{"id":449282,"date":"2025-08-19T19:40:04","date_gmt":"2025-08-19T17:40:04","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=449282"},"modified":"2025-08-19T19:40:04","modified_gmt":"2025-08-19T17:40:04","slug":"hilfe-mein-kind-hat-fuer-ausruestung-in-einem-spiel-mehrere-hundert-euro-ausgegeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/hilfe-mein-kind-hat-fuer-ausruestung-in-einem-spiel-mehrere-hundert-euro-ausgegeben\/","title":{"rendered":"Hilfe, mein Kind hat f\u00fcr Ausr\u00fcstung in einem Spiel mehrere Hundert Euro ausgegeben!"},"content":{"rendered":"<p>Zwei Stunden warten bis zum n\u00e4chsten Level? Das verleitet viele Spieler dazu, am Smartphone oder Tablet Geld auszugeben, um schneller voranzukommen oder Bonus-Inhalte freizuschalten. Doch was, wenn Minderj\u00e4hrige Skins, Lootboxen und Co. kaufen? Zum Start der Gamescom gibt das Europ\u00e4ische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Eltern Tipps gegen ungewollte Rechnungen von Spieleentwicklern aus einem anderen EU-Land.<!--more--><strong>Kostenfalle Gratis-Games<\/strong><\/p>\n<p>In Europa spielen laut dem <a href=\"https:\/\/newzoo.com\/games-market-reports-and-forecasts\">Newzoo Global Games Market Report 2024<\/a> \u00fcber 450 Millionen Menschen. Besonders bei jungen Menschen sind Videospiele ein beliebter Zeitvertreib: In Deutschland zockten 2024 laut <a href=\"https:\/\/mpfs.de\/app\/uploads\/2024\/11\/JIM_2024_PDF_barrierearm.pdf\">JIM-Studie<\/a> 73 Prozent der Kinder und Jugendlichen t\u00e4glich oder mehrmals die Woche Videospiele auf dem Smartphone oder Computer.<\/p>\n<p><strong>Besonders beliebt:<\/strong> \u201eFree-to-Play\u201c-Titel wie Fortnite, Roblox, Brawl Stars oder Clash of Clans. Diese sind gratis und f\u00fcr Kinder ab 12 Jahren freigegeben. Vielen Eltern ist aber nicht bewusst, dass diese vermeintlich kostenlosen Spiele ganz sch\u00f6n teuer werden k\u00f6nnen. \u201eDie Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben. Sei es, um Wartezeiten zu \u00fcberbr\u00fccken, f\u00fcr eine besondere Ausr\u00fcstung oder In-Game-W\u00e4hrungen wie Coins oder Juwelen\u201c, berichtet Alexander Wahl aus dem EVZ-Juristenteam \u00fcber das Gesch\u00e4ft mit In-Game-K\u00e4ufen.<\/p>\n<p>Immer wieder wenden sich Eltern ans EVZ, wie im folgenden Beispiel-Fall:<\/p>\n<p>Der zehnj\u00e4hrige Sohn Lukas von Familie Mossmann (Name ge\u00e4ndert) spielt regelm\u00e4\u00dfig auf dem Tablet seiner Mutter. Darunter vor allem Spiele wie Minecraft, Clash of Clans oder Brawl Stars. In allen Spielen k\u00f6nnen Nutzende besondere Spiel-Inhalte kaufen \u2013 so auch Lukas. Ohne das Wissen seiner Eltern verwendet er daf\u00fcr die im Google Play Store hinterlegte Kreditkarte.<\/p>\n<p>Nachdem die Eltern ihre Kreditkartenabrechnung von insgesamt 1.200 Euro zu sehen bekommen, sind sie schockiert. M\u00fcssen Sie das nun zahlen, auch wenn Lukas ohne Erlaubnis Geld f\u00fcr Spiele-Inhalte ausgegeben hat?<\/p>\n<p><strong>M\u00fcssen Eltern In-Game-K\u00e4ufe ihrer Kinder bezahlen?<\/strong><\/p>\n<p>Gesetzlich ist in Deutschland klar geregelt: Kinder bis 7 Jahre sind nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4hig. Sie k\u00f6nnen daher keine Vertr\u00e4ge wie In-Game-K\u00e4ufe abschlie\u00dfen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig. F\u00fcr einen wirksamen Vertrag ben\u00f6tigen sie jedoch die Zustimmung der Eltern. Die Ausnahme davon ist der sogenannte Taschengeldparagraf. Laut diesem d\u00fcrfen Kinder und Jugendliche ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Eine vorherige Genehmigung braucht es dann daf\u00fcr nicht. \u201eIn vielen F\u00e4llen greift der Taschengeldparagraf jedoch nicht, zum Beispiel wenn die ausgegebene Summe zu hoch ist oder ein Abonnement abgeschlossen wird\u201c, sagt Alexander Wahl.