{"id":49071,"date":"2011-12-01T12:01:20","date_gmt":"2011-12-01T11:01:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=49071"},"modified":"2011-12-01T12:35:22","modified_gmt":"2011-12-01T11:35:22","slug":"verbraucherzentrale-nrw-was-andert-sich-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/verbraucherzentrale-nrw-was-andert-sich-2012\/","title":{"rendered":"Verbraucherzentrale NRW: Was \u00e4ndert sich 2012?"},"content":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale NRW hat f\u00fcr sie zusammengestellt, was sich alles in 2012 \u00e4ndert:<\/p>\n<p><strong>Steuern und Rente<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig k\u00f6nnen alle Eltern Betreuungskosten f\u00fcr den Nachwuchs absetzen. Studenten und Azubis d\u00fcrfen unbeschr\u00e4nkt verdienen \u2013 ohne Auswirkung auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. In der Kapitallebensversicherung \u00e4ndert sich bei neuen Vertr\u00e4gen die Altersgrenze f\u00fcr die sogenannte h\u00e4lftige Besteuerung. Wer an Angeh\u00f6rige vermie\u00adtet, muss mehr Miete verlangen. Pendler m\u00fcssen sich entscheiden: Kilometerpau\u00adschale oder Ticketkosten.<!--more--> Die Pauschale f\u00fcr Werbungskosten erh\u00f6ht sich um 80 Euro. Die Kfz-Steuer richtet sich nach einem neuen CO<sub>2<\/sub>-Grenzwert. Das Finanzamt erteilt verbindliche Ausk\u00fcnfte auch gratis. Zum Jahreswechsel kommt die Rente mit 67. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt. Bei Riester- und R\u00fcrup-Rente \u00e4ndert sich f\u00fcr neu abgeschlossene Vertr\u00e4ge der fr\u00fchestm\u00f6gliche Zeitpunkt der Auszahlung. Sogenannte \u201eNullvertr\u00e4ge\u201c sind f\u00fcr Riester-Sparer k\u00fcnftig pass\u00e9. Bei der R\u00fcrup-Rente kann ein h\u00f6herer Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Absetzbarkeit der Kosten f\u00fcr Kinderbetreuung<\/strong><\/p>\n<p>Ab 2012 k\u00f6nnen alle Eltern Betreuungskosten f\u00fcr jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Damit entf\u00e4llt der aufw\u00e4ndige Nachweis, dass die Betreuung des Nachwuchses wirklich notwendig ist. Bislang n\u00e4mlich unterschied der Fiskus zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten. Die Anlage \u201eKind&#8220; der Steuererkl\u00e4rung wird sich deshalb im neuen Jahr deutlich schneller ausf\u00fcllen lassen. Wie bisher d\u00fcrfen Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen, also h\u00f6chstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind.<\/p>\n<p><strong>Kindergeld: Unbegrenzter Zuverdienst f\u00fcr Studenten und Azubis<\/strong><\/p>\n<p>Wenn vollj\u00e4hrige Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, entf\u00e4llt bislang der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das \u00e4ndert sich: Von 2012 an k\u00f6nnen Azubis oder Studenten mit Nebenjob so viel verdienen, wie sie wollen. Einschr\u00e4n\u00adkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschlie\u00dft. Dann flie\u00dft das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelm\u00e4\u00dfig jobbt. Kindergeld gibt es wie bisher l\u00e4ngstens bis zum 25. Geburtstag.<\/p>\n<p><strong>Besteuerung von Kapitallebensversicherungen<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem Jahr 2005 werden neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen zum Aus\u00adzahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme &#8211; auch Ablauf\u00adleistung genannt &#8211; die eingezahlten Beitr\u00e4ge abgezogen. Die Differenz unterliegt der Ein\u00adkommensteuer. Nur die H\u00e4lfte der so berechneten Ertr\u00e4ge ist einkommensteuerpflichtig, wenn der Vertrag ab dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers f\u00e4llig wird. Das \u00e4ndert sich f\u00fcr <strong>Vertr\u00e4ge, die ab dem 1.\u00a0Januar<\/strong> abgeschlossen werden. Dann wird nur die H\u00e4lfte des Ertragsanteils besteuert, wenn der Vertrag ab dem 62. Geburtstag des Versicherungs\u00adnehmers f\u00e4llig wird. Die Altersgrenze gilt auch f\u00fcr Einmalauszahlungen privater Rentenver\u00adsicherungen mit Kapitalwahlrecht.