{"id":459363,"date":"2026-05-21T22:22:19","date_gmt":"2026-05-21T20:22:19","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=459363"},"modified":"2026-05-21T22:22:19","modified_gmt":"2026-05-21T20:22:19","slug":"sicher-zum-neuen-energieanbieter-worauf-verbraucher-achten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/sicher-zum-neuen-energieanbieter-worauf-verbraucher-achten-sollten\/","title":{"rendered":"Sicher zum neuen Energieanbieter \u2013 Worauf Verbraucher achten sollten"},"content":{"rendered":"<p>Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert, worauf es beim Anbieterwechsel f\u00fcr Gas und Strom ankommt.<\/p>\n<p>Der Wechsel des Energieanbieters geht heute schnell. Doch Preisvergleichsportale, Bonusangebote und aggressive Werbung machen die Entscheidung nicht immer einfach. Carina Vogel, Energieexpertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale zeigt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher sicher und informiert wechseln k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Vergleichsportale sinnvoll nutzen<\/strong><br \/>\nVergleichsportale sind f\u00fcr viele Verbraucher der erste Schritt auf der Suche nach einem g\u00fcnstigeren Strom- oder Gastarif. Sie bieten einen schnellen \u00dcberblick \u00fcber Preise und Tarife \u2013 zeigen jedoch nicht immer den gesamten Markt. Gerade kleinere oder regionale Anbieter fehlen h\u00e4ufig in den Ergebnissen. Carina Vogel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, zus\u00e4tzlich regionale Anbieter zu recherchieren oder die\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-8zr4y4k3-or7uo5hv-1697\">Anbieter\u00fcbersicht der Bundesnetzagentur<\/a>\u00a0(PDF-Download)\u00a0zu nutzen. \u201eEinen wirklich guten \u00dcberblick bekommt nur, wer mehrere Quellen vergleicht\u201c, so Vogel.<\/p>\n<p>Wichtig ist au\u00dferdem, im Vergleichsportal passende Filter zu setzen. Empfehlenswert sind Tarife mit einer Laufzeit von maximal zw\u00f6lf Monaten und einer Preisgarantie. Von hohen Neukundenboni sollten sich Verbraucher nicht t\u00e4uschen lassen: Sie senken den Preis oft nur kurzfristig im ersten Vertragsjahr. Auch Angebote, die ausschlie\u00dflich direkt \u00fcber das Vergleichsportal abgeschlossen werden k\u00f6nnen oder besonders hervorgehoben erscheinen, sollten kritisch gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen aussagekr\u00e4ftigen Tarifvergleich brauchen Verbraucher einige Daten aus ihrem aktuellen Vertrag \u2013 etwa Jahresverbrauch, bisherige Kosten, Vertragslaufzeit und K\u00fcndigungsfrist.<\/p>\n<p>Hilfreich kann es sein, interessante Angebote \u00fcbersichtlich zu notieren, etwa mit Angaben zu Anbieter, Tarifname, Arbeitspreis, Grundpreis und j\u00e4hrlichen Gesamtkosten. Ein Blick auf die Internetseite des Anbieters und ein kurzer Anruf beim Kundenservice geben zus\u00e4tzlich Aufschluss \u00fcber Erreichbarkeit und Servicequalit\u00e4t.\u00a0Au\u00dferdem k\u00f6nnen Verbraucher dort aktuelle Preise und angek\u00fcndigte Preis\u00e4nderungen direkt erfragen. Denn die Angaben auf Websites sind nur so aktuell wie die Website selbst aktuell gehalten wird. \u00c4nderungen werden nicht immer zeitnah umgesetzt.<\/p>\n<p><strong>Vertrag sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen und Z\u00e4hlerstand melden<\/strong><br \/>\nIst der passende Tarif gefunden, sollten Verbraucher die Vertragsunterlagen genau pr\u00fcfen. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn ma\u00dfgeblich sind ausschlie\u00dflich die dort genannten Preise und Bedingungen. Diese k\u00f6nnen von Angaben auf Vergleichsportalen oder Webseiten abweichen. Der Vertrag kann schriftlich oder digital, etwa per E-Mail, abgeschlossen werden. H\u00e4ufig \u00fcbernimmt der neue Anbieter nach Bevollm\u00e4chtigung die K\u00fcndigung des bisherigen Vertrags.<\/p>\n<p>Am Tag des Anbieterwechsels sollten Verbraucher den aktuellen Z\u00e4hlerstand ablesen und sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Anbieter sowie dem Netzbetreiber mitteilen. So lassen sich sp\u00e4tere Unstimmigkeiten bei der Abrechnung vermeiden.<\/p>\n<p>Nach Erhalt des neuen Vertrags empfiehlt die Verbraucherzentrale, alle Angaben sorgf\u00e4ltig vor der Unterschrift zu pr\u00fcfen: Preise, Lieferbeginn, Vertragslaufzeit und Abschl\u00e4ge. Der unterschriebene Vertrag sollte sicher aufbewahrt werden.<\/p>\n<p><strong>Unseri\u00f6se Angebote erkennen<\/strong><br \/>\nDie Energieexpertin\u00a0warnt vor Haust\u00fcrgesch\u00e4ften und unerw\u00fcnschten Werbeanrufen auf dem Energiemarkt. \u201eSchlie\u00dfen Sie Strom- oder Gasvertr\u00e4ge weder an der Haust\u00fcr noch am Telefon ab und geben Sie keine Z\u00e4hlernummern heraus, weder an der Haust\u00fcr noch in einem Telefongespr\u00e4ch\u201c, so Vogel. Besonders wichtig: Verbraucher sollten sich nicht zu spontanen Unterschriften an der Haust\u00fcr dr\u00e4ngen lassen.<\/p>\n<p>Immer wieder kommt es durch unerw\u00fcnschte Werbeanrufe zu ungewollten Vertragsabschl\u00fcssen. Ein einfaches \u201eJa\u201c am Telefon gen\u00fcgt nicht, um einen wirksamen Vertrag abzuschlie\u00dfen \u2013 erforderlich ist eine Best\u00e4tigung in Textform. Doch unseri\u00f6se Anbieter nutzen zunehmend neue Methoden, etwa die sogenannte SMS-Masche. Dabei werden Verbraucher aufgefordert, nach dem Telefonat eine unauff\u00e4llige SMS zu best\u00e4tigen, wodurch ein Vertrag abgeschlossen wird.<\/p>\n<p>Durch das beschleunigte Wechselverfahren k\u00f6nnen solche Vertr\u00e4ge heute besonders schnell umgesetzt werden \u2013 oft bevor Betroffene \u00fcberhaupt reagieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Verdacht auf untergeschobene Vertr\u00e4ge \u2013 unverz\u00fcglich handeln<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Innerhalb von 14 Tagen k\u00f6nnen Verbraucher einen ungewollt abgeschlossenen Energieliefervertrag widerrufen. Die K\u00fcndigungsvollmacht gegen\u00fcber dem neuen Anbieter widerrufen sie gesondert, falls dieser den Altvertrag k\u00fcndigen sollte. Den Widerruf senden Verbraucher am besten per Einschreiben.<\/li>\n<li>Verbraucher sollten umgehend den Netzbetreiber sowie den bisherigen Anbieter informieren, wenn ein Wechsel ohne Zustimmung erfolgt ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unerlaubte Werbeanrufe sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden:\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-8zr4y4k3-td08rqyq-41n\">https:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/_tools\/RumitelStart\/Form07ColdCall\/node.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert, worauf es beim Anbieterwechsel f\u00fcr Gas und Strom ankommt. 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