{"id":453443,"date":"2025-10-24T18:43:44","date_gmt":"2025-10-24T16:43:44","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=453443"},"modified":"2025-10-24T18:43:44","modified_gmt":"2025-10-24T16:43:44","slug":"weitere-gefluegelpestnachweise-bei-wildvoegeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/weitere-gefluegelpestnachweise-bei-wildvoegeln\/","title":{"rendered":"Weitere Gefl\u00fcgelpestnachweise bei Wildv\u00f6geln"},"content":{"rendered":"<p>Schleswig-Holstein setzt Allgemeinverf\u00fcgung erneut in Kraft und appelliert zur Einhaltung der Biosicherheitsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>KIEL. Die Gefl\u00fcgelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 best\u00e4tigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere F\u00e4lle bei Wildv\u00f6geln im Land. Insgesamt sind damit vier F\u00e4lle bei Wildv\u00f6geln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildv\u00f6geln steht die Best\u00e4tigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Gefl\u00fcgelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Gefl\u00fcgelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesl\u00e4ndern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt \u2013 sowohl bei Wildv\u00f6geln, darunter Zugv\u00f6gel wie Kraniche, G\u00e4nse und Enten, als auch in Gefl\u00fcgelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Eintr\u00e4ge des Virus in Hausgefl\u00fcgelbest\u00e4nde deutlich an.<!--more--><\/p>\n<p>Das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, l\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverf\u00fcgung zu Biosicherheitsma\u00dfnahmen bei Gefl\u00fcgel und in Gefangenschaft gehaltenen V\u00f6geln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde zu sch\u00fctzen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. \u201eDas aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann\u201c, sagte Staatssekret\u00e4rin Anne Benett-Sturies. \u201eJetzt ist h\u00f6chste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Sch\u00fctzen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsma\u00dfnahmen.\u201c<\/p>\n<p>Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverf\u00fcgung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Desinfektionspflicht:<\/strong> Vor jedem Betreten der St\u00e4lle oder sonstigen Standorte sind H\u00e4nde und Schuhe gr\u00fcndlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eing\u00e4ngen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Schutzkleidung:<\/strong> In den Haltungen ist ausschlie\u00dflich betriebseigene Schutzkleidung einschlie\u00dflich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelm\u00e4\u00dfig zu reinigen und zu desinfizieren.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Transport und Reinigung:<\/strong> Transportmittel und Beh\u00e4ltnisse, die mit Gefl\u00fcgel oder in Gefangenschaft gehaltenen V\u00f6geln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverz\u00fcglich zu reinigen und zu desinfizieren.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Verbot von Tieraufnahmen:<\/strong> Die Aufnahme von Gefl\u00fcgel oder in Gefangenschaft gehaltenen V\u00f6geln \u00fcber M\u00e4rkte, B\u00f6rsen oder mobilen Handel ist verboten.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Registrierungspflicht:<\/strong> Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4ramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Gefl\u00fcgel nur an Stellen gef\u00fcttert werden darf, die f\u00fcr Wildv\u00f6gel nicht zug\u00e4nglich sind. Es darf kein Oberfl\u00e4chenwasser zum Tr\u00e4nken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildv\u00f6gel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien m\u00fcssen vor Wildv\u00f6geln gesch\u00fctzt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erh\u00f6hten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Gefl\u00fcgelpest hindeuten k\u00f6nnten, sofort eine veterin\u00e4rmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Gefl\u00fcgelpestviren ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n<p>\u201eDas Einhalten der Biosicherheitsma\u00dfnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz\u201c, betonte Benett-Sturies. \u201eNur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, k\u00f6nnen wir gr\u00f6\u00dfere Ausbr\u00fcche verhindern.\u201c<\/p>\n<p>Die Allgemeinverf\u00fcgung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest\">www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest<\/a><\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza (Gefl\u00fcgelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelm\u00e4\u00dfig von einem Gefl\u00fcgelpestgeschehen bei Wildv\u00f6geln und in Gefl\u00fcgelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivit\u00e4t von Wildv\u00f6geln wie Kranichen, G\u00e4nsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen finden Sie auch hier:<\/strong><\/p>\n<p>Informationen des FLI: <a href=\"https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest\/\">https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schleswig-Holstein setzt Allgemeinverf\u00fcgung erneut in Kraft und appelliert zur Einhaltung der Biosicherheitsma\u00dfnahmen. KIEL. 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