{"id":456622,"date":"2026-02-19T19:58:32","date_gmt":"2026-02-19T18:58:32","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=456622"},"modified":"2026-02-19T19:58:32","modified_gmt":"2026-02-19T18:58:32","slug":"einfuehrung-der-bezahlkarte-ist-fuer-luebeck-unausweichlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/einfuehrung-der-bezahlkarte-ist-fuer-luebeck-unausweichlich\/","title":{"rendered":"Einf\u00fchrung der Bezahlkarte ist f\u00fcr L\u00fcbeck unausweichlich"},"content":{"rendered":"<p>Bild: HL \u00b7 Weitere B\u00fcrokratisierung und deutliche Mehrbelastung des gesamten Regelsystems.<\/p>\n<p>Der Deutsche Bundestag hat im April 2024 der Bezahlkarte f\u00fcr Asylbewerberleistungsbeziehende zugestimmt. Hierzu folgte im November 2025 der Ausf\u00fchrungserlass des Landes Schleswig-Holstein, der die Vorgaben f\u00fcr die Kommunen festschreibt. Dieser Erlass verpflichtet alle Kreise und kreisfreien St\u00e4dte im Land zwingend zur Einf\u00fchrung der Bezahlkarte bis zum 30. April 2026.<!--more--><\/p>\n<p>Anders als in anderen Bundesl\u00e4ndern, in denen Kommunen teilweise die Einf\u00fchrung der Bezahlkarte ablehnen k\u00f6nnen, gibt es in Schleswig-Holstein kein Entscheidungsrecht auf lokaler Ebene. F\u00fcr die Hansestadt L\u00fcbeck ist die Ausgabe der Karte somit unausweichlich pflichtig.<\/p>\n<p><strong>Hansestadt L\u00fcbeck betrachtet die Einf\u00fchrung der Bezahlkarte kritisch<\/strong><\/p>\n<p>Verwaltungsintern kommt es durch die Einf\u00fchrung zu einer weiteren B\u00fcrokratiesteigerung, mit erheblichem Mehraufwand, dadurch steigenden Kosten und l\u00e4ngeren Wartezeiten. Dies trifft Personen in ihrer Versorgung im untersten Existenzminimum, was zu Beschwerden, Widerspr\u00fcchen und einer Verst\u00e4rkung der insgesamt angespannten Versorgungslage f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Die Bezahlkarte macht im Alltag eine Kategorisierung sichtbar, was von Betroffenen als besch\u00e4mend oder ausgrenzend empfunden werden kann. Diese soziale Markierung wird von Kritikern als stigmatisierend und integrationshemmend bewertet. Insbesondere die Beschr\u00e4nkungen wie zum Beispiel Wartezeiten f\u00fcr Zahlungsfreigaben von \u00dcberweisungen und Nutzungsfreigaben f\u00fcr Termine au\u00dferhalb von Schleswig-Holstein, stellen eine erh\u00f6hte Belastung in prek\u00e4ren Versorgungssituationen dar.<\/p>\n<p>Sonderregelungen im Alltag k\u00f6nnen das Gef\u00fchl des \u201eAndersseins\u201c verst\u00e4rken und damit gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt erschweren, was allen Integrationsbem\u00fchungen entgegenl\u00e4uft.<\/p>\n<p><strong>Eigenst\u00e4ndiges Handeln der Betroffenen Personen stark eingeschr\u00e4nkt<\/strong><\/p>\n<p>In L\u00fcbeck sind aktuell etwa 800 Menschen betroffen. Dabei handelt es sich grunds\u00e4tzlich um Personen, die vom Landesamt f\u00fcr Zuwanderung und Fl\u00fcchtlinge mit einem zu erwartenden Bleiberecht nach L\u00fcbeck zugewiesen wurden und entsprechend mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in der Stadt gemeldet sind.