<\/p>\n<p><strong>Vermietung an Verwandte<\/strong><\/p>\n<p>Wer Haus oder Wohnung an Angeh\u00f6rige vermietet, muss k\u00fcnftig mindestens 66 Prozent der \u201eorts\u00fcblichen Miete&#8220; kassieren. Andernfalls d\u00fcrfen Eigent\u00fcmer Darlehenszinsen, Reparatur- und Renovierungskosten nicht voll von der Steuer absetzen. Bislang konnten diese Ausga\u00adben bereits ab 56 Prozent der am Ort \u00fcblichen Miete beim Fiskus geltend gemacht werden. Daf\u00fcr mussten Eigent\u00fcmer aber nachweisen, dass sie mit dem Mietverh\u00e4ltnis einen Gewinn erzielen. Diese Pflicht f\u00e4llt nun weg.<\/p>\n<p><strong>Pendler: Kilometerpauschale oder Ticketkosten<\/strong><\/p>\n<p>Wer mal mit dem Auto und mal mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit f\u00e4hrt, konnte bislang frei w\u00e4hlen, ob er an den Bus- und Bahntagen die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzt. K\u00fcnftig m\u00fcssen Pendler sich entscheiden: Entweder sie machen f\u00fcr alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab. In vielen F\u00e4llen wird sich dadurch der Steuervorteil reduzieren.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6here Pauschale f\u00fcr Werbungskosten<\/strong><\/p>\n<p>R\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2011 steigt die Pauschale f\u00fcr Werbungskosten von 920 auf 1.000 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von den Eink\u00fcnften ab, ohne dass Arbeit\u00adnehmer ihre Ausgaben f\u00fcr Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Berufskleidung einzeln belegen m\u00fcssen. Weil das Plus in H\u00f6he von 80 Euro in den bisherigen Lohnsteuertabellen nicht ber\u00fccksichtigt war, wird dieser Betrag bei der Lohnabrechnung f\u00fcr Dezember der Einfachheit halber steuerfrei belassen. Ab 2012 wird er dann auf die Kalendermonate verteilt. Die Anhe\u00adbung f\u00fchrt zu einer Steuerentlastung von maximal 36 Euro im Jahr. Dies aber auch nur, wenn die tats\u00e4chlich angefallenen Werbungskosten 1.000 Euro nicht \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p><strong>Kfz-Steuer nach neuem CO<sub>2<\/sub>-Grenzwert berechnet<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ab 1. Januar<\/strong> wird die Kfz-Steuer f\u00fcr Neuwagen nach einem neuen CO<sub>2<\/sub>-Grenzwert berech\u00adnet. Steuerfrei ist dann nur noch ein CO<sub>2<\/sub>-Aussto\u00df bis 110 Gramm pro Kilometer. F\u00fcr jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an \u2013 zus\u00e4tzlich zum Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt. F\u00fcr Autos, die bis 31. Dezember 2011 erstmals zugelassen werden, gilt noch ein steuerfreier CO<sub>2<\/sub>-Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer. Die neue Regelung macht zwar nur einen Unterschied von zwanzig Euro im Jahr aus \u2013 f\u00fcr den Fuhrpark gro\u00dfer Unternehmen (Flottenfahrzeuge) kann das jedoch ein wichtiges Auswahlkriterium sein.<\/p>\n<p><strong>Kostenlose Ausk\u00fcnfte vom Finanzamt<\/strong><\/p>\n<p>Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft haben m\u00f6chte, muss daf\u00fcr bereits seit <strong>5.\u00a0November<\/strong> <strong>2011 <\/strong>oftmals keinen Cent mehr zahlen. Seitdem sind solche Ausk\u00fcnfte bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 Euro gratis. L\u00e4sst sich der Wert weder bestimmen noch sch\u00e4tzen, stellt der Fiskus seine Arbeitszeit in Rechnung. Jede angefangene halbe Stunde kostet 50 Euro. Dauert es jedoch weniger als zwei Stunden, die Anfrage verbindlich zu beantworten, wird keine Geb\u00fchr f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt<\/strong><\/p>\n<p>Die Rentenbeitragss\u00e4tze sinken zum <strong>1. Januar<\/strong> von 19,9 auf 19,6 Prozent. Bei einem Brutto-Durchschnittsverdienst in H\u00f6he von 2.500 Euro monatlich macht das 3,75 Euro weniger Abzug aus. Insgesamt werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils 1,3 Milliarden Euro entlastet. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung auf 67.200 Euro pro Jahr oder 5.600 Euro im Monat (im Osten 57.600 Euro pro Jahr oder 4.800 Euro im Monat).<\/p>\n<p><strong>Rente mit 67 <\/strong><\/p>\n<p>Zum Jahreswechsel 2012 ist es so weit: Die Rente mit 67 kommt, und die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise erh\u00f6ht. Wer 1947 und sp\u00e4ter geboren wurde, f\u00fcr den steigt das regul\u00e4re Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Bei den 1958 Geborenen gilt dann ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. F\u00fcr die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang, so dass die 1964 und sp\u00e4ter Geborenen erst ab 67 Jahren die Regelaltersrente ohne Abschlag erhalten k\u00f6nnen. Bis zum Jahr 2029 soll die Rente mit 67 komplett eingef\u00fchrt sein. Nur f\u00fcr die Geburtsjahrg\u00e4nge vor 1947 bleibt es beim Renteneintrittsalter von 65 Jahren.