{"id":461226,"date":"2026-07-27T19:21:21","date_gmt":"2026-07-27T17:21:21","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=461226"},"modified":"2026-07-27T19:21:21","modified_gmt":"2026-07-27T17:21:21","slug":"waldbraende-in-suedeuropa-welche-rechte-haben-reisende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/waldbraende-in-suedeuropa-welche-rechte-haben-reisende\/","title":{"rendered":"Waldbr\u00e4nde in S\u00fcdeuropa: Welche Rechte haben Reisende"},"content":{"rendered":"<p>Foto: Adobe Stock \/ toa555 \u00b7 Waldbr\u00e4nde in Frankreich, Spanien und Italien zwingen Hunderttausende Menschen zur Evakuierung. Zahlreiche H\u00e4user wurden zerst\u00f6rt, Stra\u00dfen und Bahnstrecken sind vor\u00fcbergehend gesperrt. Auch in Griechenland und Portugal f\u00fchrten Br\u00e4nde vor wenigen Wochen zu schweren Sch\u00e4den. Was gilt f\u00fcr Urlauber, die demn\u00e4chst ihre Reise antreten und solche, die bereits vor Ort sind? Das Europ\u00e4ische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) informiert \u00fcber Rechte bei Stornierungen und vorzeitigen Heimreisen.<!--more--><strong>Pauschalreisen sind besser abgesichert<\/strong><\/p>\n<p>Im Krisenfall sind Touristen, die eine <a href=\"https:\/\/www.evz.de\/themen\/reisen-tourismus\/pauschalreise\/\">Pauschalreise<\/a> gebucht haben, gut abgesichert und haben mit ihrem Reiseveranstalter einen einheitlichen Ansprechpartner bei Problemen. Im Ernstfall organisiert dieser die Evakuierung der Hotelg\u00e4ste, entweder zu einem anderen Hotel oder zum Flughafen bzw. Bahnhof, wenn die Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgebrochen werden muss.<\/p>\n<p>Individualreisende hingegen m\u00fcssen sich mit der Fluggesellschaft, dem Hotel, der Mietwagenfirma und den jeweiligen Vertragsbedingungen auseinandersetzen. M\u00fcssen sie ihre Heimreise wegen au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde pl\u00f6tzlich fr\u00fcher antreten, m\u00fcssen sie selbst umplanen und die Mehrkosten tragen.<\/p>\n<p><strong>Was gilt, wenn ich meine Reise wegen der Waldbr\u00e4nde absagen m\u00f6chte?<\/strong><\/p>\n<p>Wird die Pauschalreise durch den Waldbrand erheblich beeintr\u00e4chtigt und daraufhin vom Veranstalter abgesagt, muss er den Reisepreis vollst\u00e4ndig erstatten.<\/p>\n<p>\u201e<em>Verbrauchern kann auch eine komplette Erstattung zustehen, wenn sie selbst stornieren. Ob dieses kostenlose R\u00fccktrittsrecht besteht, h\u00e4ngt jedoch vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielt unter anderem die Entfernung zwischen dem konkreten Urlaubsort und dem Brand<\/em>\u201c, erkl\u00e4rt Karolina Wojtal, Pressesprecherin und Co-Leiterin des EVZ Deutschland. \u201e<em>Eine Reisewarnung des Ausw\u00e4rtigen Amtes kann ein wichtiges Argument sein, wenn die Reise kurz bevorsteht. Aber die Angst vor Waldbr\u00e4nden sind in aller Regel als alleiniger Grund nicht ausreichend, um kostenfrei von einer Reise zur\u00fccktreten zu k\u00f6nnen<\/em>\u201c, erg\u00e4nzt Wojtal.<\/p>\n<p>Wer den Flug, das Hotel und vielleicht auch einen <a href=\"https:\/\/www.evz.de\/themen\/verkehr\/auto\/mietwagen\/\">Mietwagen <\/a>selbst separat gebucht hat, muss jeden Vertragspartner einzeln kontaktieren. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln, zu welchen Konditionen eine Stornierung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>In einigen L\u00e4ndern gelten aktuell auch Sonderkonditionen unterschiedlicher Anbieter, Reisende sollten sich aktuell auf der jeweiligen Internetseite informieren. So weist beispielsweise die <a href=\"https:\/\/www.sncf-voyageurs.com\/en\/perturbation\/incendies-en-gironde-et-dans-les-landes\/\">franz\u00f6sische Bahngesellschaft SNCF<\/a> darauf hin, dass einige Strecken nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt bedient werden k\u00f6nnen und bittet Urlauber, ihre Reise nach M\u00f6glichkeit zu verschieben. Stornierungen oder Umbuchungen bis einschlie\u00dflich 31. Juli sind kostenfrei m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Das EVZ Deutschland r\u00e4t Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Anbieter um eine kostenlose Stornierung zu bitten oder sich auf eine Verschiebung der Leistung auf ein anderes Datum zu einigen. Bei vielen Anbietern fallen gestaffelte Stornogeb\u00fchren an. Je fr\u00fcher storniert wird, desto g\u00fcnstiger. Wer seinen Vertragspartner hingegen gar nicht kontaktiert, zahlt in der Regel den vollen Preis.