{"id":457329,"date":"2026-03-12T13:38:51","date_gmt":"2026-03-12T12:38:51","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-rz-kontrollwoche-polizei-nimmt-e-scooter-unter-die-lupe\/"},"modified":"2026-03-12T13:38:51","modified_gmt":"2026-03-12T12:38:51","slug":"pol-rz-kontrollwoche-polizei-nimmt-e-scooter-unter-die-lupe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-rz-kontrollwoche-polizei-nimmt-e-scooter-unter-die-lupe\/","title":{"rendered":"POL-RZ: Kontrollwoche: Polizei nimmt E-Scooter unter die Lupe"},"content":{"rendered":"<p>Ratzeburg (ots) &#8211; <\/p>\n<p>12.03.2026 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 04.-07.03.2026<\/p>\n<p>Am 01.03.2026 war es wieder soweit. Das neue Versicherungsjahr f\u00fcr versicherungspflichtige Kleinkraftfahrzeuge und E-Scooter begann. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselte von gr\u00fcn auf schwarz. Das F\u00fchren versicherungspflichtiger Fahrzeuge im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr ohne g\u00fcltigen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wir berichteten hierzu und stellten im Zuge dessen Informationsmaterial zum Thema E-Scooter zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<p>https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43735\/6219289<\/p>\n<p>Vom 04. bis 07.03.2026 f\u00fchrten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers (PABR) Ratzeburg diesbez\u00fcglich eine gr\u00f6\u00dfer angelegte Kontrollwoche im Kreis Herzogtum Lauenburg durch, um die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften rund um das Thema E-Scooter und Co. zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dazu waren pro Tag bis zu 13 Beamte &#8211; darunter auch Einsatzkr\u00e4fte des PABR Mitte und der Polizei Hamburg &#8211; im gesamten Kreisgebiet im Einsatz. An den vier Einsatztagen kontrollierten die Polizeibeamten insgesamt rund 360 E-Scooter sowie 35 andere Fahrzeuge wie S-Pedelecs, Micro-Cars, Mofas und auch vereinzelt gr\u00f6\u00dfere Kraftfahrzeuge. Die erschreckende Bilanz: 79 Fahrzeuge, gr\u00f6\u00dftenteils E-Scooter, verf\u00fcgten nicht \u00fcber einen g\u00fcltigen Versicherungsschutz. Au\u00dferdem stellten die Beamten rund 80 anlassbezogene Ordnungswidrigkeiten fest, darunter haupts\u00e4chlich nicht angebrachte Versicherungsplaketten, die verbotswidrige Bef\u00f6rderung von zwei Personen auf einem E-Scooter, Smartphone-Nutzung w\u00e4hrend der Fahrt, Fahren ohne entsprechende Stra\u00dfenzulassung oder auch die \u00dcberlassung von E-Scootern an Kinder zur Nutzung im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr.<br \/>\nGleich am ersten Kontrolltag stellten die Polizisten neben weiteren Verst\u00f6\u00dfen einen Sachverhalt fest, der sich im Laufe der Woche in \u00e4hnlicher Form immer wieder zeigte: Am 04.03.2026 bemerkten die Kontrollkr\u00e4fte in Schwarzenbek zwei E-Scooter ohne Kennzeichen, die gerade eine Kreuzung \u00fcberquert haben sollen. Bei einer \u00dcberpr\u00fcfung stellte sich heraus, dass es sich bei den beiden Fahrerinnen um ein 10- und ein 11-j\u00e4hriges M\u00e4dchen und bei den Fahrzeugen um Kinderscooter mit einer bauartbedingten H\u00f6chstgeschwindigkeit von maximal 16 km\/h handelte. Solche Fahrzeuge sind frei im Handel erh\u00e4ltlich, verf\u00fcgen jedoch nicht \u00fcber eine Stra\u00dfenzulassung. Gleichzeitig sind aber auch diese versicherungspflichtig. Im konkreten Fall lag jedoch kein Haftpflichtversicherungsschutz vor. Die Beamten begleiteten die Kinder nach Hause und suchten hier die jeweiligen Erziehungsberechtigten, eine 34-j\u00e4hrige Franz\u00f6sin und eine 41-j\u00e4hrige Deutsche, auf. Gegen die beiden Frauen leiteten sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Versto\u00dfes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Eigenschaft als jeweilige Fahrzeughalterin ein. L\u00e4sst man Minderj\u00e4hrige unter 14 Jahren mit E-Scootern im \u00f6ffentlichen Verkehrsraum fahren, so kann dies zudem ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche ein Bu\u00dfgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.