{"id":460337,"date":"2026-06-25T17:33:21","date_gmt":"2026-06-25T15:33:21","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=460337"},"modified":"2026-06-25T17:33:21","modified_gmt":"2026-06-25T15:33:21","slug":"landesweite-katzenschutzverordnung-gilt-ab-1-juli-ministerin-schmachtenberg-wir-staerken-den-tierschutz-und-schaffen-einheitliche-regeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/landesweite-katzenschutzverordnung-gilt-ab-1-juli-ministerin-schmachtenberg-wir-staerken-den-tierschutz-und-schaffen-einheitliche-regeln\/","title":{"rendered":"Landesweite Katzenschutzverordnung gilt ab 1. Juli \u2013 Ministerin Schmachtenberg: \u201eWir st\u00e4rken den Tierschutz und schaffen einheitliche Regeln\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Symbolbild: Katze (TBF) \u00b7 KIEL. Die Landesregierung hat diese Woche die neue Landesverordnung \u00fcber den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Diese tritt am 1. Juli 2026 (\u00dcbergangsfrist 6 Monate) in Kraft. <!--more-->Mit der Verordnung setzt Schleswig-Holstein einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags um und schafft erstmals landesweit einheitliche Regelungen f\u00fcr Freig\u00e4ngerkatzen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzud\u00e4mmen, den Tierschutz zu st\u00e4rken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Bisher hatten einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein Katzenschutzverordnungen auf den Weg gebracht. Die neue Katzenschutzverordnung gilt nun im gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und l\u00f6st damit andere Ma\u00dfnahmen von Kommunen ab.<\/p>\n<p>\u201eTierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung \u00fcbernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen f\u00fcr ganz Schleswig-Holstein.<\/p>\n<p>Damit st\u00e4rken wir den Tierschutz, f\u00f6rdern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzud\u00e4mmen\u201c, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg.<\/p>\n<p>F\u00fcr Katzenhalterinnen und Katzenhalter gilt k\u00fcnftig: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gew\u00e4hrt, muss das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. F\u00fcr bereits gehaltene Freig\u00e4ngerkatzen gilt eine \u00dcbergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.<\/p>\n<p>Die \u00f6rtlichen Ordnungsbeh\u00f6rden oder von ihnen beauftragte Dritte k\u00f6nnen k\u00fcnftig aufgegriffene Freig\u00e4ngerkatzen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson vor\u00fcbergehend in Obhut nehmen. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von f\u00fcnf Tagen ermittelt oder erreicht werden, kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die hierf\u00fcr entstehenden Kosten sind von der Haltungsperson zu tragen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus finden die zeitlich begrenzten Kastrationsaktionen wilder, herrenloser Katzen weiterhin statt. Diese werden auch k\u00fcnftig durch das Land unterst\u00fctzt. \u201eDie Katzenschutzverordnung ist kein Neuanfang, sondern die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Engagements f\u00fcr den Katzenschutz.<\/p>\n<p>Die vom Land unterst\u00fctzten, erfolgreichen Kastrationsaktionen haben sich bew\u00e4hrt und bleiben auch k\u00fcnftig ein wichtiger Baustein, um die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen\u201c, betonte Schmachtenberg.<\/p>\n<p>Die Ministerin w\u00fcrdigte zugleich das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen im Land: \u201eViele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zahlreiche Tierschutzvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz. Insbesondere die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine verdient gro\u00dfe Anerkennung. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen verl\u00e4sslichen rechtlichen Rahmen, der dieses Engagement unterst\u00fctzt und den Katzenschutz in Schleswig-Holstein zukunftsweisend nachhaltig st\u00e4rkt.\u201c<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><br \/>\nHintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freig\u00e4ngerkatzen k\u00f6nnen zur Entstehung und zum Wachstum solcher Populationen beitragen.<\/p>\n<p>Die Kastration gilt deshalb als wirksamstes Mittel, um die Zahl freilebender Katzen langfristig zu begrenzen und Tierleid vorzubeugen. Die Katzenschutzverordnung ist in Abstimmung mit dem Tierschutzbund, sowie mit den kommunalen Landesverb\u00e4nden erarbeitet worden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>Wichtigste Fragen und Antworten (FAQ):\u00a0<a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tierschutz\/katzenschutzVO_faq\">https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tierschutz\/katzenschutzVO_faq<\/a><\/li>\n<li>Allgemeine Informationen zur Katzenschutzverordnung: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/fachinhalte\/T\/tierschutz\/katzen?nn=eabff881-388e-4196-83ff-b0492162c1f6\">schleswig-holstein.de &#8211; Tierschutz &#8211; Katzen<\/a><\/li>\n<li>Der gesamte Verordnungstext wird zeitnah hier einsehbar sein: <a href=\"https:\/\/verkuendungsportal.schleswig-holstein.de\/home\/gvobl\">Verk\u00fcndungsportal Schleswig-Holstein &#8211; Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Symbolbild: Katze (TBF) \u00b7 KIEL. 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