{"id":462564,"date":"2026-09-09T17:23:45","date_gmt":"2026-09-09T15:23:45","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=462564"},"modified":"2026-09-09T17:23:45","modified_gmt":"2026-09-09T15:23:45","slug":"audiotainment-suedwest-klagt-gegen-blockade-der-neuausschreibung-freier-ukw-kapazitaeten-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/audiotainment-suedwest-klagt-gegen-blockade-der-neuausschreibung-freier-ukw-kapazitaeten-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Audiotainment S\u00fcdwest klagt gegen Blockade der Neuausschreibung freier UKW-Kapazit\u00e4ten in Schleswig-Holstein"},"content":{"rendered":"<p>Foto: Jennifer Weyland\/Audiotainment S\u00fcdwest \u00b7<br \/>\nFreie UKW-Frequenzen d\u00fcrfen nicht brachliegen \u2013 das geht zulasten der Zuh\u00f6rerinnen und Zuh\u00f6rer und der Medienvielfalt\u201c<\/p>\n<p><strong>Schleswig \/ Mannheim, 8. September 2026<\/strong> \u2013 Die Audiotainment S\u00fcdwest hat Klage gegen die Medienanstalt Hamburg\/Schleswig-Holstein (MA HSH) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Das bundesweite Medienunternehmen, das u.a. die H\u00f6rfunkprogramme bigFM, ROCK FM, RPR1. und RADIO REGENBOGEN verantwortet, l\u00e4sst damit die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Entscheidung der MA HSH gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen, freigewordene UKW-\u00dcbertragungskapazit\u00e4ten in Schleswig-Holstein nicht neu auszuschreiben.<!--more--><\/p>\n<p>Hintergrund ist das Ende der UKW-Verbreitung von \u201edelta radio\u201c zum 23. November 2025. Dadurch wurden in Schleswig-Holstein \u00dcbertragungskapazit\u00e4ten der zweiten landesweiten H\u00f6rfunkkette frei. Die Audiotainment S\u00fcdwest hatte daraufhin im Dezember 2025 die unverz\u00fcgliche Ausschreibung dieser Kapazit\u00e4ten beantragt. Die MA HSH lehnte dies mit Bescheid vom 26. M\u00e4rz 2026 jedoch ab.<\/p>\n<p>Audiotainment S\u00fcdwest sieht durch diese Entscheidung schwerwiegende Auswirkungen auf die Vielfalt im Radiomarkt und einen chancengleichen Marktzugang. Aus Sicht des Unternehmens m\u00fcssen verf\u00fcgbare terrestrische \u00dcbertragungskapazit\u00e4ten grunds\u00e4tzlich ausgeschrieben werden, damit sich interessierte Veranstalter diskriminierungsfrei darauf bewerben k\u00f6nnen. Wenn freie Frequenzen, die dem H\u00f6rfunk zugeordnet sind, stattdessen ungenutzt bleiben, wird der publizistische Wettbewerb ausgebremst und neue Anbieter werden systematisch benachteiligt.<\/p>\n<p>Im Zentrum des Verfahrens steht eine Neuregelung im Medienstaatsvertrag Hamburg\/Schleswig-Holstein. Diese Regelung sieht vor, dass in Schleswig-Holstein freiwerdende UKW-Kapazit\u00e4ten grunds\u00e4tzlich nicht neu zugeordnet und nicht neu ausgeschrieben werden.<\/p>\n<p>Kai Fischer, Vorsitzender der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Audiotainment S\u00fcdwest: \u201eDiese Regelung ist nicht nur verfassungsrechtlich hochproblematisch, sondern auch medienpolitisch ein falsches Signal des Gesetzgebers. Freie UKW-Frequenzen d\u00fcrfen nicht zu Lasten von Medienvielfalt und Wettbewerb blockiert werden.\u201c<\/p>\n<p>Fischer kritisiert insbesondere, dass der Gesetzgeber mit der Regelung zum Auslaufen der Radioverbreitung \u00fcber UKW faktisch eine Marktzutrittssperre errichtet habe: Freiwerdende Frequenzen w\u00fcrden pauschal und auf unbestimmte Zeit dem Wettbewerb entzogen, obwohl sie technisch nutzbar seien und einen wichtigen Beitrag zur Angebots- und Meinungsvielfalt leisten k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Aus Sicht des Unternehmens greift der Gesetzgeber damit nicht nur unzul\u00e4ssig u.a. in die verfassungsrechtliche gesch\u00fctzte Rundfunkfreiheit der Anbieter ein, sondern verfestig zudem bestehende Marktstrukturen, statt fairen Zugang und publizistischen Wettbewerb und damit m\u00f6glichst gro\u00dfe Vielfalt im Radiomarkt zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Audiotainment S\u00fcdwest bezweifelt zudem, dass das gesetzgeberische Ziel einer beschleunigten Digitalisierung des H\u00f6rfunks auf diesem Weg \u00fcberhaupt erreicht werden kann. Wer UKW k\u00fcnstlich verknappt st\u00e4rkt damit nicht automatisch DAB+, sondern riskiert vor allem Reichweiten- und Umsatzverluste bei den Sendern und das Abwandern von H\u00f6rerinnen und H\u00f6rern auf internetbasierte Angebote ohnehin marktm\u00e4chtiger Streaming-Plattformen. Diese Entwicklung werde in Kauf genommen, ohne dass der behauptete Digitalisierungseffekt belastbar sei.