<\/p>\n<p><strong>Riester- und R\u00fcrup-Rente: Auszahlung erst mit 62<\/strong><\/p>\n<p>Die Anhebung der Altersrente auf 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt sich auch auf die Riester-Rente aus. F\u00fcr alle ab dem <strong>1. Januar 2012<\/strong> abgeschlossenen Riester-Vertr\u00e4\u00adge darf die erste Rentenzahlung nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen \u2013 ansonsten gehen staatliche F\u00f6rderung und m\u00f6gliche Steuervorteile verloren. Dies gilt auch f\u00fcr die Altersvorsorge \u00fcber Wohn-Riester. F\u00fcr alle bis Ende 2011 abgeschlossenen Vertr\u00e4ge gilt noch: Die Auszahlung der Riester-Rente kann schon ab dem 60. Lebensjahr beginnen, und s\u00e4mtliche Zulagen werden gew\u00e4hrt. Zwar k\u00f6nnen auch noch ab 2012 Riester-Renten-Spar\u00adpl\u00e4ne mit einem fr\u00fcheren Auszahlungsbeginn als dem 62. Lebensjahr abgeschlossen werden, doch dann entf\u00e4llt die staatliche F\u00f6rderung durch Zulagen, m\u00f6gliche zus\u00e4tzliche Kinderzulagen und weitere Vorteile bei der Steuer (Sonderausgabenabzug). Auch wer <strong>ab 1.\u00a0Januar<\/strong> eine staatlich gef\u00f6rderte R\u00fcrup-Rente abschlie\u00dfen und seine Einzahlungen in den R\u00fcrup-Renten-Sparplan steuersenkend geltend machen m\u00f6chte, muss sich auf einen neuen Auszahlungsbeginn einstellen: Wie bei der Riester-Rente gilt das 62. Lebensjahr als fr\u00fchest\u00adm\u00f6glicher Zeitpunkt. Andernfalls gehen die mit der R\u00fcrup-Rente verbundenen Steuervorteile verloren.<\/p>\n<p><strong>Riester-Rente: Null-Vertr\u00e4ge wurden abgeschafft <\/strong><\/p>\n<p>Die sogenannten \u201eNullvertr\u00e4ge\u201c, vielfach auch als \u201eHausfrauen-Vertr\u00e4ge\u201c bezeichnet, wurden abgeschafft. Ab 2012 m\u00fcssen alle Riester-Sparer immer einen Eigenbetrag von mindestens 60 Euro einzahlen \u2013 je nach Vertrag auf einmal oder f\u00fcnf Euro pro Monat. Das betrifft vor allem Ehepartner von Erwerbst\u00e4tigen. Sie k\u00f6nnen bislang ohne eigene Sparleistung die vollen Zulagen (154 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage) erhalten, wenn ihr Partner ebenfalls eine Riester-Rente abgeschlossen hat.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcrup-Rente: H\u00f6here Sonderausgaben<\/strong><\/p>\n<p>R\u00fcrup-Sparer k\u00f6nnen wieder einen h\u00f6heren Betrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im n\u00e4chsten Jahr betr\u00e4gt er 74 Prozent der Beitr\u00e4ge in die R\u00fcrup-Rente. Wer als Single den maximal gef\u00f6rderten Beitrag von 20.000 Euro in die R\u00fcrup-Rente einzahlt, kann somit 14.800 Euro als Sonderausgaben geltend machen. F\u00fcr Verheiratete sind es 40.000 Euro Einzahlung und 29.600 Euro Sonderausgaben.<\/p>\n<p><strong>Finanzen und Versicherungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wer auf dem sogenannten \u201eGrauen Kapitalmarkt\u201c sein Erspartes verloren hat, muss sich sputen, wenn er den Schaden ersetzt haben will. Per Gesetz ist festgelegt, dass Banken und Sparkassen nur noch sachkundige und zuverl\u00e4ssige Mitarbeiter einsetzen d\u00fcrfen. Offene Immobilienfonds haben einige neue Regeln zu beachten. Banken und Sparkassen m\u00fcssen \u00dcberweisungen schneller erledigen. Vor einer Pf\u00e4ndung sch\u00fctzt ab 2012 nur noch das P-Konto. F\u00fcr Hartz-IV-Empf\u00e4nger erh\u00f6hen sich die Regels\u00e4tze. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Lebensversicherer m\u00fcssen den Garantiezins senken, und bei neuen Vertr\u00e4gen \u00e4ndert sich die Altersgrenze f\u00fcr die sogenannte h\u00e4lftige Besteuerung. Generell m\u00fcssen sich Versicherer von speziellen Tarifen f\u00fcr Frau und Mann verabschieden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Schadenersatz f\u00fcr Verluste auf dem \u201eGrauen Kapitalmarkt\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt haben viele Anleger ihr Erspartes verloren. Oft wurden sie nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen. Wer solche Finanz\u00adprodukte vor dem 1. Januar 2002 erworben hat, kann etwaige <strong>Anspr\u00fcche auf Schaden\u00adersatz nur noch bis zum 31. Dezember 2011<\/strong> geltend machen. Achtung: Ein einfaches Einschreiben reicht nicht, um die Verj\u00e4hrung zu hemmen. Opfer solcher Firmen sollten sich deshalb umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Wer den Stichtag vers\u00e4umt, hat keine Chance mehr, Schadenersatz zu bekommen. Ab Januar 2012 sind alle Anspr\u00fcche verj\u00e4hrt. Zum Grauen Kapitalmarkt z\u00e4hlen insbesondere Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Solar\u00adenergiefonds, aber auch Geb\u00e4ude, die gekauft wurden, um Steuern zu sparen.