{"id":46246,"date":"2011-10-24T19:08:14","date_gmt":"2011-10-24T17:08:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=46246"},"modified":"2011-10-24T19:08:14","modified_gmt":"2011-10-24T17:08:14","slug":"bgh-entscheidung-morgen-haftet-google-als-plattform-betreiber-fur-beleidigende-worte-seiner-nutzer-ra-solmecke-kommentiert-schon-jetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bgh-entscheidung-morgen-haftet-google-als-plattform-betreiber-fur-beleidigende-worte-seiner-nutzer-ra-solmecke-kommentiert-schon-jetzt\/","title":{"rendered":"BGH-Entscheidung morgen: Haftet Google als Plattform-Betreiber f\u00fcr beleidigende Worte seiner Nutzer? RA Solmecke kommentiert schon jetzt!"},"content":{"rendered":"<p><strong>In einem deutschen Blo<\/strong><a title=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=9740\" href=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=9740\"><img decoding=\"async\" title=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=9740\" src=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/files\/thumb-passfotosolmecke.jpg\" alt=\"\" align=\"right\" \/><\/a><strong>g fallen beleidigende Worte. Der Autor ist  nicht festzustellen, stattdessen wird Google als Blog-Betr<\/strong><strong>eiber angeklagt. Nun  stellen sich viele Fragen. Die wichtigste: Kann Google als Betreiber der  Blogger-Plattform \u00fcberhaupt belangt we<\/strong><strong>rden? Und wenn ja, betrifft das auch  \u00e4hnliche Plattformen wie eBay oder Facebook? Am morgigen Dienstag spricht der  Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der  K\u00f6lner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE analysiert die Lage schon  jetzt.<\/strong><!--more-->Wenn es um  die Haftung f\u00fcr Texte im Internet geht und Google als Beklagter involviert ist,  dann ist das Interesse an einem Urteil gewaltig. Zurzeit geht es um einen  Texteintrag in einem deutschsprachigen Blog, der auf der von Google  unterhaltenen Plattform blogspot.com ver\u00f6ffentlicht wurde. Unter anderem wurde  hier einem Mann unterstellt, er nutze seine Firmen-Kreditkarte zur Bezahlung von  Sexclub-Rechnungen. Das lie\u00df sich der Beschuldigte nicht bieten &#8211; und klagte. Da  der Verfasser der Zeilen selbst nicht ausfindig gemacht werden konnte, wurde  Google verklagt &#8211; als Host-Provider der Website.<\/p>\n<p>Das Oberlandgericht  Hamburg hat der Klage weitestgehend (VI ZR 93\/10) stattgegeben. Nun stellen sich  viele Fragen. Die wichtigste: Kann Google als technischer Dienstleister  \u00fcberhaupt f\u00fcr die auf der Plattform ver\u00f6ffentlichten Inhalte belangt  werden?<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt sich der Angelegenheit morgen,  am 25. Oktober, an. Das Urteil wird mit gro\u00dfem Interesse erwartet &#8211; weil es  Google betrifft und weil es ein Referenzurteil f\u00fcr viele \u00e4hnlich gelagerte F\u00e4lle  werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Christian Solmecke von der K\u00f6lner  Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE sch\u00e4tzt die Lage wie folgt  ein:<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des Bundesgerichtshofes, das am Dienstag mit  Spannung erwartet wird, hat Auswirkungen auf alle Betreiber von Foren und von  nutzergenerierten Inhalten. Konkret geht es hier um unwahre  Tatsachenbehauptungen, die bei dem Bloganbieter &#8222;blogspot&#8220;\u0093 get\u00e4tigt worden  sind. Es ging darum, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Gesellschaft mit seiner  VlSA-Karte Sex-Rechnungen bezahlt haben sollte. Diese Tatsachen waren nach  Ansicht der Vorinstanz des Oberlandesgerichts Hamburg falsch. Jetzt stellt sich  die Frage, inwiefern der Betreiber der Bloggingplattform &#8222;blogspot&#8220; \u0096 das ist  hier Google \u0096 f\u00fcr solche unwahren Tatsachen haftet.<\/p>\n<p>Kurios war hier  zun\u00e4chst, dass nicht der Blogger selbst abgemahnt worden ist, sondern die  Plattformbetreiberin, also hier Google. Die Plattformbetreiberin hat gesagt, sie  k\u00f6nne \u00fcberhaupt nicht nachvollziehen, inwiefern die Tatsachen hier wahr oder  falsch w\u00e4ren und deswegen sei sie auch nicht verpflichtet, hier m\u00f6glicherweise  unwahre Inhalte zu l\u00f6schen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat Google hier  teilweise Recht gegeben. Einige Tatsachen sind nicht ausreichend von den Kl\u00e4gern  vorgetragen worden, insofern entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass eine  Haftung dann nicht gegeben ist, wenn der technische Dienstleister, der die  Bloggingplattform zur Verf\u00fcgung stellt, \u00fcberhaupt nicht nachvollziehen kann, ob  Tatsachen wahr oder falsch sind.