<\/p>\n<p>Nach Darstellung der Audiotainment S\u00fcdwest sprechen auch die aktuellen Entwicklungen im schleswig-holsteinischen Radiomarkt klar gegen ein pauschales Brachliegenlassen freier UKW-Frequenzen. Das Unternehmen verweist darauf, dass der Wegfall von UKW-Verbreitung erhebliche wirtschaftliche Folgen f\u00fcr die privaten Anbieter haben w\u00fcrde. Eine Verknappung von UKW-Frequenzen sei kein zielf\u00fchrender Beitrag f\u00fcr eine konstruktive politische Gestaltung des Analog-Digital-\u00dcbergangs der Radio\u00fcbertragung.<\/p>\n<p>Kai Fischer betont, dass es in dem Verfahren nicht um eine Absage an digitale Verbreitungswege geht. Die meisten privaten Sender setzten auf den Mix von UKW- und digitaler Verbreitungswege. Eine erfolgreiche Digitalisierung brauche Akzeptanz, Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen \u2013 nicht das k\u00fcnstliche Stilllegen verf\u00fcgbarer Frequenzen. Gerade in einer Transformationsphase m\u00fcsse Regulierung Vielfalt erm\u00f6glichen, statt Marktchancen zu blockieren.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt und DLA-Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, der das verwaltungsgerichtliche Verfahren f\u00fcr die Audiotainment S\u00fcdwest federf\u00fchrend betreut, erkl\u00e4rt: \u201eDas Verfahren reicht weit \u00fcber den konkreten Einzelfall hinaus. Das Gericht wird zu pr\u00fcfen haben, ob die gesetzliche Neuregelung mit Verfassungsrecht, insbesondere der Rundfunkfreiheit vereinbar und insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen ist, dem hier das Verwerfungsmonopol zusteht.<\/p>\n<p>Denn es d\u00fcrfte au\u00dfer Zweifel stehen, dass die \u2013 gesetzlich verhinderte \u2013 Neuausschreibung einen wesentlichen Beitrag zur Angebots- und Medienvielfalt und damit zugunsten der Zuh\u00f6rerinnen und Zuh\u00f6rer leisten w\u00fcrde. Damit aber f\u00fchrt die Neureglung gerade zu einer Beeintr\u00e4chtigung jener Angebots- und Medienvielfalt, deren Sicherung die Rundfunkfreiheit gerade verlangt.<\/p>\n<p>Die Audiotainment S\u00fcdwest GmbH &amp; Co. KG verantwortet Produktion und strategische Entwicklung der Radioprogramme bigFM, RPR1., RADIO REGENBOGEN und ROCK FM. Mit insgesamt 4,693 Millionen H\u00f6rer pro Tag (ma 2026 Audio II Addition der H\u00f6rer pro Tag) und 14,582 Millionen Online Audio Sessions pro Monat (ma 2026 IP Audio II) erreicht die Audiotainment S\u00fcdwest H\u00f6rerinnen und H\u00f6rer in Baden-W\u00fcrttemberg, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, in Hessen, in Niedersachsen, in Hamburg, in Bremen sowie in Berlin und Brandenburg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: Jennifer Weyland\/Audiotainment S\u00fcdwest \u00b7 Freie UKW-Frequenzen d\u00fcrfen nicht brachliegen \u2013 das geht zulasten der Zuh\u00f6rerinnen und Zuh\u00f6rer und der<\/p>\n","protected":false},"author":4994,"featured_media":462565,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[28884],"class_list":["post-462564","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-politik-wirtschaft","tag-audiotainment-suedwest-klagt-gegen-blockade-der-neuausschreibung-freier-ukw-kapazitaeten-in-schleswig-holstein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/462564","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4994"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=462564"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/462564\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":462566,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/462564\/revisions\/462566"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/462565"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=462564"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=462564"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=462564"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}