{"id":48361,"date":"2011-11-22T20:46:44","date_gmt":"2011-11-22T19:46:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=48361"},"modified":"2011-11-22T20:46:44","modified_gmt":"2011-11-22T19:46:44","slug":"bargeld-im-fokus-der-finanzamter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bargeld-im-fokus-der-finanzamter\/","title":{"rendered":"Bargeld im Fokus der Finanz\u00e4mter"},"content":{"rendered":"<p>Barvorg\u00e4nge bieten eine Manipulierbarkeit! So kann bar vereinnahmtes Geld vom Gesch\u00e4ftsinhaber an den Gesch\u00e4ftsb\u00fcchern vorbeigeleitet werden, ohne dass dieses sofort bemerkbar ist. Dagegen: Auf das Bankkonto \u00fcberwiesene Betr\u00e4ge befinden sich auf den Kontoausz\u00fcgen und k\u00f6nnen nicht verschwiegen werden. Vor diesem Hintergrund nehmen die Finanz\u00e4mter bar vereinnahmte Entgelte seit einigen Jahren intensiv unter die Lupe.\u00a0 Das Steuerrecht verlangt, dass Kasseneinnahmen t\u00e4glich festgehalten werden m\u00fcssen. Hier gibt es grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Unternehmer zwei Methoden: Eine Registrierkasse oder einen sogenannten Kassenbericht f\u00fcr die \u201eoffene Ladenkasse\u201c.<!--more-->Die Registrierkasse muss t\u00e4glich ausgelesen werden. Dazu wird der sogenannte Z-Bon ausgedruckt. Dieser Z-Bon enth\u00e4lt die Tagesums\u00e4tze. Jeder Tagesumsatz ist durch Nachz\u00e4hlen der Kasse zu \u00fcberpr\u00fcfen. Anschlie\u00dfend ist der Ausdruck zu archivieren und das Ergebnis des Nachz\u00e4hlens zu dokumentieren. Der Z-Bon ist ger\u00e4teseitig fortlaufend durchnummeriert und enth\u00e4lt die Uhrzeit des Ausdrucks, so dass eine nachtr\u00e4gliche \u00dcberpr\u00fcfung der Vollst\u00e4ndigkeit m\u00f6glich ist. Bei einer offenen Ladenkasse (Imbissbetrieb, Taxi oder Einzelhandel) wird nach Ladenschluss der Inhalt der Kasse gez\u00e4hlt. Davon wird der Tagesanfangsbestand abgezogen; auf diese Weise wird rechnerisch der Tagesumsatz ermittelt. Dieser Kassenbericht ist wiederum zu unterschreiben und zu den Unterlagen zu nehmen.<\/p>\n<p>Bei Betriebspr\u00fcfungen gibt es seitens der Finanz\u00e4mter Techniken, die Plausibilit\u00e4t von Aufzeichnungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Neu ist die sogenannte summarische Risikopr\u00fcfung (SRP). Das Pr\u00fcfsystem erkennt, ob die Aufzeichnungen der Barums\u00e4tze mit einer gewissen Willk\u00fcrlichkeit gef\u00fchrt wurden. Da die Betriebspr\u00fcfungen inzwischen elektronisch unterst\u00fctzt werden, erfolgen diese Pr\u00fcfungen in Sekundenschnelle. Werden hier Auff\u00e4lligkeiten erkannt, wird die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Aufzeichnungen der bar vereinnahmten Entgelte \u00fcberpr\u00fcft. Fehlen hier beispielsweise die oben beschriebenen Z-Bons der Registrierkasse oder sind die Kassenberichte nicht aussagef\u00e4hig bzw. nicht vorhanden, ist das Finanzamt berechtigt, hinzu zu sch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass w\u00e4hrend der zehnj\u00e4hrigen Aufbewahrungspflicht s\u00e4mtliche Einzelvorg\u00e4nge elektronisch auslesbar im Ger\u00e4t oder extern gespeichert werden m\u00fcssen. Erf\u00fcllen die in den Unternehmen genutzten Ger\u00e4te diese M\u00f6glichkeit nicht, d\u00fcrfen diese l\u00e4ngstens bis zum Jahr 2016 eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. empfiehlt den Unternehmen mit bar vereinnahmten Entgelten, hier intensiv Vorsorge zu treffen, dass die Aufzeichnungen sorgf\u00e4ltig und aussagekr\u00e4ftig sind. F\u00fcr die Verpflichtung gibt es nach Aussage des Verbandes keine Mindestgr\u00f6\u00dfen. Also fallen auch die auf einer Homeparty verkauften Gegenst\u00e4nde, z.B. Schmuck, Bekleidung oder K\u00fcchenwaren, unter diese Verpflichtung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Barvorg\u00e4nge bieten eine Manipulierbarkeit! 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