{"id":453018,"date":"2025-10-13T09:00:03","date_gmt":"2025-10-13T07:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/riesen-vor-dem-kadi-was-zivil-und-verwaltungsgerichte-zum-thema-baeume-sagen\/"},"modified":"2025-10-13T09:00:03","modified_gmt":"2025-10-13T07:00:03","slug":"riesen-vor-dem-kadi-was-zivil-und-verwaltungsgerichte-zum-thema-baeume-sagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/riesen-vor-dem-kadi-was-zivil-und-verwaltungsgerichte-zum-thema-baeume-sagen\/","title":{"rendered":"&#8222;Riesen&#8220; vor dem Kadi \/ Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema B\u00e4ume sagen"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; <\/p>\n<p>Sie sind nicht zu \u00fcbersehen. B\u00e4ume bestimmen h\u00e4ufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen Laub ab, sie nehmen Nachbarn die Sicht, sie stehen bei geplanten Umbauten im Wege, sie richten im Falle eines Astbruchs erheblichen Schaden an. Das alles kann gelegentlich auch zu einem Rechtsstreit f\u00fchren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Gerichtsurteile vor, die sich mit den &#8222;gr\u00fcnen Riesen&#8220; befassen. <\/p>\n<p>Wenn ein bruchgef\u00e4hrdeter Baum gef\u00e4llt werden muss, dann kann das je nach Umst\u00e4nden und \u00f6rtlichen Gegebenheiten erhebliche Kosten verursachen. Ob die Wohngeb\u00e4udeversicherung daf\u00fcr aufkommen muss, h\u00e4ngt vom Wortlaut des Vertrages ab. Das Amtsgericht M\u00fcnchen (Aktenzeichen 155 C 510\/17) lehnte dies in einem konkreten Fall ab, weil der Baum selbst nichts besch\u00e4digt hatte, sondern nach einem Sturm nur in Schieflage \u00fcber dem Haus hing. Das war von den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt. <\/p>\n<p>Eine sehr gro\u00dfe Gefahr kann von B\u00e4umen ausgehen, wenn sie so morsch sind, dass sie als Ganzes umst\u00fcrzen oder einzelne \u00c4ste abbrechen k\u00f6nnten. Zeichnet sich ein derartiges Problem ab, dann haben Nachbarn gegen\u00fcber dem Baumbesitzer einen Anspruch auf Ma\u00dfnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit. So urteilte das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 304 O 247\/13). Im konkreten Fall hatte ein Gutachter bereits einen nicht unerheblichen Sch\u00e4digungsgrad bei den Waldkiefern festgestellt. <\/p>\n<p>Manchmal kollidieren zwei Interessen, die gleicherma\u00dfen als gesellschaftlich wichtig betrachtet werden. So forderte ein Hausbesitzer den R\u00fcckschnitt von gesch\u00fctzten B\u00e4umen, die auf \u00f6ffentlichem Grund standen, um die Effektivit\u00e4t seiner auf dem Dach installierten Solaranlage zu steigern. Hier stand also der Naturschutz gegen die Nutzung alternativer Energien. Das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf (Aktenzeichen 9 K 7173\/22) verweigerte den R\u00fcckschnitt. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass es auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalles ankomme. Einen automatischen und absoluten Vorrang habe die Solarenergie nicht. <\/p>\n<p>Auch in einem weiteren Rechtsstreit musste das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 24 L 36\/23) zwischen Grundwerten entscheiden. Es ging um B\u00e4ume auf einer Streuobstwiese, die wegen eines Bauvorhabens gef\u00e4llt werden sollten. Hier \u00fcberwog die Tatsache, dass auf der Fl\u00e4che eine Gemeinschaftsschule errichtet werden sollte. Schulbauten l\u00e4gen im \u00f6ffentlichen Interesse, stellte das Gericht fest und stimmte dem F\u00e4llen der B\u00e4ume zu. <\/p>\n<p>Baum ist aus rechtlicher Sicht nicht gleich Baum. Das Nachbargesetz von Nordrhein-Westfalen unterscheidet zum Beispiel zwischen stark wachsenden Arten und solchen, bei denen das nicht der Fall ist. Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 O 204\/23) ordnete zwei Trompetenb\u00e4ume in die zweite Kategorie ein. Das hatte zur Folge, dass die beiden B\u00e4ume lediglich einen Mindestabstand zum Nachbargrundst\u00fcck von zwei Metern haben mussten &#8211; und nicht von vier Metern, wie es bei stark wachsenden Arten der Fall gewesen w\u00e4re. <\/p>\n<p>Auf dem Parkplatz eines Supermarkts wurde ein PKW durch den herabfallenden Ast einer Pappel besch\u00e4digt. Was auf Anhieb nach einem zweifelsfreien Haftungsfall klingt, war dann doch nicht so eindeutig, denn der dazugeh\u00f6rige Baum stand auf einem Nachbargrundst\u00fcck. Das Amtsgericht K\u00f6ln (Aktenzeichen 126 C 275\/22) war nicht der Meinung, dass hier eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Supermarktbetreiber vorliege. Dieser habe n\u00e4mlich keine Einflussm\u00f6glichkeiten auf die vom daneben liegenden Grundst\u00fcck ausgehenden Gefahren gehabt. Der Gesch\u00e4digte m\u00fcsse sich mit seiner Forderung an den Eigent\u00fcmer des Nachbaranwesens wenden. <\/p>\n<p>Wo Teile des Holzes bereits abgestorben sind, da ist besondere Vorsicht geboten. Denn hier ist die Abbruchgefahr extrem hoch. Deswegen ist gerade bei \u00e4lteren B\u00e4umen, die auf ein Nachbargrundst\u00fcck ragen, eine regelm\u00e4\u00dfige Kontrolle und gegebenenfalls die Entfernung von Totholz geboten. Das Landgericht L\u00fcbeck (Aktenzeichen 1 S 38\/20) entschied, dies sei mindestens einmal pro Jahr erforderlich. <\/p>\n<p>Eine Vermieterin begehrte mit der Begr\u00fcndung, es liege ein aufw\u00e4ndig gestaltetes Wohnumfeld vor, die Zustimmung der Mieterin zu einer Mieterh\u00f6hung. Als Argument daf\u00fcr nannte sie unter anderem das Vorhandensein von B\u00e4umen und Str\u00e4uchern auf dem Areal. Die Mieterin akzeptierte das nicht und verweigerte die Zustimmung zur Mieterh\u00f6hung. Das Amtsgericht Berlin-K\u00f6penick (Aktenzeichen 5 C 126\/23) wies in einem Urteil darauf hin, dass B\u00e4ume und Str\u00e4ucher alleine keine Wohnwerterh\u00f6hung begr\u00fcnden. Von einer park\u00e4hnlichen Anlage mit Sitzb\u00e4nken und Ruhezonen, die als Grund f\u00fcr eine Wohnwerterh\u00f6hung angef\u00fchrt werden k\u00f6nne, sei hier keine Rede. <\/p>\n<p>Pressekontakt:<\/p>\n<p>Dr. Ivonn Kappel<br \/>\nReferat Presse<br \/>\nBundesgesch\u00e4ftsstelle Landesbausparkassen<br \/>\nTel.: 030 20225-5398<br \/>\nFax : 030 20225-5395<br \/>\nE-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de<\/p>\n<p>Original-Content von: Bundesgesch\u00e4ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Dieser Beitrag wurde automatisch von Presseportal.de zur Verf\u00fcgung gestellt: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/35604\/6136155<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Sie sind nicht zu \u00fcbersehen. B\u00e4ume bestimmen h\u00e4ufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen<\/p>\n","protected":false},"author":0,"featured_media":453019,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-453018","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/453018","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=453018"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/453018\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/453019"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=453018"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=453018"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=453018"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}