<\/p>\n<p><strong>Qualit\u00e4t von Anlageberatern wird kontrolliert<\/strong><\/p>\n<p>Was Kunden bei der Geldanlage schon immer erwartet haben, hat sich vielfach als Trug\u00adschluss erwiesen. Deshalb sorgt nun der Gesetzgeber daf\u00fcr, dass Banken und Sparkassen ab 1. November 2012 sachkundige und zuverl\u00e4ssige Anlageberater einsetzen. Die Bundes\u00adanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und sanktioniert bei Verst\u00f6\u00dfen bis hin zu Besch\u00e4ftigungsverboten. Dazu registriert die Beh\u00f6rde alle Mitarbeiter dieser Unternehmen in einer Datenbank.<\/p>\n<p><strong>Neue Regeln bei offenen Immobilienfonds<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr offene Immobilienfonds sieht das Investmentgesetz neue Regeln f\u00fcr Mindesthaltefristen, R\u00fccknahmetermine und K\u00fcndigungsfristen vor (\u00a7 80 c InvG). <strong>Wann sie greifen, h\u00e4ngt davon ab, seit wann der Fonds besteht.<\/strong> Alle Fonds, die bereits am 8. April 2011 existier\u00adten, k\u00f6nnen die ge\u00e4nderten Bestimmungen im n\u00e4chsten Jahr schon freiwillig anwenden. Erst 2013 sind sie dazu verpflichtet. Offene Immobilienfonds, die nach dem 8.\u00a0April gegr\u00fcndet wurden, mussten die novellierten Regeln schon in diesem Jahr anwenden.<\/p>\n<p><strong>Schnellere \u00dcberweisungen am Automaten und \u00fcbers Internet<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem neuen Jahr m\u00fcssen Geldinstitute papierlose \u00dcberweisungen (online, per Automat) innerhalb eines Tages ausf\u00fchren \u2013 nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb Euro\u00adpas (Staaten der EU bzw. des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums). Zwar gilt diese Regelung (nach \u00a7 675 s BGB) schon seit dem 31. Oktober 2009, doch konnten Banken und Spar\u00adkassen w\u00e4hrend einer Schonfrist mit dem Kunden maximal drei Tage f\u00fcr die Ausf\u00fchrung vereinbaren. Diese \u00dcbergangsphase endet am 31. Dezember 2011. Lediglich bei \u00dcberwei\u00adsungen auf dem Papier, die erst noch f\u00fcr die automatisierte Zahlungsverarbeitung umgewan\u00addelt werden m\u00fcssen, sind zwei Gesch\u00e4ftstage erlaubt. Doch Achtung: Die schnellere Abwick\u00adlung hat f\u00fcr die Kunden auch eine Schattenseite. Wegen der kurzen Fristen k\u00f6nnen sie die Zahlung nicht mehr ohne weiteres widerrufen, etwa wegen eines Zahlendrehers oder fal\u00adscher Kontoangaben. Das geht nur noch, wenn Bank oder Sparkasse bereit sind, dar\u00fcber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.<\/p>\n<p><strong>Nur ein P-Konto sch\u00fctzt ab 2012 vor der Pf\u00e4ndung<\/strong><\/p>\n<p>Gepf\u00e4ndete Girokonten m\u00fcssen noch in diesem Jahr in Pf\u00e4ndungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden. Andernfalls stehen Kontoinhaber im neuen Jahr wohl ohne Geld da. Denn <strong>ab 1. Januar<\/strong> sind sowohl Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen und Kindergeld nur noch auf dem P-Konto vor Gl\u00e4ubigern gesch\u00fctzt. Die Neuerung betrifft auch Konten, auf denen keine Pf\u00e4ndung liegt. Stecken sie in den roten Zahlen, kann die Bank das Minus mit den Sozialleistungen verrechnen. <strong>Letzter Tag, um aktiv zu werden, ist der 27. Dezember 2011<\/strong>. Bis dahin m\u00fcssen Schuldner einen Antrag bei Bank oder Sparkasse stellen, um Unpf\u00e4ndbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleistungen zu sch\u00fctzen. Geldinstitute sind verpflichtet, ein normales Girokonto innerhalb von vier Arbeitstagen auf ein P-Konto umzustellen. Kein Grund zur Eile besteht bei neu zugestellten Pf\u00e4ndungen. Auch noch vier Wochen nach Zustellung der Pf\u00e4ndung kann das \u00fcbliche Girokonto r\u00fcckwirkend in ein P-Konto umgewandelt werden.