{"id":463001,"date":"2026-09-23T18:50:33","date_gmt":"2026-09-23T16:50:33","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=463001"},"modified":"2026-09-23T18:50:33","modified_gmt":"2026-09-23T16:50:33","slug":"photovoltaik-vor-dem-umbruch-was-ab-2027-geplant-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/photovoltaik-vor-dem-umbruch-was-ab-2027-geplant-ist\/","title":{"rendered":"Photovoltaik vor dem Umbruch: Was ab 2027 geplant ist"},"content":{"rendered":"<p>Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen m\u00f6chte, sollte sich beeilen. Ab 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende \u00c4nderungen bei der Verg\u00fctung von Solarstrom. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erkl\u00e4rt, was vorgesehen ist und worauf Haushalte bei der Planung einer Photovoltaikanlage achten sollten.<!--more--><\/p>\n<p><strong>EEG-Reform: Einspeiseverg\u00fctung soll schrittweise entfallen<br \/>\n<\/strong><br \/>\nViele Verbraucher \u00fcberlegen, ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt. Ab 2027 werden sich die Rahmenbedingungen grundlegend \u00e4ndern. Hintergrund ist die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).<\/p>\n<p>Nach dem Gesetzentwurf soll die bisher f\u00fcr 20 Jahre garantierte Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr Strom aus neuen Photovoltaikanlagen wegfallen. F\u00fcr eine \u00dcbergangszeit ist noch eine feste Verg\u00fctung f\u00fcr h\u00f6chstens drei Jahre vorgesehen. Danach soll es keine gesetzliche F\u00f6rderung f\u00fcr Solarstrom aus Hausanlagen mehr geben.<\/p>\n<p>Eingespeister \u00dcberschussstrom kann weiterhin verg\u00fctet werden, soll jedoch direkt vom Verbraucher vermarktet werden. Statt einer festgelegten Einspeiseverg\u00fctung erhalten Verbraucher dann einen Preis, der sich am B\u00f6rsenpreis orientiert und saisonal sowie \u00fcber die Jahre stark schwanken kann.<\/p>\n<p>Mit der Reform soll auch die Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende 2026 erhalten Betreiber eine h\u00f6here Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollst\u00e4ndig ins Netz eingespeist wird.<\/p>\n<p>\u201eDie Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage f\u00fcr den eigenen Haushalt wird st\u00e4rker als bisher davon abh\u00e4ngen, wie viel des erzeugten Stroms dort genutzt werden kann. Eine Vorhersage f\u00fcr die H\u00f6he von Marktpreisen f\u00fcr eingespeisten \u00dcberschussstrom ist praktisch unm\u00f6glich\u201c, so Iris Veronica Restrepo Lopez, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale.<\/p>\n<p><strong>Jetzt noch schnell eine Photovoltaikanlage installieren?<\/strong><br \/>\nWer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erh\u00e4lt 20 Jahre lang eine Einspeiseverg\u00fctung nach den bislang geltenden Regeln. F\u00fcr Strom aus einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung betr\u00e4gt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei \u00dcberschusseinspeisung und 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.<\/p>\n<p>Die Energieexpertin empfiehlt, Angebote sorgf\u00e4ltig zu vergleichen und die individuelle Wirtschaftlichkeit pr\u00fcfen zu lassen. \u201eEntscheidend sind unter anderem Anschaffungskosten, erwartete Stromertr\u00e4ge, der m\u00f6gliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten\u201c, so Restrepo Lopez. Sie geht zudem davon aus, dass die Investitionskosten bereits vor dem Wegfall der Einspeiseverg\u00fctung steigen k\u00f6nnen. Erste Unterst\u00fctzung bei der Planung einer Photovoltaikanlage erhalten Ratsuchende bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.<\/p>\n<p><strong>Eigenverbrauch wird wichtiger<\/strong><br \/>\nHaushalte nutzen einen immer gr\u00f6\u00dferen Teil ihres Solarstroms selbst. Batteriespeicher erm\u00f6glichen es, \u00fcbersch\u00fcssigen Strom zu speichern und sp\u00e4ter selbst zu nutzen. Mit einem passenden Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht zu gro\u00df ausgelegt ist.<\/p>\n<p>Viele Anlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Durch die bislang f\u00fcr 20 Jahre garantierte Einspeiseverg\u00fctung k\u00f6nnen Eigent\u00fcmer ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben.<\/p>\n<p>Bei einer Direktvermarktung h\u00e4ngt die Wirtschaftlichkeit dagegen von den tats\u00e4chlich erzielbaren Marktpreisen ab. Deshalb kann es k\u00fcnftig wirtschaftlich sinnvoller werden, die Gr\u00f6\u00dfe einer neuen Anlage st\u00e4rker am eigenen Strombedarf auszurichten.