<\/p>\n<p>Zurzeit erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Leistungen \u00fcberwiegend als \u00dcberweisung auf das eigene Bankkonto. Einige wenige erhalten ihre Leistung in bar, da sie noch kein Konto besitzen. Dies sind 460 Euro Grundleistungen f\u00fcr Alleinstehende, Menschen in Partnerschaften und Kinder erhalten weniger Geld. Dieses Verfahren wird jetzt durch die Bezahlkarte ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Umstellung muss die Stadtverwaltung sukzessive neue Bescheide erlassen und h\u00e4ndigt Visa-Debitkarten an vollj\u00e4hrige Leistungsberechtigte aus. Diese Debitkarten unterliegen starken Funktionseinschr\u00e4nkungen. Es ist nicht m\u00f6glich, eigenst\u00e4ndig \u00dcberweisungen zu t\u00e4tigen oder Lastschriftverfahren zuzustimmen. Dies muss zuk\u00fcnftig mit jeweils einzelner Antragstellung von den Sachbearbeiter:innen freigegeben werden. Bei wiederkehrenden Zahlungen kann dies, durch eine Eintragung auf einer \u201ewhite list\u201c, erleichtert werden. Hinzu kommt, dass die Bezahlkarte auf Schleswig-Holstein begrenzt ist. Die Nutzung der Bezahlkarte in anderen Bundesl\u00e4ndern muss im Vorwege beantragt werden und wird dann freigestellt. Jede Person kann nur \u00fcber 50 Euro Bargeld verf\u00fcgen und ausschlie\u00dflich in Gesch\u00e4ften einkaufen, die Visa-Debitkarten annehmen.<\/p>\n<p><strong>Sukzessive Umstellung auf Bezahlkarten ab April 2026<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Kartenverwaltung und Aufladung m\u00fcssen alle Leistungsbeh\u00f6rden neue digitale Tools und Schnittstellen einf\u00fchren, erproben und ausbauen. In L\u00fcbeck kann nicht vor April mit der Umsetzung begonnen werden. Als erstes beginnt die Hansestadt L\u00fcbeck mit der Aush\u00e4ndigung der Karten an Personen ohne eigenes Bankkonto und mit Personen, die bereits mit Bezahlkarte nach L\u00fcbeck zugewiesen werden. Komplizierter wird dann die Umstellung bei Menschen mit einem eigenen Konto, Familie und Kindern. Hier m\u00fcssen alle Stellen benachrichtigt werden, dass das Konto zuk\u00fcnftig nicht mehr gedeckt sein wird. Alle bestehenden Verpflichtungen k\u00f6nnen dann auf der \u201ewhite list\u201c eingetragen werden.<\/p>\n<p>Um die Personen bestm\u00f6glich auf die Umstellung vorzubereiten wird aktuell ein Kommunikationskonzept erarbeitet, welches f\u00fcr ein transparentes Verfahren und eine chancengerechte Kommunikation mit der Zielgruppe sorgen soll.<\/p>\n<p><strong>Erreichung der angestrebten Ergebnisse und Ziele wird \u00fcberpr\u00fcft<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend sich die Bundespolitik durch die Einf\u00fchrung der Bezahlkarte eine nachhaltige Reduzierung von Anreizen zur irregul\u00e4ren Migration, der Verhinderung von \u00dcberweisungen ins Ausland, der Verhinderung von Sozialbetrug und Gl\u00fccksspiel sowie eine deutliche Entlastung der Kommunalverwaltung verspricht, sieht die Hansestadt L\u00fcbeck eine deutliche Mehrbelastung des gesamten Regelsystems insbesondere in der Leistungsbeh\u00f6rde, Migrationsfachdiensten und Gemeinschaftsunterk\u00fcnften und nat\u00fcrlich der Betroffenen.<\/p>\n<p>Die Hansestadt L\u00fcbeck wird f\u00fcr sich beobachten und auswerten, inwieweit die Umsetzung des Landeserlasses mit den Zielen der Bundesregierung, durch die Einf\u00fchrung der Bezahlkarte erreicht werden und ob Kosten und Nutzen in einem verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind. Hierzu wird die Kommune zu gegebener Zeit berichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bild: HL \u00b7 Weitere B\u00fcrokratisierung und deutliche Mehrbelastung des gesamten Regelsystems. 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