{"id":457075,"date":"2026-03-05T18:00:33","date_gmt":"2026-03-05T17:00:33","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=457075"},"modified":"2026-03-05T18:00:33","modified_gmt":"2026-03-05T17:00:33","slug":"nklusiver-ganztag-sozialministerin-aminata-toure-und-bildungsministerin-dorit-stenke-laden-initiative-inklusion-zum-gespraech-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/nklusiver-ganztag-sozialministerin-aminata-toure-und-bildungsministerin-dorit-stenke-laden-initiative-inklusion-zum-gespraech-ein\/","title":{"rendered":"nklusiver Ganztag: Sozialministerin Aminata Tour\u00e9 und Bildungsministerin Dorit Stenke laden Initiative Inklusion zum Gespr\u00e4ch ein"},"content":{"rendered":"<p>Tour\u00e9 und Stenke: \u201eWir werden den Ganztag inklusiv gestalten\u201c<\/p>\n<p>KIEL. Sozialministerin Aminata Tour\u00e9 und Bildungsministerin Dorit Stenke haben die Initiative Inklusion Schleswig-Holstein zu einem kurzfristigen Treffen eingeladen, um sich dar\u00fcber auszutauschen, wie der Rechtsanspruch auf Ganztag m\u00f6glichst inklusiv umgesetzt werden kann: \u201eWir werden den Ganztag inklusiv gestalten. Es ist uns wichtig, das als Landesregierung deutlich zu machen. Die Umsetzung des Ganztages ist ein Mammutprojekt und dabei stellen sich viele neue rechtliche Fragen. Diese werden wir als Land mit den Kommunen gemeinsam l\u00f6sen, damit am Ende die Familien und Kinder mit Behinderungen keinen Nachteil erfahren! Wir werden f\u00fcr Schleswig-Holstein eine praktische und praxisnahe Umsetzung auf den Weg bringen. Dar\u00fcber hinaus setzen wir uns auf Bundesebene daf\u00fcr ein, dass die komplexen rechtlichen Gegebenheiten vereinfacht werden und dadurch nicht zum Nachteil f\u00fcr Kinder und Familien werden\u201c, erkl\u00e4rten Tour\u00e9 und Stenke.<!--more--><\/p>\n<p>Ab dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung f\u00fcr Grundsch\u00fclerinnen und Grundsch\u00fcler. Kinder mit Behinderungen k\u00f6nnen dabei auf Grundlage des Bundesrechts unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe erhalten: Leistungen zur Teilhabe an Bildung (\u201eSchulbegleitung\u201c) sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe (\u201eAssistenz\u201c). Die Initiative Inklusion hatte auf Herausforderungen hingewiesen, die aufgrund der bundesrechtlichen Unterscheidung der beiden Leistungen f\u00fcr Eltern bestehen. Sozialministerin Aminata Tour\u00e9 und Bildungsministerin Dorit Stenke teilen diese Auffassung und haben die Initiative daraufhin direkt zu einem Gespr\u00e4ch eingeladen, um das weitere Vorgehen abzustimmen: \u201eDer Bitte zum Gespr\u00e4ch kommen wir sehr gerne nach. Wir haben das heute direkt angesto\u00dfen und werden uns sehr zeitnah mit der Initiative treffen\u201c, so die Ministerinnen.<\/p>\n<p>Hintergrund:<\/p>\n<p>Das Bundesgesetz (SGB IX) sieht zwei unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit Behinderungen vor: Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dabei k\u00f6nnen Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Ganztag nur f\u00fcr Angebote mit Bildungscharakter gew\u00e4hrt werden, beispielsweise f\u00fcr die Hausaufgabenbetreuung. F\u00fcr Angebote mit \u00fcberwiegendem Freizeitcharakter kommen Leistungen zur sozialen Teilhabe in Betracht. F\u00fcr letztere kann \u2013 abh\u00e4ngig vom Einkommen und Verm\u00f6gen \u2013 ein Kostenbeitrag der Eltern anfallen. In der Folge kann es zu Unterschieden in der Beantragung und Finanzierung von Leistungen kommen.<\/p>\n<p>In der Praxis werden beide Leistungen vom selben Leistungserbringer \u00fcbernommen. Das hei\u00dft, dass eine Person ein Kind (oder mehrere Kinder) in beiden Leistungsbereichen begleitet. Die rechtliche Unterscheidung hat damit keine Auswirkungen auf den Alltag der Kinder, ist jedoch f\u00fcr das Verwaltungshandeln und die Bewilligung von Bescheiden von Bedeutung.<\/p>\n<p>Das Sozialministerium und das Bildungsministerium setzen sich daf\u00fcr ein, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung f\u00fcr Kinder im Grundschulalter inklusiv und praxisnah umzusetzen. Voraussetzung daf\u00fcr ist auch eine gute personelle Ausstattung der Angebote, damit Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen. Die Richtlinie zur Betriebskostenf\u00f6rderung f\u00fcr schulische Ganztags- und Betreuungsangebote ber\u00fccksichtigt daher f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit anerkanntem F\u00f6rderschwerpunkt sowohl einen erh\u00f6hten Betreuungsschl\u00fcssel als auch h\u00f6here Sachkostens\u00e4tze. Ziel ist es, die Unterst\u00fctzung von Kindern mit zus\u00e4tzlichen Bedarfen bereits innerhalb der regul\u00e4ren Ganztagsstruktur zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus arbeiten die beiden Ministerien daran, die rechtskreis\u00fcbergreifende Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Schule weiter auszubauen. Ziel ist, anstelle vieler Einzelfalll\u00f6sungen und umfangreicher Antragsverfahren eine verl\u00e4ssliche, systemische Unterst\u00fctzung an Schulen zu etablieren. Dazu sollen die sogenannten Pooling-Modelle und multiprofessionelle Teams weiterentwickelt und etabliert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tour\u00e9 und Stenke: \u201eWir werden den Ganztag inklusiv gestalten\u201c KIEL. 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