<\/p>\n<p><strong>Hartz IV: Regels\u00e4tze werden erh\u00f6ht <\/strong><\/p>\n<p><strong>Ab 1. Januar<\/strong> steigen die Regels\u00e4tze f\u00fcr Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 10 Euro auf 374 Euro. Erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten zuk\u00fcnftig 337 Euro. Keinen Aufschlag gibt es f\u00fcr Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sowie f\u00fcr Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. F\u00fcr sie werden weiterhin 251 bzw. 287 Euro gezahlt. Lediglich der Regelbedarf f\u00fcr Kinder bis sechs Jahre steigt leicht an: von 215 auf 219 Euro.<\/p>\n<p><strong>Lebensversicherer m\u00fcssen Garantiezins reduzieren<\/strong><\/p>\n<p>Lebensversicherer m\u00fcssen <strong>zum 1. Januar<\/strong> den Rechnungszins \u2013 oft auch Garantiezins genannt \u2013 von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent reduzieren. So hat es das Bundes\u00adfinanzministerium f\u00fcr neue Vertr\u00e4ge vorgegeben. F\u00fcr bestehende Vertr\u00e4ge gilt weiterhin der zum Zeitpunkt des Abschlusses g\u00fcltige Zins. Beim Rechnungszins handelt es sich um jenen Zins, den die Versicherungen auf den Sparanteil zahlen. Unter Sparanteil versteht man die eingezahlten Pr\u00e4mien abz\u00fcglich der Kosten f\u00fcr Provisionen und Verwaltung. Momentan versuchen Lebensversicherer, bis Jahresende so viele Policen wie irgend m\u00f6glich zu verkaufen. Der K\u00f6der f\u00fcr die potenziellen Kunden: \u201eSichern Sie sich noch den h\u00f6heren Garantiezins.\u201c Doch wer jetzt vorschnell \u2013 ohne genaue Pr\u00fcfung \u2013 unterschreibt, landet wom\u00f6glich bei einer Gesellschaft mit insgesamt schlechter Verzinsung. Denn erheblich wichtiger als die garantierte Verzinsung ist die Beteiligung der Kunden an den \u00dcbersch\u00fcssen, die das jeweilige Unternehmen erzielt. Deren H\u00f6he h\u00e4ngt davon ab, wie gut der Versicherer die Beitr\u00e4ge seiner Kunden investiert. Und dabei existieren erhebliche Unter\u00adschiede. Deshalb r\u00e4t die Verbraucherzentrale, sich jetzt von niemandem unter Druck setzen zu lassen und allein mit Blick auf den Garantiezins auf einen Vertrag einzulassen, der meist \u00fcber Jahrzehnte l\u00e4uft. Nur wer ohnehin entschlossen ist, eine Lebensversicherung abzu\u00adschlie\u00dfen, und sich bereits eingehend schlau gemacht sowie Angebote verglichen hat, sollte noch in diesem Jahr eine Police kaufen.<\/p>\n<p><strong>Steuer auf Lebensversicherungen<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem Jahr 2005 werden neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen zum Auszah\u00adlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme \u2013 auch Ablaufleis\u00adtung genannt \u2013 die eingezahlten Beitr\u00e4ge abgezogen. Die Differenz unterliegt der Einkom\u00admensteuer. Nur die H\u00e4lfte der so berechneten Ertr\u00e4ge ist einkommensteuerpflichtig, wenn der Vertrag ab dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers f\u00e4llig wird. Das \u00e4ndert sich f\u00fcr <strong>Vertr\u00e4ge, die ab dem 1. Januar <\/strong>abgeschlossen werden. Dann wird nur die H\u00e4lfte des Ertragsanteils besteuert, wenn der Vertrag ab dem 62. Geburtstag des Versicherungsneh\u00admers f\u00e4llig wird. Die Altersgrenze gilt auch f\u00fcr Einmalauszahlungen privater Rentenversiche\u00adrungen mit Kapitalwahlrecht.<\/p>\n<p><strong>Versicherungen: Gleiche Tarife f\u00fcr Mann und Frau<\/strong><\/p>\n<p>Sp\u00e4testens<strong> ab dem 21. Dezember 2012<\/strong> m\u00fcssen Versicherer sogenannte Unisex-Tarife anbieten, also f\u00fcr Frau und Mann gleich teure Policen. Daf\u00fcr gesorgt hat in diesem Fr\u00fchjahr der Europ\u00e4ische Gerichtshof, der nach Geschlecht differenzierte Tarife untersagt hat. Bis\u00adlang betrachten Versicherer Frauen und M\u00e4nner in den verschiedenen Sparten quasi als Risikofaktoren. Weil sie statistisch l\u00e4nger leben, zahlen Frauen f\u00fcr manche Versicherungen in aller Regel mehr, etwa in der Kranken- und privaten Rentenversicherung. Daf\u00fcr sind die Pr\u00e4mien f\u00fcr M\u00e4nner in der Lebens- und in der Kfz-Versicherung h\u00e4ufig h\u00f6her. Der Spruch des obersten EU-Gerichts gilt nur f\u00fcr alle ab dem Stichtag neu geschlossenen Vertr\u00e4ge. Erwartet wird, dass auf M\u00e4nner h\u00f6here Pr\u00e4mien bei der privaten Renten- und Kranken\u00adversicherung zukommen. Dagegen werden Frauen wohl f\u00fcr Lebens- und f\u00fcr die