{"id":454983,"date":"2025-12-17T18:11:20","date_gmt":"2025-12-17T17:11:20","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=454983"},"modified":"2025-12-17T18:11:20","modified_gmt":"2025-12-17T17:11:20","slug":"aenderungen-in-der-rentenversicherung-zum-1-januar-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/aenderungen-in-der-rentenversicherung-zum-1-januar-2026\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026"},"content":{"rendered":"<p>Zum Jahresbeginn 2026 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene \u00c4nderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in L\u00fcbeck hin.<\/p>\n<p><strong>Beitragssatz bleibt stabil<\/strong><br \/>\nKeine \u00c4nderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser betr\u00e4gt 2026 weiterhin 18,6 Prozent und bleibt somit im neunten Jahr in Folge stabil. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die H\u00e4lfte der Beitr\u00e4ge in die Rentenkasse.<\/p>\n<p><strong>Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Renten wegen Erwerbsminderung steigen<\/strong><br \/>\nDie Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Renten wegen verminderter Erwerbsf\u00e4higkeit erh\u00f6hen sich im Jahr 2026. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine j\u00e4hrliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.763 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung betr\u00e4gt die Hinzuverdienstgrenze rund 41.527 Euro.<\/p>\n<p><strong>N\u00e4chster Schritt f\u00fcr die Anhebung der Altersgrenzen<\/strong><br \/>\nDie regul\u00e4re Altersgrenze f\u00fcr die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine regul\u00e4re Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. F\u00fcr diejenigen, die sp\u00e4ter geboren wurden, erh\u00f6ht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.<\/p>\n<p>Die abschlagsfreie Altersrente f\u00fcr besonders langj\u00e4hrig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regul\u00e4ren Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschl\u00e4gen, ist bei dieser Rentenart nicht m\u00f6glich.<!--more-->Bei der abschlagsfreien Rente f\u00fcr besonders langj\u00e4hrig Versicherte (umgangssprachlich &#8222;Rente ab 63&#8220;) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Im Jahr 1962 Geborene k\u00f6nnen diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten erhalten. F\u00fcr sp\u00e4ter Geborene erh\u00f6ht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. F\u00fcr die Altersrente f\u00fcr schwerbehinderte Menschen gelten die gleichen Altersgrenzen.<\/p>\n<p><strong>Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgr\u00f6\u00dfen steigen<\/strong><br \/>\nDie Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder j\u00e4hrlich 101.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den H\u00f6chstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags ber\u00fccksichtigt wird. F\u00fcr dar\u00fcberhinausgehendes Einkommen werden keine Beitr\u00e4ge gezahlt.<\/p>\n<p>Die Bezugsgr\u00f6\u00dfe steigt 2026 auf 3.955 Euro. Sie hat unter anderem f\u00fcr die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstst\u00e4ndigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.<\/p>\n<p><strong>Freiwillige Versicherung: Mindest- und H\u00f6chstbeitrag steigen<\/strong><br \/>\nWer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist, kann zumeist freiwillige Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag f\u00fcr die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 auf 112,16 Euro. Der H\u00f6chstbetrag steigt auf 1.571,70 Euro im Monat.<\/p>\n<p>Freiwillige Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung k\u00f6nnen alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch f\u00fcr Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regul\u00e4ren Rentenalters ebenfalls freiwillige Beitr\u00e4ge zahlen und damit die Rente weiter erh\u00f6hen. Ausgeschlossen von der M\u00f6glichkeit sind Versicherte, die die regul\u00e4re Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.<\/p>\n<p><strong>Minijob-Grenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro<\/strong><br \/>\nDer Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro. Dadurch erh\u00f6ht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p><strong>Midijob-Untergrenze f\u00fcr Besch\u00e4ftigungen im \u00dcbergangsbereich steigt<\/strong><br \/>\nDie Untergrenze f\u00fcr Verdienste aus Besch\u00e4ftigungen im sogenannten \u00dcbergangsbereich steigt im kommenden Jahr auf monatlich 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Besch\u00e4ftigte, die regelm\u00e4\u00dfig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses \u00dcbergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragsh\u00f6he entspricht. Die Rentenanspr\u00fcche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6herer Steueranteil f\u00fcr Neurentnerinnen und Neurentner<\/strong><br \/>\nWer 2026 in den Ruhestand geht, muss einen h\u00f6heren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2026 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83,5 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Jahresbeginn 2026 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene \u00c4nderungen. 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