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der VISA-Karte, mit der  angeblich Sex-Rechnungen bezahlt worden sein sollen, gab es jedoch einen  konkreten Vortrag. <strong>Dazu hat das Oberlandesgericht Hamburg gesagt, wenn  Google nach so einem konkreten Vortrag nicht l\u00f6sche, dann hafte das  Unternehmenauch f\u00fcr diese Inhalte und m\u00fcssen eine so genannte  Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben. Der Bundesgerichtshof muss jetzt entscheiden,  wie konkret ein Verletzungsvortrag sein muss, damit der Betreiber einer  technischen Plattform zum L\u00f6schen von unwahren Tatsachenbehauptungen  verpflichtet werden kann. <\/strong>Ebenfalls beruft sich Google darauf , dass  deutsches Recht hier nicht anwendbar ist, da die Bloggingplattform in den USA  gehostet wird. Aus dar\u00fcber hat der BGH zu entscheiden.<\/p>\n<p>Dieses Problem  ergibt sich nicht nur beim Betreiber von Bloggingsoftware. Auch <strong>Ebay hat  auch sehr h\u00e4ufig das Problem, dass in den Bewertungen manchmal behauptet wird,  dass eine Ware nicht p\u00fcnktlich angekommen ist. Dann stellt sich die Frage, ob  Ebay verpflichtet ist, diese negative Tatsachenbehauptung zu l\u00f6schen oder nicht. <\/strong><\/p>\n<p>Es ist also eine knifflige Angelegenheit, die der  Bundesgerichtshof hier entscheiden muss. <strong>Das Urteil hat eine sehr gro\u00dfe  Tragweite f\u00fcr s\u00e4mtliche Anbieter von nutzergenerierten Inhalten und s\u00e4mtliche  Anbieter von technischen Infrastrukturen. Es geht auch soweit, dass es zum  Beispiel Facebook oder Amazon betreffen kann. <\/strong>\u00dcberall da, wo Dritte  Inhalte ver\u00f6ffentlichen, kann der Plattformbetreiber selbst in die Haftung  kommen, sofern er nicht reagiert.<\/p>\n<p>Ich gehe davon aus, dass der  Bundesgerichtshof hier Google verurteilen wird. Der Bundesgerichtshof wird  insofern seiner Linie treu bleiben, dass ein Plattformbetreiber zun\u00e4chst auf  einen rechtsmissbr\u00e4uchlichen oder illegalen Sachverhalt hingewiesen werden muss  &#8211; so wie jetzt hier die falsche Tatsache bez\u00fcglich der VISA-Karte &#8211; und wenn er  dann nicht handelt, muss er eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben. Genau das nennt  man &#8222;notice and take down-Verfahren&#8220;. Erst einmal muss man kostenfrei einen  Plattformbetreiber \u00fcber eine Verletzung informieren und erst wenn er dann nicht  haftet, kann er kostenpflichtig von einem Anwalt abgemahnt werden und muss eine  Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben. Die Unterlassungserkl\u00e4rung hat den Nachteil,  dass sie einen Vertrag darstellt und bei einem nochmaligen Versto\u00df &#8211; wenn also  diese Behauptung nochmals im Forum &#8222;blogspot&#8220; auftaucht &#8211; Google tats\u00e4chlich  eine Vertragsstrafe zahlen muss, die sehr empfindlich ist.<\/p>\n<p><strong>Ich  gehe davon aus, dass Google hier bez\u00fcglich dieser Behauptungen verurteilt wird  und k\u00fcnftig auch zusehen muss, dass die Plattform sauber bleibt und diese  Behauptung dort nicht noch einmal auftaucht. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Kontaktaufnahme mit RA Christian  Solmecke<\/strong><br \/>\nChristian Solmecke steht den Medien gern unter der  Telefonnummer 0221 &#8211; 951 563 0 oder per E-Mail an <a title=\"mailto:info@wbs-law.de\" href=\"mailto:info@wbs-law.de\">info@wbs-law.de <\/a>f\u00fcr weiterf\u00fchrende Kommentare oder f\u00fcr Originalt\u00f6ne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem deutschen Blog fallen beleidigende Worte. Der Autor ist nicht festzustellen, stattdessen wird Google als Blog-Betreiber angeklagt. Nun stellen<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-46246","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46246","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=46246"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46246\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=46246"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=46246"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=46246"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}