{"id":48916,"date":"2011-11-30T16:30:09","date_gmt":"2011-11-30T15:30:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=48916"},"modified":"2011-11-30T16:30:09","modified_gmt":"2011-11-30T15:30:09","slug":"justizministerium-testet-elektronische-aufenthaltsuberwachung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/justizministerium-testet-elektronische-aufenthaltsuberwachung\/","title":{"rendered":"Justizministerium testet Elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Die Landesregierung hat im Juli 2011 beschlossen, auch in Schleswig-Holstein zum besseren Schutz der Bev\u00f6lkerung vor gef\u00e4hrlichen Straft\u00e4tern die Elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung (EA\u00dc) zuzulassen. Die Ger\u00e4te werden ab Dezember im Probebetrieb getestet. Mit dem Testbetrieb sollen die technischen und ablauforganisatorischen Einstellungen vor Ort \u00fcberpr\u00fcft werden. Hierzu wird zwei Mitarbeitern des Justizministeriums jeweils ein Ortungsger\u00e4t angelegt. Diese Mitarbeiter werden mit Bus, Bahn, PKW und zu Fu\u00df eine festgelegte Strecke zur\u00fccklegen, die viele Fallkonstellationen m\u00f6glicher Schwierigkeiten und auch verschiedene Manipulationsversuche abdeckt. In einem gemeinsamen simulierten Lagezentrum des Justizministeriums und des Innenministeriums werden die eingehenden Daten und die darauf folgenden Meldungen \u00fcberwacht und ausgewertet.<!--more-->\u201eDie konstruktive Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, insbesondere mit den in der elektronischen Aufenthalts\u00fcberwachung erfahrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes ist vorbildlich. Auf die guten Erfahrungen der Zusammenarbeit im Rahmen des \u201eKieler Sicherheitskonzepts f\u00fcr Sexualstraft\u00e4ter\u201c kann hier zur\u00fcckgegriffen werden\u201c, sagte Justizminister Emil Schmalfu\u00df. Wann die EA\u00dc m\u00f6glichst zeitnah f\u00fcr den Echtbetrieb freigegeben wird, ist abh\u00e4ngig von den gewonnenen Erkenntnissen des Testbetriebes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Hintergrund<\/span><\/p>\n<p>Seit dem 1. Januar 2011 k\u00f6nnen Gerichte f\u00fcr Verurteilte, die nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Ma\u00dfregelvollzug unter F\u00fchrungsaufsicht stehen, eine elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung anordnen (\u00a7 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB), wenn die Verurteilten schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen hatten und diesbez\u00fcglich weiterhin als gef\u00e4hrlich eingestuft werden. Diese haben dann die f\u00fcr eine elektronische \u00dcberwachung ihres Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel st\u00e4ndig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu f\u00fchren und deren Funktionsf\u00e4higkeit nicht zu beeintr\u00e4chtigen. Ein Versto\u00df gegen diese Weisung ist strafbar. Die elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Land Hessen und auf Grundlage eines zwischen den Bundesl\u00e4ndern geschlossenen Staatsvertrages durchgef\u00fchrt werden. Die technischen Aspekte der EA\u00dc werden von der Hessischen Zentrale f\u00fcr Datenverarbeitung (HZD) abgewickelt. Die HZD wird im Dauerbetrieb die von den \u00dcberwachungsger\u00e4ten eingehenden Positionsdaten mit den ortsbezogenen Daten der durch die gerichtliche Weisung definierten Ge- und Verbotszonen automatisiert vergleichen sowie die Funktionsf\u00e4higkeit der Ger\u00e4te \u00fcberwachen. Die Ereignismeldungen werden an die gemeinsame elektronische \u00dcberwachungsstelle der L\u00e4nder (G\u00dcL) weitergeleitet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die G\u00dcL wird im Dauerbetrieb mit Personal besetzt sein, das \u00fcber Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit F\u00fchrungsaufsichtsprobanden verf\u00fcgt. Eingehende Meldungen sollen von der G\u00dcL \u00fcberpr\u00fcft und insbesondere auf eine m\u00f6glicherweise bestehende Gefahrenlage hin verifiziert werden. Hierzu kann die G\u00dcL auch unmittelbar telefonischen Kontakt zu den Probanden aufnehmen. Nach einer f\u00fcr jeden Einzelfall vorab abgestimmten Melderoutine informiert die G\u00dcL die zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden \u00fcber angefallene Ereignismeldungen. Droht Gefahr f\u00fcr das Leben, die k\u00f6rperliche Unversehrtheit, die pers\u00f6nliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung Dritter, wird sofort die jeweilige Landespolizei unterrichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der im allgemeinen Sprachgebrauch gel\u00e4ufige Begriff der \u201eFu\u00dffessel\u201c ist irref\u00fchrend, da er die M\u00f6glichkeit unterstellt, die Person k\u00f6nne festgehalten werden. \u201eDie elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung ist kein Ersatz f\u00fcr eine geschlossene Unterbringung. Mit einer solchen Weisung sollen andere, im Rahmen der F\u00fchrungsaufsicht getroffene Ma\u00dfnahmen erg\u00e4nzt und so der Schutz der Bev\u00f6lkerung vor r\u00fcckfallgef\u00e4hrdeten Straft\u00e4tern weiter verbessert werden\u201c, erkl\u00e4rte Justizminister Schmalfu\u00df. Zugleich soll die Weisung beim Verurteilten im Bewusstsein der \u00dcberwachung die F\u00e4higkeit zur Selbstkontrolle st\u00e4rken und damit zu seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft beitragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. 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