{"id":457200,"date":"2026-03-09T18:40:57","date_gmt":"2026-03-09T17:40:57","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=457200"},"modified":"2026-03-09T18:40:57","modified_gmt":"2026-03-09T17:40:57","slug":"digitalisierung-an-menschlichen-beduerfnissen-ausrichten-teilhabe-fuer-alle-menschen-sichern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/digitalisierung-an-menschlichen-beduerfnissen-ausrichten-teilhabe-fuer-alle-menschen-sichern\/","title":{"rendered":"Digitalisierung an menschlichen Bed\u00fcrfnissen ausrichten \u2013  Teilhabe f\u00fcr alle Menschen sichern"},"content":{"rendered":"<p>Digitalisierung durchdringt nahezu alle Lebensbereiche \u2013 von Verwaltung bis hin zu Handel und Kommunikation. Sie bietet viele Vorteile, darf jedoch kein Selbstzweck sein. Digitale Angebote m\u00fcssen sich konsequent an den Bed\u00fcrfnissen der Menschen orientieren und den Alltag tats\u00e4chlich erleichtern und keine neuen H\u00fcrden schaffen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Digitalisierung muss inklusiv sein<\/strong><br \/>\nDie Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt jedoch, dass zahlreiche Menschen von digitaler Teilhabe ausgeschlossen oder erheblich benachteiligt sind. Besonders betroffen sind \u00e4ltere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringen digitalen Kompetenzen oder fehlender technischer Ausstattung sowie in Regionen mit unzureichender Internetinfrastruktur. Auch Unsicherheit oder \u00dcberforderung im Umgang mit digitalen Anwendungen kann faktisch zum Ausschluss f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Behindertenbeauftragten von Bund und L\u00e4ndern haben in ihrer \u201eHamburger Erkl\u00e4rung\u201c hervorgehoben, dass Digitalisierung nur dann Fortschritt bedeutet, wenn sie inklusiv gestaltet wird. Digitale Verwaltungsleistungen, Informationsangebote und Kommunikationswege d\u00fcrfen keine neuen Barrieren errichten. Vielmehr ist sicherzustellen, dass Barrierefreiheit von Beginn an konzeptioneller und technischer Standard ist.<\/p>\n<p><strong>Barrierefreiheit ist Verbraucherschutz<\/strong><br \/>\nAus Sicht der VZSH ist Barrierefreiheit ein elementarer Bestandteil des modernen Verbraucherschutzes. Da immer mehr Alltags- und Verwaltungsprozesse digitalisiert werden, w\u00e4chst damit das Risiko, dass bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen nicht mehr gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen k\u00f6nnen. Barrierefreiheit ist daher kein Zusatz, sondern ein zentrales Element modernen Verbraucherschutzes. \u201eWir informieren \u00fcber verschiedene Kontaktwege und Veranstaltungsformate zu verbraucherrelevanten Themen. Gleichzeitig bleibt die pers\u00f6nliche Beratung \u2013 vor Ort, telefonisch oder online \u2013 ein zentraler Teil unseres Angebots\u201c, so Vitalij Baisel, Vorstandsvorsitzender der VZSH.<\/p>\n<p><strong>Wahlfreiheit muss beim Menschen liegen<\/strong><br \/>\nZugleich betont die VZSH, dass Digitalisierung nicht zu einem faktischen Digitalzwang f\u00fchren darf. Analoge Verwaltungsprozesse und pers\u00f6nliche Zugangswege m\u00fcssen weiterhin in angemessenem Umfang angeboten werden. Nur wenn neben barrierefreien digitalen Angeboten auch analoge Alternativen bestehen, kann gew\u00e4hrleistet werden, dass niemand vom Zugang zu staatlichen Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wird.<\/p>\n<p><strong>VZSH bringt sich in Gesetzgebung ein<\/strong><br \/>\nVor diesem Hintergrund bringt sich die VZSH in die aktuelle politische Diskussion ein. In\u00a0ihrer <a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-uq5i21tu-bbkw2x5f-2mm\">Stellungnahme<\/a>\u00a0(PDF-Download) zum Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein fordert die VZSH, Barrierefreiheit als verbindlichen Leitgrundsatz bei allen Digitalisierungsma\u00dfnahmen des Landes Schleswig-Holstein festzuschreiben und zugleich sicherzustellen, dass analoge Angebote als gleichwertige Zugangsm\u00f6glichkeit erhalten bleiben.<br \/>\nEin entsprechender Beschluss des Verwaltungsrates der VZSH bekr\u00e4ftigt diese Position. Digitale Angebote der \u00f6ffentlichen Hand und zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge m\u00fcssen so gestaltet sein, dass sie f\u00fcr Menschen mit unterschiedlichen Beeintr\u00e4chtigungen uneingeschr\u00e4nkt zug\u00e4nglich, verst\u00e4ndlich und nutzbar sind.<\/p>\n<p><strong>Bargeld \u2013 barrierearme Form der Selbstbestimmung<\/strong><br \/>\nZur barrierefreien Ausgestaltung einer zunehmend digitalen Gesellschaft geh\u00f6rt aus Sicht des modernen Verbraucherschutzes auch die verl\u00e4ssliche und fl\u00e4chendeckende Verf\u00fcgbarkeit von Bargeld. \u201eBargeld sichert Teilhabe f\u00fcr Menschen ohne digitalen Zugang, ohne Bankkonto oder ohne sichere Identifizierungsverfahren. Es gew\u00e4hrleistet Selbstbestimmung, Datenschutz und unmittelbare Zahlungsf\u00e4higkeit im Alltag auch im Krisen- und Katastrophenfall\u201c, so Baisel. \u201eDie M\u00f6glichkeit, bar zu bezahlen, bleibt ein wesentlicher Bestandteil gleichberechtigter Teilhabe und darf im Zuge der Digitalisierung nicht schleichend eingeschr\u00e4nkt werden.\u201c In einem gemeinsamen Appell wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie 13 Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverb\u00e4nde an die Bundesregierung und setzen sich f\u00fcr ein Gesetzt zum Erhalt des Bargeldes ein.<\/p>\n<p>Digitalisierung darf nicht zu Ungleichheiten f\u00fchren. Sie muss vielmehr die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen st\u00e4rken und absichern. VZSH-Vorstandsvorsitzender Hans-Peter K\u00fcchenmeister versichert: \u201eDie Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und sich entschieden f\u00fcr die Interessen aller Verbraucher einsetzen.\u201c<\/p>\n<p>Foto: Dmitrii Anikin via Canva.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Digitalisierung durchdringt nahezu alle Lebensbereiche \u2013 von Verwaltung bis hin zu Handel und Kommunikation. 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