{"id":453513,"date":"2025-10-27T19:17:35","date_gmt":"2025-10-27T18:17:35","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=453513"},"modified":"2025-10-28T16:09:40","modified_gmt":"2025-10-28T15:09:40","slug":"herbstaktion-zur-kastration-freilebender-katzen-startet-erneut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/herbstaktion-zur-kastration-freilebender-katzen-startet-erneut\/","title":{"rendered":"Herbstaktion zur Kastration freilebender Katzen startet erneut"},"content":{"rendered":"<p>Symbolfoto: VIER-PFOTEN Kastrationspflicht-f\u00fcr-Katzen \u00b7 KIEL. Freilebende Katzen leiden, weil sie nicht artgerecht versorgt werden \u2013 zugleich gef\u00e4hrden sie durch unkontrollierte Vermehrung das \u00f6kologische Gleichgewicht in Wald, Feld und Flur. <!--more-->Um Tierleid zu verringern und die heimische Artenvielfalt zu sch\u00fctzen, startet heute (27. Oktober) erneut die landesweite Katzenkastrationsaktion des Ministeriums f\u00fcr Landwirtschaft, l\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im Rahmen des durch die Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds k\u00f6nnen in zahlreichen Regionen des Landes wieder freilebende Katzen, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, kastriert werden. Die Aktion ist Teil der bew\u00e4hrten Kooperation zwischen Tierschutzverb\u00e4nden, Tier\u00e4rzteschaft, Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.<\/p>\n<p><strong>Verbraucherschutzstaatssekret\u00e4rin Anne Benett-Sturies<\/strong> sagte dazu: \u201eDie Katzenkastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell f\u00fcr den Tier- und Artenschutz. Schleswig-Holstein zeigt, dass wirksamer Tierschutz nur gemeinsam mit Ehrenamt, Tier\u00e4rzteschaft und Kommunen gelingt.\u201c Sie dankte den zahlreichen Helferinnen und Helfern und appellierte an Katzenhalterinnen und Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Sie wies zudem darauf hin, dass das Ministerium aktuell an einer landesweiten Katzenschutzverordnung arbeitet, die den Schutz von Katzen k\u00fcnftig verbindlich regeln soll. Auch nach deren Inkrafttreten sollen die Kastrationsaktionen fortgesetzt werden, betonte die Staatssekret\u00e4rin.<\/p>\n<p><strong>Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes<\/strong>, sagte: \u201eNach wie vor leben in Schleswig-Holstein viele freilebende unkastrierte Katzen versteckt in Kleingartenanlage, Gewerbe- und Industriegebieten sowie anderen naturbelassenen Landesteilen. Sie stammen von Hauskatzen ab und vermehren sich mit unkastrierten Katzen aus privaten Haushalten. Ihr Leben ist gepr\u00e4gt von Krankheiten und Futtermangel. Ihre unkontrollierte Vermehrung ist mitverantwortlich f\u00fcr die seit Jahren bestehende \u00dcberf\u00fcllung der Tierheime mit Katzen. Die Katzenkastrationsaktion tr\u00e4gt wesentlich dazu bei, ihre Vermehrung und das damit verbundene Elend einzud\u00e4mmen. Jeder privater Katzenhalter kann aber auch seinen Beitrag leisten, in dem die im Haushalt lebenden Katzen kastriert gekennzeichnet und registriert werden.\u201c<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen \u00dcbernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots k\u00f6nnen bei den zust\u00e4ndigen Gemeinden oder den \u00f6rtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem F\u00e4nger bzw. der F\u00e4ngerin ist ein daf\u00fcr vorbereiteter Vordruck auszuf\u00fcllen und zu unterschreiben. Der Vordruck best\u00e4tigt, dass es sich tats\u00e4chlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten f\u00fcr die Kastrationen werden in voller H\u00f6he \u00fcbernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchf\u00fchrenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkosten\u00fcbernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen m\u00fcssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden.<\/p>\n<p>Das Land Schleswig-Holstein stellt f\u00fcr 2025 insgesamt 110.000 Euro f\u00fcr die Aktionen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 10.000 Euro. Hinzu kommt eine F\u00f6rderung der BINGO!-Umweltlotterie in H\u00f6he von 155.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden \u00fcbernehmen weiterhin 50 Prozent der in ihrem Gebiet anfallenden Kastrationskosten.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die Zahl freilebender Katzen steigt kontinuierlich. Viele dieser Tiere sind krank, unterern\u00e4hrt und vermehren sich unkontrolliert. Kastrationsaktionen helfen, das Leid der Tiere zu mindern und die Population langfristig zu stabilisieren.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen:<\/strong>Alle erforderlichen Dokumente \u2013 darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der erforderliche Vordruck und die Datenschutzerkl\u00e4rung \u2013 sind auf der Webseite <a href=\"http:\/\/www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de\/\">www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de<\/a> abrufbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Symbolfoto: VIER-PFOTEN Kastrationspflicht-f\u00fcr-Katzen \u00b7 KIEL. 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