pers\u00f6nlichen Austausch zum Thema<\/p>\n<p>Marion Schiefer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Frau Pastorin Jochims, Ihren offenen Brief an den Ersten B\u00fcrgermeister der Stadt Hamburg vom 1. 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