bisher auch nach Geschlecht differenzierten Kfz-Policen mehr zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Medien und Telekommunikation<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wer per Satellit noch analog fernsieht, muss bis Ende April auf digitalen Empfang umschalten. Sonst schaut er in die R\u00f6hre. F\u00fcr zahlreiche \u00c4nderungen wird das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) sorgen. Es soll besser vor teuren Warteschleifen bei Kundenhotlines sch\u00fctzen. Wer Call-by-Call telefoniert, soll immer eine Tarifansage h\u00f6ren, und der Wechsel eines Telefon- oder DSL-Anschlusses soll schneller erfolgen. Auch wird die Novelle \u00c4nderungen bei der Sperrung und \u00dcbertragung von Mobilfunkrufnummern sowie bei den Modalit\u00e4ten infolge eines Umzuges bringen. Noch unklar ist, wann genau das TKG in Kraft tritt. Beabsichtigt ist zudem, Verbraucher besser vor Internetseiten zu sch\u00fctzen, die in Abofallen locken. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Analoges Satellitenfernsehen wird abgeschaltet<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig werden Programme der ARD, des ZDF und aller Privatsender via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Die analoge \u00dcbertragung endet am 30. April 2012, Punkt 3 Uhr. Wer derzeit noch per Satellit analog fernsieht und ab Mai nicht in die R\u00f6hre schauen will, muss sein Ger\u00e4t mit einem digitaltauglichen Empfangsteil an der Satellitensch\u00fcssel (LNB) und einem digitalen Satellitenreceiver fit f\u00fcr die neue Technik machen. In modernen Flachbild\u00adschirmen ist h\u00e4ufig bereits ein Digital-Sat-Receiver als kleines Empfangsmodul eingebaut. Zu erkennen ist dies am Logo DVB-S. F\u00fcr die Kabelkunden, die einen Vertrag mit den gro\u00dfen Netzbetreibern Unitymedia, Kabel Deutschland oder Kabel Baden-W\u00fcrttemberg haben, wird die Abschaltung der analogen Satellitenprogramme keine Auswirkungen haben. Kabelkunden, die \u00fcber andere Netzbetreiber fernsehen, sollten sich bei diesen Firmen oder bei ihrem Vermieter \u00fcber eventuelle Ver\u00e4nderungen im Programmangebot informieren.<\/p>\n<p><strong>Kostenlose Warteschleifen<\/strong><\/p>\n<p>Das novellierte TKG soll besser vor teuren Warteschleifen bei Kundenhotlines sch\u00fctzen. So d\u00fcrfen Warteschleifen, bei denen das Anliegen des Kunden nicht bearbeitet wird, nach einem \u00dcbergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch begrenzt eingesetzt werden. Erlaubt ist die Warteschleife, wenn die Hotline \u00fcber eine herk\u00f6mmliche Ortsnetzruf- oder Mobilfunknummer erreichbar ist oder das Gespr\u00e4ch pauschal abgerechnet wird. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen Warteschleifen noch bei vollst\u00e4ndig kostenlosen Gespr\u00e4chen (0800) genutzt werden oder dann, wenn zumindest die Wartezeit f\u00fcr den Anrufer kostenfrei bleibt. Bei teuren 0900er-Nummern darf also k\u00fcnftig die Dauer einer Warteschleife nicht mehr auf der Telefonrechnung erscheinen. Ist die Warteschleife unentgeltlich oder gilt f\u00fcr das Gespr\u00e4ch ein Pauschaltarif, muss dar\u00fcber wie auch \u00fcber die voraussichtliche Wartezeit zu Beginn der ersten Warteschleife per Ansage informiert werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes d\u00fcrfen Warteschleifen f\u00fcr Verbraucher \u00fcber\u00adgangsweise noch dann kostenpflichtig sein, wenn zumindest die ersten zwei Minuten kostenfrei sind.<\/p>\n<p><strong>Wechsel des Telefonanbieters innerhalb eines Tages<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig soll es deutlich schneller gehen, wenn Kunden den Telefonanbieter wechseln: Erst wenn eine reibungslose \u00dcbergabe vom abgebenden an den aufnehmenden Anbieter gew\u00e4hrleistet ist, darf der Verbraucher vom Netz getrennt werden. Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss dann innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter daf\u00fcr sorgen, dass der Kunde weiterhin telefonieren kann. Allerdings gilt diese Verpflichtung zur Wiederaufnahme erst nach einer \u00dcbergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Wird die Leitung unterbrochen, obwohl die vertraglichen und technischen Voraussetzungen f\u00fcr eine schnelle Umschaltung noch gar nicht vorlagen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbu\u00dfe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.