<\/p>\n<p>Eine Zahlungspflicht besteht bei nicht genehmigten In-App-K\u00e4ufen f\u00fcr Eltern in der Regel nicht. Hat Ihr Kind also unbeaufsichtigt einen Kauf get\u00e4tigt, sollten Sie schnellstm\u00f6glich Widerspruch einlegen.<\/p>\n<p>Schwierig wird es, wenn ein Kind den Zugang der Eltern genutzt hat, oder deren Passwort oder Kreditkartendaten bekommen hat. \u201eDie Eltern m\u00fcssen nachweisen, dass das Kind den Kauf get\u00e4tigt hat und nicht sie selbst\u201c, erkl\u00e4rt Wahl. Ebenfalls problematisch wird ein Widerspruch, wenn Minderj\u00e4hrige wiederholt f\u00fcr In-App-K\u00e4ufe bezahlt haben. Alexander Wahl: \u201eDie Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben.\u201c<\/p>\n<p><strong>Verbrauchersch\u00fctzer verurteilen das Gesch\u00e4ftsmodell<\/strong><\/p>\n<p>Wie ist es aber m\u00f6glich, dass Anbieter f\u00fcr Gratis-Spiele, deren Zielgruppe gr\u00f6\u00dftenteils Kinder und Jugendliche sind, Milliarden-Ums\u00e4tze mit In-Game-K\u00e4ufen machen k\u00f6nnen? Schon im September 2024 warnte die europ\u00e4ische Verbraucherschutzorganisation BEUC vor den versteckten Kosten in Videospielen.<\/p>\n<p>Europaweit einheitliche Gesetze, die das Gesch\u00e4ftsmodell in digitalen Spielen regulieren, gibt es nach wie vor nicht. Doch das k\u00f6nnte sich in Zukunft \u00e4ndern: Das Consumer Protection Cooperation Network (CPC) der EU-Kommission hat im M\u00e4rz 2025 <a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/document\/download\/8af13e88-6540-436c-b137-9853e7fe866a_en?filename=Key%2520principles%2520on%2520in-game%2520virtual%2520currencies.pdf\">sieben neue Leitlinien<\/a> zu In-Game-W\u00e4hrungen ver\u00f6ffentlicht. So sollen Spiele klar und transparent den Euro-Gegenwert von Inhalten und Spielw\u00e4hrungen ausweisen und beim Design verantwortungsbewusst gestaltet sein, besonders unter R\u00fccksichtnahme auf Kinder und Jugendliche. Allerdings handelt es sich bei den Leitlinien lediglich um Handlungsempfehlungen und \u201eein Versto\u00df dagegen stellt nicht automatisch einen Rechtsbruch dar\u201c, wendet Alexander Wahl ein.<\/p>\n<p><strong>So vermeiden Sie ungewollte In-Game-K\u00e4ufe<\/strong><\/p>\n<p>Wie k\u00f6nnen sich Eltern gegen hohe Kosten sch\u00fctzen? \u201eVorsicht ist besser als Nachsicht\u201c, lautet der Rat des EVZ-Experten:<\/p>\n<ul>\n<li>Nutzen Sie einen Passwortschutz f\u00fcr Eink\u00e4ufe in Apps oder <a href=\"https:\/\/www.evz.de\/einkaufen-internet\/gaming\/in-app-kaeufe-deaktivieren-bei-android-und-ios.html\">deaktivieren Sie In-App-K\u00e4ufe<\/a> komplett im jeweiligen App-Store.<\/li>\n<li>Vermeiden Sie die automatische Abrechnung \u00fcber die Handyrechnung (sogenanntes \u201eCarrier-Billing\u201c) und richten Sie eine Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter ein.<\/li>\n<li>Prepaid-Karten der App-Stores helfen, die Ausgaben im Blick zu behalten.<\/li>\n<li>Hinterlegen Sie keine Zahlungsdaten auf dem Ger\u00e4t Ihres Kindes. Nutzt Ihr Kind Ihren Account? Dann die gespeicherten Bezahldaten entfernen oder im App-Store sperren.<\/li>\n<li>Kl\u00e4ren Sie Ihre Kinder \u00fcber die Risiken von In-App-K\u00e4ufen auf.\n<p><a href=\"https:\/\/www.evz.de\/einkaufen-internet\/gaming\/in-app-kaeufe-und-in-game-kaeufe.html\">Mehr \u00fcbers Gesch\u00e4ft mit In-Game-K\u00e4ufen<\/a>Foto:stock.adobe.com\/dubova \u00b7<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Stunden warten bis zum n\u00e4chsten Level? 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