<br \/>\nAm 05.03.2026 wurde unter anderem gegen 19:30 Uhr einer 34-j\u00e4hrigen Geesthachterin das abgelaufene Versicherungskennzeichen an einem E-Scooter zum Verh\u00e4ngnis. Die Beamten hielten die Frau in der Hansastra\u00dfe in Geesthacht an. Schnell erlangten diese Hinweise auf eine m\u00f6gliche Beeinflussung durch Alkohol. Der freiwillige Atemalkoholtest lieferte ein vorl\u00e4ufiges Ergebnis von 1,04 Promille. Die Frau musste die Einsatzkr\u00e4fte daraufhin zur Polizeiwache begleiten. Dort f\u00fchrten diese einen weiteren gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest mit der Geesthachterin durch. Ihr droht nun ein Verfahren wegen des Versto\u00dfes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes und des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Erst kurz zuvor, gegen 18:50 Uhr, unterzogen die Beamten einen 24-j\u00e4hrigen Deutschen in der Bergedorfer Stra\u00dfe in Geesthacht einer Kontrolle. Bei diesem fehlte das Versicherungskennzeichen g\u00e4nzlich. Schnell geriet auch dieser Scooter-Fahrer in den Verdacht, m\u00f6glicherweise unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen. Die Polizeibeamten f\u00fchrten auch hier einen freiwilligen Atemalkoholtest durch, welcher sogar einen vorl\u00e4ufigen Wert von rund 2 Promille ergab. Daraufhin ordneten sie die Entnahme einer Blutprobe an. Dem Geesthachter droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Stra\u00dfenverkehr und des fehlenden Versicherungsschutzes.<br \/>\nAm selben Tag fiel den Einsatzkr\u00e4ften unter anderem in der Hafenstra\u00dfe in Lauenburg ein Motorroller auf, welcher noch mit einem blauen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 ausgestattet war. Nach einer Messung auf dem Rollenpr\u00fcfstand vor Ort stellte sich heraus, dass das Fahrzeug \u00fcber eine bauartbedingte H\u00f6chstgeschwindigkeit von 45 km\/h verf\u00fcgte und somit fahrerlaubnispflichtig ist. Die Fahrerin, eine 22-j\u00e4hrige Deutsche aus Niedersachsen, konnte den Beamten jedoch lediglich eine Mofa-Pr\u00fcfbescheinigung vorweisen. Die Kontrollkr\u00e4fte leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Versto\u00dfes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. F\u00fcr die Tatverd\u00e4chtige war die Fahrt damit vorerst beendet. Ihr, wie auch zahlreichen anderen Tatverd\u00e4chtigen bzw. Betroffenen im Kontrollzeitraum, wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten hielten im Rahmen der Kontrollen aber nicht ausschlie\u00dflich Ausschau nach motorisierten Zweir\u00e4dern. Sie stellten neben anderen Verst\u00f6\u00dfen zum Beispiel auch noch vier weitere Verkehrsteilnehmer fest, welche nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren.<br \/>\nDie Kontrollen zeigten ganz deutlich, dass viele Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf das Thema E-Scooter nicht ausreichend informiert zu sein scheinen beziehungsweise bekannte Vorschriften nicht konsequent eingehalten werden. Rund ein Viertel aller Verst\u00f6\u00dfe in der vergangenen Kontrollwoche wurden von Kindern und Jugendlichen begangen. Folglich erscheint es aus polizeilicher Sicht unerl\u00e4sslich, dass Erziehungsberechtigte sich vor der Anschaffung eines derartigen Fahrzeugs ausreichend informieren und ihre Sch\u00fctzlinge entsprechend sensibilisieren. Um etwaige Wissensl\u00fccken zu schlie\u00dfen, hatten die Beamten informative Flyer dabei, welche im Bedarfsfall an die Verkehrsteilnehmer oder Eltern ausgeh\u00e4ndigt wurden bzw. an abgestellten E-Scootern z.B. an Schulen verteilt wurden.<br \/>\nDie Ergebnisse der vergangenen Kontrollaktion unterstreichen noch einmal, wie bedeutsam derartige Schwerpunkt-Kontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnung im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr sind. Weitere Kontrollen befinden sich bereits in Planung.<br \/>\nR\u00fcckfragen bitte an:<\/p>\n<p>Polizeidirektion Ratzeburg<br \/>\n&#8211; Stabsstelle \/ Presse &#8211;<br \/>\nSophie-Marie Jakobi<br \/>\nTelefon: 04541\/809-2012<br \/>\nE-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de<\/p>\n<p>Original-Content von: Polizeidirektion Ratzeburg, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Dieser Beitrag wurde automatisch von Presseportal.de zur Verf\u00fcgung gestellt: https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43735\/6234469<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratzeburg (ots) &#8211; 12.03.2026 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 04.-07.03.2026 Am 01.03.2026 war es wieder soweit. 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