<\/p>\n<p><strong>Keine neue Anschluss-Mindestlaufzeit beim Umzug<\/strong><\/p>\n<p>Auch beim Umzug sollen Kunden k\u00fcnftig mehr Rechte haben. So sollen sie die bisherigen Telefon- und Internet-Anschl\u00fcsse mitnehmen k\u00f6nnen, ohne dass die Mindestlaufzeit der Vertr\u00e4ge von vorne beginnt. Kann der Anbieter den gleichen Anschluss zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht. Bleibt am neuen Wohnort alles beim Alten, kann der Anbieter f\u00fcr den Umzug maximal so viel berechnen wie f\u00fcr die Schaltung eines neuen Anschlusses.<\/p>\n<p><strong>Tarifansage bei Call-by-Call-Gespr\u00e4chen<\/strong><\/p>\n<p>Wer Call-by-Call telefoniert, muss k\u00fcnftig vor dem Gespr\u00e4ch \u00fcber den Tarif informiert wer\u00adden. Bisher geschieht dies nur freiwillig. Auch bei Internet-by-Call-Verbindungen soll der Preis angezeigt werden.<\/p>\n<p><strong>Sperrung von Rufnummern im Mobilfunk<\/strong><\/p>\n<p>Teure Rufnummern wie etwa die \u201e0900\u201c muss der Provider auf Wunsch des Kunden k\u00fcnftig kostenlos sperren. Weiterhin sollen Mobilfunkkunden nach Inkrafttreten der Telekommuni\u00adkationsnovelle die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen k\u00f6nnen. Der Vorteil: Haben Handynutzer zum Beispiel unbeabsichtigt teure Klingelt\u00f6ne abonniert, k\u00f6nnten sie entspre\u00adchenden Anbietern den Zugriff aufs Konto verwehren.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbertragung (Portierung) von Rufnummern im Mobilfunk<\/strong><\/p>\n<p>Greift die Novelle, k\u00f6nnen Handynutzer ihre Rufnummer k\u00fcnftig bereits vor dem Vertrags\u00adende zu einem anderen Anbieter \u00fcbertragen. Allerdings wird damit der laufende Vertrag nicht beendet. Zwar kann der Kunde die bisherige Rufnummer bereits beim neuen Anbieter nut\u00adzen, muss aber w\u00e4hrend der Restlaufzeit zwei Vertr\u00e4ge gleichzeitig zahlen. F\u00fcr den alten Vertrag kann er sich vom Anbieter eine neue Rufnummer zuteilen lassen.<\/p>\n<p><strong>Button-L\u00f6sung gegen Abofallen im Internet<\/strong><\/p>\n<p>Immer wieder tappen Nutzer auf Internetseiten, die kostenlose Inhalte vorgaukeln, in die Abofalle und sehen sich alsbald Mahnungen und Inkassoschreiben ausgesetzt. Vor dieser Masche sollen Verbraucher besser gesch\u00fctzt werden. So sieht es ein von der Bundesre\u00adgierung verabschiedeter Gesetzentwurf vor. Danach sollen via Internet geschlossene Vertr\u00e4ge \u00fcber kostenpflichtige Leistungen nur dann wirksam sein, wenn Verbraucher vor Vertragsschluss auf die wichtigsten Vertragsbestandteile wie den Preis deutlich hingewiesen wurden. Der Kunde muss ausdr\u00fccklich best\u00e4tigen, dass er \u00fcber die Kosten informiert wurde. Dazu muss er eine Schaltfl\u00e4che (Button) anklicken, die beispielsweise mit den Worten \u201ezahlungspflichtig bestellen&#8220; gekennzeichnet ist.<\/p>\n<p><strong>Gesundheit und Pflege<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr den Versicherungsschutz durch eine Krankenkasse hei\u00dft es wie jedes Jahr: Die Grenzen f\u00fcr Beitragsbemessung und Versicherungspflicht steigen. Droht einer Krankenkasse die Insolvenz, muss sie die Kunden k\u00fcnftig fr\u00fchzeitig informieren. Besuche beim Zahnarzt werden teurer. Die novellierte Trinkwasserverordnung erh\u00f6ht den Gesundheitsschutz: Viele Vermieter m\u00fcssen kontrollieren lassen, ob ihre Warm\u00adwasseranlagen frei von Legionellen sind. Das neue Jahr bringt die Pflegezeit. Au\u00dfer\u00addem bekommen Pflegebed\u00fcrftige mehr Geld von der Pflegekasse. Mit der Pflegere\u00adform soll es vorangehen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Krankenkasse: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen <\/strong><\/p>\n<p>Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.825 Euro keine Beitr\u00e4ge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 49.500 auf 50.850 Euro im Jahr \u2013 bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.<\/p>\n<p><strong>Insolvenz einer Krankenkasse<\/strong><\/p>\n<p>Klamme Krankenkassen m\u00fcssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schlie\u00dfung \u00fcber eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Krankenkassenwechsel unter\u00adst\u00fctzen. So gibt es das Versorgungsstrukturgesetz vor, das ab <strong>1. Januar<\/strong> in Kraft tritt. Dem Informationsschreiben liegt eine Krankenkasse-Liste bei, aus der der Versicherte frei w\u00e4hlen kann. Die anderen Krankenkassen sind verpflichtet, ihn aufzunehmen \u2013 niemand darf wegen Krankheit, Alter oder geringem Verdienst ausgeschlossen werden. Heil- oder Hilfsmittel, die die bisherige Kasse bereits bewilligt hat, muss auch die neue bezahlen.