{"id":455124,"date":"2025-12-22T18:16:55","date_gmt":"2025-12-22T17:16:55","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=455124"},"modified":"2025-12-22T18:17:05","modified_gmt":"2025-12-22T17:17:05","slug":"miteinander-fuer-ein-gepflegtes-stadtbild-werbung-verantwortungsvoll-gestalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/miteinander-fuer-ein-gepflegtes-stadtbild-werbung-verantwortungsvoll-gestalten\/","title":{"rendered":"Miteinander f\u00fcr ein gepflegtes Stadtbild \u2013 Werbung verantwortungsvoll gestalten"},"content":{"rendered":"<p>Bild: HL \u00b7 Bildschirme an Schaufenstern versto\u00dfen gegen die Werbeanlagensatzung.<\/p>\n<p>Werbung im \u00f6ffentlichen Raum ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und pr\u00e4gt das Erscheinungsbild der Altstadt. Gerade in einem so sensiblen Umfeld gilt: Weniger ist mehr. An einigen gewerblichen Schaufenstern in der Altstadt sind derzeit Werbe-Bildschirme installiert, die weder genehmigt wurden, noch genehmigungsf\u00e4hig sind. Die betreffenden Bildschirme, auf denen Fremdwerbung ausgespielt wird, versto\u00dfen in mehrerer Hinsicht gegen die geltende Werbeanlagensatzung der Stadt. Beschwerden aus der Bev\u00f6lkerung sowie von Gewerbetreibenden bez\u00fcglich dieser unzul\u00e4ssigen Werbeanlagen nimmt die Stadtverwaltung ernst.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fcr das Aufstellen und den Betrieb von Werbeanlagen in den Altstadtbereichen L\u00fcbeck und L\u00fcbeck-Travem\u00fcnde gibt es klare Regeln, die in der Werbeanlagensatzung festgehalten sind. In den letzten Jahren wurde vermehrt gegen die Vorgaben der Werbeanlagensatzung versto\u00dfen. Daher tritt die Stadt seit Herbst 2025 mit entsprechenden Gewerbetreibenden in den Dialog, um gemeinsam an einer verantwortungsvollen Werbegestaltung zu arbeiten und so f\u00fcr ein harmonisches Stadtbild zu sorgen. Sollte der Aufforderung zur Einhaltung der Werbeanlagensatzung nicht nachgekommen werden, ist mit dem Einleiten ordnungsrechtlicher Ma\u00dfnahmen zu rechnen.<\/p>\n<p><strong>Bildschirme au\u00dferhalb der Gewerbefl\u00e4che unzul\u00e4ssig \u2013 L\u00fcbeck Management bietet Betroffenen Unterst\u00fctzung an<\/strong><\/p>\n<p>Die entsprechenden Bildschirme gelten als Fremdwerbeanlagen au\u00dferhalb der St\u00e4tte der Leistung. Sie sind unzul\u00e4ssig im Sinne von fl\u00e4chiger Beklebung\/Plakatierung der Schaufenster, beweglicher Werbeanlagen und Anlagen mit grellen Farben oder grellem, bewegtem Licht. Es wurden bereits 20 registriert \u2013 es wird bef\u00fcrchtet, dass f\u00fcr weitere Anlagen\u00a0bereits Vertr\u00e4ge geschlossen wurden.<\/p>\n<p>Gewerbetreibenden, die Vertr\u00e4ge \u00fcber die Installation von Fremdwerbeanlagen abgeschlossen haben, steht die Stadt und das L\u00fcbeck Management unterst\u00fctzend und beratend zur Seite. Die Hansestadt hat die Fremdwerbungbetreibenden auf die Unzul\u00e4ssigkeit der Anlagen hingewiesen.<\/p>\n<p>Die Hansestadt L\u00fcbeck fordert alle Gewerbetreibenden dringend dazu auf, im eigenen Interesse vor dem Abschluss von derartigen Werbevertr\u00e4gen die Zul\u00e4ssigkeit der vorgesehenen Ma\u00dfnahmen zu pr\u00fcfen beziehungsweise von Vertragsanbieter:innen entsprechende Genehmigungen vorzeigen zu lassen. Im Zweifel sollte der Bereich Stadtbildpflege der Hansestadt L\u00fcbeck per E-Mail an <a href=\"mailto:stadtbildpflege@luebeck.de\">stadtbildpflege@luebeck.de<\/a> kontaktiert werden.<\/p>\n<p><strong>Aus gutem Grund gibt es f\u00fcr Werbung klare Regeln<\/strong><\/p>\n<p>Die Hansestadt weist darauf hin, dass Werbung an Schaufenstern in Bereichen mit \u00f6ffentlicher Sichtbarkeit nicht zul\u00e4ssig ist. Bildschirme, die Werbeinhalte im Schaufenster anzeigen, k\u00f6nnen die Passanten \u00fcberfordern und zu einer \u00dcberstimulation beitragen. Gerade in Innenst\u00e4dten und stark frequentierten Zonen nehmen Menschen Werbebilder oft kaum bewusst wahr oder drehen sich ab, weil Reize zu schnell wechseln, flackern oder visuell dominant sind: stark sichtbare Displays bedeuten nicht automatisch effektive Wahrnehmung.<\/p>\n<p>Gewerbetreibende und Planer:innen haben auf die Einhaltung der Werbeanlagensatzung zu achten. Werbema\u00dfnahmen sind verantwortungsvoll zu planen, die Wahrnehmungssituation der \u00d6ffentlichkeit ist zu beachten und gegebenenfalls alternative, weniger konkurrierende Werbeformen zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrliche Informationen zum Werben in der L\u00fcbecker Altstadt und in der Altstadt Travem\u00fcnde, die Satzung, das Handbuch und der\u00a0Flyer sowie Antworten\u00a0zu\u00a0h\u00e4ufig gestellten Fragen sind unter\u00a0<a href=\"http:\/\/luebeck.de\/werbeanlagensatzung\">luebeck.de\/werbeanlagensatzung<\/a>\u00a0zu finden. Bei Fragen steht die Stadtbildpflege der Hansestadt L\u00fcbeck per E-Mail an <a href=\"mailto:stadtbildpflege@luebeck.de\">stadtbildpflege@luebeck.de<\/a> zur Verf\u00fcgung. Ein Beratungsangebot zum Umgang mit Werbeanlagen findet einmal im Monat in der Bauverwaltung statt. Die n\u00e4chsten Termine sind jeweils Montag, der 12. Januar und der 02. Februar 2026. Anmeldung unter\u00a0<a href=\"mailto:stadtbildpflege@luebeck.de\">stadtbildpflege@luebeck.de<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Fremdwerbung \u2013 Werbema\u00dfnahmen ohne direkten r\u00e4umlichen Bezug<\/strong><\/p>\n<p>Fremdwerbung insbesondere bezeichnet Werbung, die nicht f\u00fcr das eigene Unternehmen oder die eigenen Produkte gemacht wird, sondern f\u00fcr Dritte. Beispielsweise stellen Gewerbetreibende hierf\u00fcr Fl\u00e4che oder Schaufenster zur Verf\u00fcgung, damit ein anderes Unternehmen oder eine andere Marke dort werben kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bild: HL \u00b7 Bildschirme an Schaufenstern versto\u00dfen gegen die Werbeanlagensatzung. 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