{"id":464032,"date":"2026-10-22T18:29:06","date_gmt":"2026-10-22T16:29:06","guid":{"rendered":"https:\/\/hier-luebeck.de\/?p=464032"},"modified":"2026-10-22T18:29:06","modified_gmt":"2026-10-22T16:29:06","slug":"grueueuen-kuendigt-stromlieferstopp-an-das-sollten-betroffene-jetzt-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/grueueuen-kuendigt-stromlieferstopp-an-das-sollten-betroffene-jetzt-tun\/","title":{"rendered":"gr\u00fc\u00fc\u00fcn k\u00fcndigt Stromlieferstopp an: Das sollten Betroffene jetzt tun"},"content":{"rendered":"<p>Foto: atlasstudio via Canva.com \u00b7 Der Stromanbieter gr\u00fc\u00fc\u00fcn hat angek\u00fcndigt, die Belieferung seiner Privatkundschaft sp\u00e4testens zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Als Begr\u00fcndung nennt das Unternehmen ver\u00e4nderte politische und regulatorische Rahmenbedingungen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) h\u00e4lt die vorzeitige Beendigung von Vertr\u00e4gen mit dieser Begr\u00fcndung f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfig und informiert \u00fcber die Anspr\u00fcche betroffener Kundinnen und Kunden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Vertr\u00e4ge bleiben grunds\u00e4tzlich bindend<\/strong><br \/>\nAuch Stromanbieter sind an vereinbarte Vertragslaufzeiten gebunden. Eine vorzeitige K\u00fcndigung ist nur bei einem wichtigen Grund zul\u00e4ssig, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Die von gr\u00fc\u00fc\u00fcn angef\u00fchrten politischen und regulatorischen Ver\u00e4nderungen reichen nach Auffassung der VZSH daf\u00fcr nicht aus. \u201eDas Risiko bei der Beschaffung der vertraglich zugesagten Strommengen tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich der Anbieter\u201c, erkl\u00e4rt Ulf Ludwig, Bereichsleiter Energierecht und Energiewirtschaft bei der VZSH.<\/p>\n<p>Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juni 2026 (Az.: I-2 MK 1\/22) st\u00fctzt die Rechtsauffassung der VZSH. Das Gericht erkl\u00e4rte die fristlosen K\u00fcndigungen des Stromanbieters Stromio von Ende 2021 f\u00fcr unwirksam. Gestiegene Beschaffungskosten und gek\u00fcndigte Bilanzkreisvertr\u00e4ge rechtfertigten demnach keine vorzeitige Vertragsbeendigung. Die Pflicht zur Strombeschaffung liege grunds\u00e4tzlich beim Anbieter. Auf die K\u00fcndigungen von gr\u00fc\u00fc\u00fcn ist das Urteil jedoch nicht unmittelbar \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>Auch die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, das hinter der Marke gr\u00fc\u00fc\u00fcn steht. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde pr\u00fcft, ob die geplante Einstellung der Belieferung ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigt und gesetzliche Informations- und Transparenzpflichten eingehalten wurden.<\/p>\n<p><strong>Wie es jetzt weitergeht<\/strong><br \/>\nTrotz der Rechtslage sollten sich Kunden darauf einstellen, dass gr\u00fc\u00fc\u00fcn die Belieferung wie angek\u00fcndigt sp\u00e4testens zum 31. Oktober 2026 einstellt. \u201eDas bedeutet allerdings nicht, dass bei diesen Kunden die Lichter ausgehen\u201c, beruhigt Ludwig. Wer bis dahin keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat, wird automatisch vom \u00f6rtlichen Grundversorger beliefert. Die Tarife der Grund- oder Ersatzversorgung sind allerdings h\u00e4ufig teurer als andere verf\u00fcgbare Stromtarife.<\/p>\n<p><strong>Gibt es Schadensersatz?<\/strong><br \/>\nEine unberechtigte K\u00fcndigung allein begr\u00fcndet noch keinen Schadensersatzanspruch. Voraussetzung ist ein konkreter finanzieller Schaden, etwa durch einen unvermeidbar teureren Folgetarif. \u201eWer trotz Preisvergleichs nur einen teureren Stromvertrag abschlie\u00dfen kann, k\u00f6nnte die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen\u201c, erkl\u00e4rt Ludwig. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Gericht die K\u00fcndigung von gr\u00fc\u00fc\u00fcn f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p><strong>Zwei Wege f\u00fcr betroffene Kunden<\/strong><br \/>\nWelches Vorgehen sinnvoll ist, h\u00e4ngt davon ab, welches Ziel Verbraucher verfolgen. Die VZSH unterscheidet zwei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Schneller Anbieterwechsel:<\/strong>\u00a0Wer die Angelegenheit m\u00f6glichst schnell und unkompliziert hinter sich bringen m\u00f6chte, sollte fr\u00fchzeitig einen neuen Stromvertrag abschlie\u00dfen. So l\u00e4sst sich eine m\u00f6glicherweise teurere \u00dcbergangszeit in der Grund- oder Ersatzversorgung vermeiden. M\u00f6gliche Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben bestehen, k\u00f6nnten bei einem sofortigen Anbieterwechsel aber schwieriger zu begr\u00fcnden und durchzusetzen sein.<\/li>\n<li><strong>Schadensersatzanspr\u00fcche absichern:<\/strong> Wer m\u00f6gliche Anspr\u00fcche besser absichern m\u00f6chte, sollte gr\u00fc\u00fc\u00fcn zun\u00e4chst schriftlich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Weiterbelieferung auffordern und eine Frist von etwa einer Woche setzen. Erst wenn die Frist erfolglos verstreicht oder gr\u00fc\u00fc\u00fcn die Weiterbelieferung ausdr\u00fccklich ablehnt, sollte ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Wichtig f\u00fcr beide Wege:<\/strong> Betroffene sollten s\u00e4mtliche Vertragsunterlagen und den Schriftverkehr aufbewahren. Auch die Suche nach einem g\u00fcnstigen Folgetarif sollte dokumentiert werden, etwa mit datierten Screenshots von Angeboten, aus denen der zugrunde gelegte Jahresverbrauch sowie Grund- und Arbeitspreis hervorgehen. Zum Lieferende sollten Kunden den Z\u00e4hlerstand fotografieren und gr\u00fc\u00fc\u00fcn sowie dem Netzbetreiber mitteilen. Die Schlussrechnung muss sp\u00e4testens sechs Wochen nach Lieferende vorliegen und sollte auf korrekte Z\u00e4hlerst\u00e4nde, Tarifpreise und Abschlagszahlungen gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-wk6xe4go-m2jcrlvm-4tj\">Unser Beratungsangebot | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-wk6xe4go-paqnsveq-tgn\">So l\u00e4uft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: atlasstudio via Canva.com \u00b7 Der Stromanbieter gr\u00fc\u00fc\u00fcn hat angek\u00fcndigt, die Belieferung seiner Privatkundschaft sp\u00e4testens zum 31. 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