{"id":456026,"date":"2026-01-27T19:56:27","date_gmt":"2026-01-27T18:56:27","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=456026"},"modified":"2026-01-27T19:56:27","modified_gmt":"2026-01-27T18:56:27","slug":"digitaler-fischereischein-schleswig-holstein-uebernimmt-bundesweite-vorreiterrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/digitaler-fischereischein-schleswig-holstein-uebernimmt-bundesweite-vorreiterrolle\/","title":{"rendered":"Digitaler Fischereischein: Schleswig-Holstein \u00fcbernimmt bundesweite Vorreiterrolle"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Schleswig-Holstein geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung und \u00fcbernimmt dabei eine bundesweit federf\u00fchrende Rolle: Ab sofort k\u00f6nnen Fischereischeine (Erstausstellungen), Urlauberfischereischeine sowie die Fischereiabgabe vollst\u00e4ndig digital beantragt bzw. entrichtet werden. Die Nachweise werden anschlie\u00dfend automatisiert digital bereitgestellt.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg<\/strong> erkl\u00e4rte: \u201eMit diesem Schritt \u00fcbernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle f\u00fcr eine moderne und effiziente Fischereiverwaltung. Damit haben wir die technische Voraussetzung f\u00fcr einen perspektivisch einheitlichen Fischereischein in Deutschland geschaffen, der k\u00fcnftig auch l\u00e4nder\u00fcbergreifend digital \u00fcberpr\u00fcfbar ist. Alle Unterlagen k\u00f6nnen digital beantragt und bequem auf dem Smartphone mitgef\u00fchrt werden. Das reduziert B\u00fcrokratie, macht F\u00e4lschungen nahezu unm\u00f6glich und entlastet die Verwaltung.\u201c<\/p>\n<p>Zugleich wies sie darauf hin, dass es den Fischereischein weiterhin auch \u201ezum Anfassen\u201c gibt \u2013 nun jedoch im praktischen Scheckkartenformat. \u201eEine Neuausstellung nach einem Umzug zwischen Bundesl\u00e4ndern, die sich an dem Verfahren beteiligen, ist k\u00fcnftig nicht mehr notwendig. Die Dokumente bleiben weiter g\u00fcltig. Damit entf\u00e4llt im Interesse der Anglerinnen und Angler, aber auch der Verwaltung, unn\u00f6tige B\u00fcrokratie\u201c, so Schmachtenberg.<\/p>\n<p>\u201eDer Digitale Fischereischein ist ein weiteres greifbares Beispiel, wie wir die digitale Transformation in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen vorantreiben und wie jeder einzelne davon profitieren kann. Besondere Schwerpunkte setzen wir dabei auf die Digitalisierung der Verwaltung\u201c, sagte <strong>Digitalisierungsminister Dirk Schr\u00f6dter<\/strong>. \u201eZahlreiche zentrale Verwaltungsleistungen wie die elektronische Wohnsitzanmeldung, i-Kfz, eGewerbe oder eben der digitale Fischereischein stehen den Menschen in Schleswig-Holstein vollst\u00e4ndig digital zur Verf\u00fcgung. Unsere B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Unternehmen haben zurecht den Anspruch an die Verwaltung, dass sie schnell und serviceorientiert agiert. Wir wollen und werden die Digitalisierung weiter beschleunigen, indem wir vollst\u00e4ndig digitale, medienbruchfreie Prozessketten nach dem Digital-Only-Prinzip umsetzen.\u201c<\/p>\n<p>Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen drei Jahren bundesweit f\u00fcr eine Harmonisierung des Fischereischeinwesens eingesetzt. Inhalte der Fischereischeinpr\u00fcfung sowie einheitliche Mindeststandards f\u00fcr die praktische Ausbildung wurden l\u00e4nder\u00fcbergreifend abgestimmt, um eine bundesweite Anerkennung der Pr\u00fcfungen sicherzustellen.<\/p>\n<p>Kernst\u00fcck des in Schleswig-Holstein entwickelten EDV-Verfahrens DigiFischDok ist eine zentrale Datenbank f\u00fcr Fischereischeine und Fischereiabgaben. Sie bildet die Grundlage f\u00fcr die Digitalisierung und erm\u00f6glicht die Anbindung der neuen Onlinedienste. Die rechtliche Basis daf\u00fcr schufen umfassende Rechts\u00e4nderungen, die bereits am 1. Oktober 2025 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten sind.<\/p>\n<p>Nordrhein-Westfalen und Hessen planen, die in Schleswig-Holstein entwickelte L\u00f6sung ebenfalls einzusetzen; weitere Bundesl\u00e4nder haben Interesse an einer Beteiligung signalisiert. Damit best\u00e4tigt sich der bundesweite Ansatz der in Schleswig-Holstein entwickelten L\u00f6sung.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein rund 80.000 Fischereischeine, deutschlandweit \u00fcber 1,3 Millionen. Bislang wurden Fischereischeine ausschlie\u00dflich in Papierform ausgestellt. Seit dem 1. Oktober 2025 ersetzt Schleswig-Holstein sie durch digitale Nachweise, die auf dem Smartphone oder als Ausdruck mitgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen sowie durch eine erg\u00e4nzende Scheckkarte. Die neue L\u00f6sung ist f\u00e4lschungssicher, und die Fischereiaufsicht kann die Nachweise \u00fcber eine speziell entwickelte Kontroll-App digital \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Alte Papierfischereischeine bleiben bis Ende 2030 g\u00fcltig und k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlich bei den \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden umgetauscht werden. Ein Umtausch \u00fcber einen Onlinedienst ist nicht m\u00f6glich. Neue Fischereischeine k\u00f6nnen nach bestandener Pr\u00fcfung ab sofort online hier beantragt werden:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Fischereischein online beantragen:<\/strong> <a href=\"https:\/\/serviceportal.gemeinsamonline.de\/Onlinedienste\/Service\/Entry?id=FISCHAUSST&amp;location=010020000000\">Fischereischein Ausstellung &#8211; Dienst Einstiegsseite &#8211; Serviceportal Gemeinsam-Online<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Urlauberfischereischein online beantragen:<\/strong> <a href=\"https:\/\/serviceportal.gemeinsamonline.de\/Onlinedienste\/Service\/Entry?id=URLFISCGV&amp;location=010020000000\">Urlauber- und Ausl\u00e4nderfischereischein &#8211; Dienst Einstiegsseite &#8211; Serviceportal Gemeinsam-Online<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Fischereiabgabe online entrichten: <\/strong><a href=\"https:\/\/serviceportal.gemeinsamonline.de\/Onlinedienste\/Service\/Entry?id=FISCHABZAH&amp;location=010020000000\">Entrichtung der Fischereiabgabe &#8211; Dienst Einstiegsseite &#8211; Serviceportal Gemeinsam-Online<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Nutzung der Onlinedienste ist ein Servicekonto Plus mit eID-Funktion des Personalausweises erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/serviceportal.gemeinsamonline.de\/Onlinedienste\/\">https:\/\/serviceportal.gemeinsamonline.de\/Onlinedienste\/<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.ausweisapp.bund.de\/home\">https:\/\/www.ausweisapp.bund.de\/home<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auch auf der MLLEV-Homepage: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/kueste-wasser-meer\/fischerei\">https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/kueste-wasser-meer\/fischerei<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. 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