<\/p>\n<p><strong>W\u00e4rmepumpen und E-Autos steigern Eigenverbrauch<\/strong><br \/>\nDer Strombedarf steigt in vielen Haushalten, unter anderem durch W\u00e4rmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation. Beide k\u00f6nnen mit Solarstrom versorgt werden und so den Eigenverbrauchsanteil erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>\u201eDer Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilit\u00e4t machen auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter\u201c, ist Restrepo Lopez \u00fcberzeugt. Sie empfiehlt zudem intelligente Energiemanagementsysteme. Diese k\u00f6nnen beispielsweise daf\u00fcr sorgen, dass \u00fcbersch\u00fcssiger Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.<\/p>\n<p>\u201eUnabh\u00e4ngig von der Diskussion um die Einspeiseverg\u00fctung bleibt Photovoltaik f\u00fcr viele Haushalte eine M\u00f6glichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabh\u00e4ngiger von den Entwicklungen auf den Energiem\u00e4rkten zu machen\u201c, fasst Restrepo Lopez zusammen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund: EEG-Pl\u00e4ne ab dem Jahr 2027\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Gesetzgebungsverfahren<\/strong><br \/>\nDer Gesetzentwurf f\u00fcr das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Im weiteren Verlauf sind \u00c4nderungen m\u00f6glich.<br \/>\nDas EEG 2027 soll am 01. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten f\u00fcr neue Photovoltaikanlagen die aktuellen Regelungen zur Einspeiseverg\u00fctung.<\/li>\n<li><strong>\u00dcbergangsregelung f\u00fcr neue Photovoltaikanlagen<\/strong><br \/>\nDie garantierte Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr neue Photovoltaikanlagen soll entfallen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch eine befristete \u00dcbergangszahlung von bis zu 36 Monate vor f\u00fcr:<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Photovoltaikanlagen unter 50 Kilowatt, die bis 2027 in Betrieb gehen<br \/>\n&#8211;\u00a0f\u00fcr Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt, die bis 2028 in Betrieb gehen<br \/>\n&#8211;\u00a0f\u00fcr Photovoltaikanlagen unter sieben Kilowatt, die bis 2029 in Betrieb gehen.Die befristete \u00dcbergangszahlung soll ab 01. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen. Ab August 2027 soll sie alle sechs Monate f\u00fcr neue Anlagen abgesenkt werden. Sp\u00e4testens ab dem 01. Januar 2030 soll es f\u00fcr Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keine Einspeiseverg\u00fctung mehr geben. Wer Erl\u00f6se f\u00fcr \u00fcbersch\u00fcssigen Strom erzielen m\u00f6chte, soll diesen direkt vermarkten.<\/li>\n<li><strong>Direktvermarktung von Solarstrom\u00a0<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die direkte Vermarktung von Solarstrom ben\u00f6tigen Verbraucher einen Direktvermarkter. Das ist ein Dienstleister, der den erzeugten Solarstrom an der B\u00f6rse verkauft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die befristete \u00dcbergangszahlung soll ab 01. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen. Ab August 2027 soll sie alle sechs Monate f\u00fcr neue Anlagen abgesenkt werden. Sp\u00e4testens ab dem 01. Januar 2030 soll es f\u00fcr Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keine Einspeiseverg\u00fctung mehr geben. Wer Erl\u00f6se f\u00fcr \u00fcbersch\u00fcssigen Strom erzielen m\u00f6chte, soll diesen direkt vermarkten.<\/p>\n<p>Mit dem Direktvermarkter wird dar\u00fcber hinaus ein Strompreisschwellenwert vereinbart. Liegt der Marktpreis an der B\u00f6rse unterhalb dieses Wertes, regelt der Direktvermarkter die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage ferngesteuert ab. Daf\u00fcr sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerelektronik erforderlich, \u00fcber die der Direktvermarkter auf die Stromerzeugung zugreifen kann.<\/p>\n<p>Bei Fragen zu Photovoltaik und anderen Energiethemen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Die Fachleute informieren anbieterunabh\u00e4ngig und individuell. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch an \u00fcber 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein statt. Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. F\u00fcr einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es unter\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-bnraj30x-5xgznh0j-68a\">www.verbraucherzentrale.sh\/energieberatung<\/a>, telefonisch unter <a href=\"tel:0800809802400\">0800-809 802 400<\/a>\u202f(bundesweit kostenfrei) und <a href=\"tel:04315909940\">0431-590 99 40<\/a>\u00a0sowie in\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-bnraj30x-8n6i3kea-g39\">unseren\u00a0Vortr\u00e4gen<\/a>. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gef\u00f6rdert vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen m\u00f6chte, sollte sich beeilen. 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