<\/p>\n<p><strong>Welche Anspr\u00fcche haben Urlauber, die vor Ort bleiben?<\/strong><\/p>\n<p>Wer seine Pauschalreise fortsetzt, kann den Preis gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter mindern, wenn im konkreten Einzelfall ein erheblicher Reisemangel vorliegt, zum Beispiel starke Rauchentwicklung in der N\u00e4he des Hotels.<\/p>\n<p>\u201e<em>Wer einen solchen Mangel feststellt, sollte diesen sofort beim Veranstalter reklamieren. Dieser muss t\u00e4tig werden und kann den Umzug in ein anderes Hotel fernab des Brandes anbieten. Erst wenn das nicht geschieht, kommt ein Minderungsanspruch in Betracht<\/em>\u201c, sagt Wojtal.<\/p>\n<p>Haben Touristen die verschiedenen Bestandteile ihres Urlaubs vor Ort einzeln gebucht, zum Beispiel Tagesausfl\u00fcge, so m\u00fcssen sie den jeweiligen Anbieter kontaktieren und einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.<\/p>\n<p><strong>Wenn das Hotel schlie\u00dfen muss<\/strong><\/p>\n<p>Pauschalreisende sollten den Veranstalter kontaktieren. Dieser muss in erster Linie eine Ersatzunterkunft organisieren.<\/p>\n<p>Bei Individualreisen gilt: Kann das Hotel wegen der Waldbr\u00e4nde keine G\u00e4ste mehr beherbergen, muss es die Buchung stornieren und den Preis vollst\u00e4ndig erstatten. Muss das Hotel w\u00e4hrend des Aufenthalts schlie\u00dfen, steht Urlaubern in der Regel eine R\u00fcckzahlung f\u00fcr die entfallenen Tage zu.<\/p>\n<p><strong>Vorzeitige Heimreise: Welche Rechte haben Urlauber?<\/strong><\/p>\n<p>Pauschalreisende m\u00fcssen belegen, dass die Reise durch au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde erheblich beeintr\u00e4chtigt wird. Dann k\u00f6nnen sie den Reisevertrag k\u00fcndigen und die Heimreise antreten. Nicht genutzte Reiseleistungen m\u00fcssen nicht bezahlt werden. Die R\u00fcckreise muss der Veranstalter organisieren, wenn sie Teil der Pauschalreise war.<\/p>\n<p>Wenn das Hotel und die R\u00fcckreise getrennt gebucht wurden, gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. M\u00f6glicherweise fallen bei einer Stornierung Kosten an. Die fr\u00fchere Heimkehr m\u00fcssen Reisende selbst organisieren und zahlen. Doch Anbieter k\u00f6nnen sich kulant zeigen: \u201e<em>Unabh\u00e4ngig von der Rechtslage ist es jedoch ratsam, fr\u00fchzeitig das Gespr\u00e4ch mit Hotel, Fluggesellschaft oder Mietwagenfirma zu suchen. H\u00e4ufig lassen sich auf diesem Weg pragmatische L\u00f6sungen finden<\/em>\u201c, betont Wojtal.<\/p>\n<p><strong>Was gilt, wenn sich die Heimreise verz\u00f6gert?<\/strong><\/p>\n<p>M\u00fcssen Urlauber l\u00e4nger vor Ort bleiben als urspr\u00fcnglich geplant, k\u00f6nnen Mehrkosten entstehen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, erh\u00e4lt vom Veranstalter mindestens drei zus\u00e4tzliche Tage im Hotel \u2013 kostenlos.<\/p>\n<p>Wird ein R\u00fcckflug \u2013 etwa wegen starker Rauchentwicklung am Flughafen \u2013 gestrichen, muss die Fluggesellschaft gem\u00e4\u00df der geltenden <a href=\"https:\/\/www.evz.de\/themen\/verkehr\/flugzeug\/fluggastrechte\/\">EU-Fluggastrechte<\/a> ihre Passagiere je nach Wartezeit nicht nur Verpflegung, sondern auch ein Hotel anbieten. Wird diese nicht t\u00e4tig und m\u00fcssen die Urlauber sich auf eigene Kosten versorgen, sollten sie unbedingt die Kaufbelege aufbewahren und die Erstattung fordern.<\/p>\n<p><strong>Reiser\u00fccktrittsversicherung: Greift sie bei Waldbr\u00e4nden?<\/strong><\/p>\n<p>Reiser\u00fccktrittsversicherungen schlie\u00dfen Naturkatastrophen wie Waldbr\u00e4nde meist aus. Wer die Reise aus diesem Grund nicht antritt, erh\u00e4lt keine Erstattung. Was genau die Versicherung abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen. Wurde der Urlaub mit der Kreditkarte bezahlt, sind manche Risiken \u00fcber diese abgedeckt. Das EVZ r\u00e4t einen Blick in die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Vielleicht ist mit der Nutzung der Kreditkarte eine Versicherung verbunden, die einen Teil der Reisekosten bei Naturkatastrophen \u00fcbernimmt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: Adobe Stock \/ toa555 \u00b7 Waldbr\u00e4nde in Frankreich, Spanien und Italien zwingen Hunderttausende Menschen zur Evakuierung. 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