{"id":449670,"date":"2025-09-04T13:41:54","date_gmt":"2025-09-04T11:41:54","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=449670"},"modified":"2025-09-04T13:41:54","modified_gmt":"2025-09-04T11:41:54","slug":"1n-telecom-und-tpi-investment-so-wehren-sie-sich-gegen-forderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/1n-telecom-und-tpi-investment-so-wehren-sie-sich-gegen-forderungen\/","title":{"rendered":"1N Telecom und TPI Investment: So wehren Sie sich gegen Forderungen"},"content":{"rendered":"<p>Foto: PixelsEffect via Canva.com \u00b7\u00a0Aktuell sorgen Schadensersatzforderungen der 1N Telecom und der TPI Investment f\u00fcr Verunsicherung bei zahlreichen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt, wie sich Betroffene wehren k\u00f6nnen.<!--more-->Zahlreiche Verbraucher berichten derzeit von Zahlungsaufforderungen der TPI Investment GmbH, die angebliche Forderungen der 1N Telecom GmbH eintreibt. Oft geht es um rund 420 Euro f\u00fcr vermeintliche DSL-Vertr\u00e4ge aus 2023 oder 2024. Empf\u00e4nger der Briefe sollten sich dennoch nicht aus der Ruhe bringen lassen und nicht \u00fcberhastet den genannten Betrag bezahlen. Auch wenn in den Schreiben an mehreren prominenten Stellen das Wort \u201eInkasso\u201c verwendet wird (\u201eInkassoabteilung\u201c, Inkassonummer\u201c etc.), handelt es sich bei der TPI Investment um kein Inkassounternehmen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem: \u201eViele dieser Forderungen sind unbegr\u00fcndet, da weder ein wirksamer Vertrag besteht noch die Widerrufsrechte beachtet wurden\u201c, gibt Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH, dar\u00fcber hinaus zu bedenken.<\/p>\n<p>Die VZSH r\u00e4t Betroffenen, den Forderungen schriftlich zu widersprechen und die Abtretungsurkunde anzufordern. Ohne diesen Nachweis besteht keine Pflicht zur Zahlung. Und selbst wenn eine Abtretung vorliegt, muss das Unternehmen belegen, dass tats\u00e4chlich ein Vertrag zustande gekommen ist.<\/p>\n<p>Aus den Beratungen kann die VZSH bislang zwei verschiedene R\u00fcckmeldungen der TPI Investment feststellen, mit denen das Unternehmen versucht, einen Vertragsschluss der Verbraucher zu belegen. Zus\u00e4tzlich zu der Abtretungsurkunde legt das Unternehmen vor:<\/p>\n<p>1. Unterschriebene Vertr\u00e4ge: Unterschriebene Dokumente erh\u00f6hen das Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung der Schadensforderung. Wichtig: Verbraucher sollten pr\u00fcfen, ob es sich wirklich um die eigene Unterschrift handelt. Sollte nicht die eigene Unterschrift auf dem Dokument zu finden sein, sollte der Vertragsschluss weiterhin bestritten werden.<br \/>\n2. EDV-Protokolle: Nach Einsch\u00e4tzung der VZSH ist der Beweiswert eines Protokolls f\u00fcr den Vertragsschluss eher schwach. Da IP-Adressen nicht ohne weiteres bestimmten Personen zugeordnet werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich ein Vertragsschluss nicht zweifelsfrei beweisen. Auch in diesem Fall sollten Verbraucher den Vertragsschluss weiterhin bestreiten.<\/p>\n<p>\u201eWir empfehlen Betroffenen ihre Unterlagen wie auch die R\u00fcckmeldungen der TPI Investment gr\u00fcndlich dahingehend zu pr\u00fcfen, ob wirklich ein wirksamer Vertrag vorliegt\u201c, so Reinhardt. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens, sollten Verbraucher auf die Vorlage eines original unterschriebenen Vertrages bestehen. Im Zweifel sollten alle vorliegenden Dokumente juristisch gepr\u00fcft werden. Das ist zum Beispiel in einer Rechtsberatung der VZSH m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>1N Telecom \u2013 bereits in der Vergangenheit auff\u00e4llig<\/strong><br \/>\nBereits in der Vergangenheit fiel 1N Telecom mit Werbebriefen auf, die bei vielen Verbrauchern den Eindruck erweckten, von der Deutschen Telekom zu stammen. Viele Betroffene gingen davon aus, lediglich ihren bestehenden Tarif bei der Deutschen Telekom zu \u00e4ndern. Teilweise erhielten Verbraucher sogar Begr\u00fc\u00dfungsschreiben, ohne je bewusst einen Vertrag abgeschlossen zu haben. In den Briefen forderte die 1N Telecom dazu auf, beim aktuellen Telefonanbieter zu k\u00fcndigen und den Portierungsauftrag zum \u00dcbertragen der Rufnummer zu erteilen. Wer das nicht tat, bekam wenige Wochen sp\u00e4ter einen weiteren Brief mit einer Schadenersatzforderung, weil die 1N Telecom den Vertrag angeblich vorzeitig beenden m\u00fcsse. Ohne wirksamen Vertrag besteht jedoch keine Zahlungspflicht, und selbst bei bestehendem Vertrag ist die H\u00f6he der Forderung oft \u00fcberzogen.<\/p>\n<p>\u201eWenn Sie einen Werbebrief mit Antragsformular erhalten haben und Ihren bisherigen Telefonanschluss nicht \u00e4ndern wollen, schicken Sie das beiliegende Antragsformular nicht zur\u00fcck. Sie k\u00f6nnen solche Werbebriefe ignorieren. Begr\u00fc\u00dfungsschreiben oder eine Schadensersatzforderung sollten Sie hingegen nicht ignorieren. Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, schicken Sie einen Brief als \u201aEinschreiben Einwurf\u2018 an den Anbieter und fordern ihn zum Nachweis des Vertragsschlusses auf\u201c, so Reinhardt.<\/p>\n<p><strong>Wer Unterst\u00fctzung bei der Kommunikation mit den Unternehmen ben\u00f6tigt, findet diese in den Beratungsstellen der VZSH.<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein<br \/>\nDie Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZSH) ist die zentrale Anlaufstelle f\u00fcr alle Verbraucherfragen im echten Norden. Als unabh\u00e4ngige Interessenvertretung machen wir uns f\u00fcr die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen\u00fcber Wirtschaft und Politik stark. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung \u2013 die VZSH bietet anbieterunabh\u00e4ngige und werbefreie Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen.<\/p>\n<p>Aktuelle Informationen gibt es auf <a href=\"http:\/\/www.verbraucherzentrale.sh\">www.verbraucherzentrale.sh<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: PixelsEffect via Canva.com \u00b7\u00a0Aktuell sorgen Schadensersatzforderungen der 1N Telecom und der TPI Investment f\u00fcr Verunsicherung bei zahlreichen Verbraucherinnen und<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":449671,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20,11,5,14,23455],"tags":[26433],"class_list":["post-449670","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-besondere-neuigkeiten","category-menschlich-gesehen","category-politik-wirtschaft","category-tipps-informationen","category-allerlei-nuetzliches","tag-1n-telecom-und-tpi-investment-so-wehren-sie-sich-gegen-forderungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/449670","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=449670"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/449670\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":449672,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/449670\/revisions\/449672"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/449671"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=449670"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=449670"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=449670"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}