<\/p>\n<p><strong>Kostspieligerer Zahnersatz<\/strong><\/p>\n<p>Besuche beim Zahnarzt werden ab <strong>1. Januar<\/strong> teurer. Ab dann gilt die novellierte Geb\u00fchren\u00adordnung f\u00fcr Zahn\u00e4rzte (GOZ). F\u00fcr gesetzlich versicherte Patienten werden in erster Linie Kronen, Br\u00fccken und Prothesen mehr ins Geld gehen. Denn die Krankenkasse \u00fcbernimmt nur die Kosten f\u00fcr die sogenannte Regelversorgung, die nach dem Bewertungsma\u00dfstab zahn\u00e4rztlicher Leistungen (BEMA) honoriert wird. Alle sonstigen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der GOZ abrechnen. Rechnungen an Privatversicherte stellen Zahn\u00e4rzte ausschlie\u00dflich nach der GOZ aus. Deshalb werden sie im n\u00e4chsten Jahr nicht nur f\u00fcr Zahnersatz, sondern generell mehr zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Check f\u00fcr Warmwasseranlagen<\/strong><\/p>\n<p>Viele Vermieter m\u00fcssen jedes Jahr pr\u00fcfen, ob ihre Warmwasseranlagen frei von Legionellen sind. Das sieht die Novelle der Trinkwasserverordnung (TVO) vor, die bereits seit <strong>1.\u00a0Novem\u00adber 2011 <\/strong>in Kraft ist. Zum Check verpflichtet sind Vermieter von Mehrfamilienh\u00e4usern mit einer zentralen Wassererw\u00e4rmung oder von H\u00e4usern, bei denen Trinkwassererw\u00e4rmer und Entnahmestelle durch Leitungen verbunden sind, die mehr als drei Liter fassen (circa zwei bis drei Meter Leitungsl\u00e4nge). Wer sein Haus privat nutzt, muss die Anlage nicht kontrollie\u00adren lassen. Legionellen sind Bakterien, die beim Einatmen zu Lungenentz\u00fcndungen f\u00fchren k\u00f6nnen. Mit der novellierten TVO wurde au\u00dferdem ein neuer Grenzwert f\u00fcr Uran eingef\u00fchrt: 0,01 Milligramm pro Liter. Der Grenzwert f\u00fcr das Schwermetall Cadmium, das Nieren und Knochen sch\u00e4digen kann, wurde von 0,005 auf den von der Weltgesundheitsorganisation WHO geforderten Wert von 0,003 Milligramm pro Liter gesenkt.<\/p>\n<p><strong>Familienpflegezeit kommt<\/strong><\/p>\n<p>Am <strong>1. Januar<\/strong> kommt die Familienpflegezeit. F\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die einen Angeh\u00f6rigen pflegen, bedeutet das: Sie k\u00f6nnen ihre w\u00f6chentliche Arbeitszeit f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, ohne allzu hohe Gehaltseinbu\u00dfen in Kauf nehmen zu m\u00fcssen. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt einem Pflegenden, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, weiterhin 75 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitet der Besch\u00e4ftige nach zwei Jahren wieder voll, erh\u00e4lt er weiterhin 75 Prozent des Ursprungs\u00adgehalts \u2013 und zwar solange, bis der Ausfall ausgeglichen ist. F\u00fcr den Fall, dass der Arbeit\u00adnehmer \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 nicht wieder voll in den Betrieb einsteigt, muss er zwingend eine Versicherung abschlie\u00dfen. Wichtig: Gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer Familienpflegezeit einzur\u00e4umen, ist der Arbeitgeber nicht.<\/p>\n<p><strong>Steigende S\u00e4tze in den Pflegestufen <\/strong><\/p>\n<p>Pflegebed\u00fcrftige, die von der Pflegekasse unterst\u00fctzt werden, bekommen ab <strong>Januar<\/strong> mehr Geld. So werden die S\u00e4tze f\u00fcr die Versorgung durch ambulante Pflegedienste angehoben:<\/p>\n<ul>\n<li>in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro im Monat,<\/li>\n<li>in der Pflegstufe II von 1.040 auf 1.100 Euro im Monat,<\/li>\n<li>in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro im Monat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch das Pflegegeld steigt. In Pflegestufe I und II erh\u00f6ht es sich um 10 Euro auf 235 und 440 Euro; in Pflegestufe III gibt\u2019s k\u00fcnftig 700 Euro pro Monat. F\u00fcr die Leistungen in der Tages- und Nachtpflege sowie in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen jeweils<\/p>\n<p>40 Euro mehr zu Verf\u00fcgung, insgesamt 1.550 Euro monatlich. Das gilt ebenso f\u00fcr die Leistungen in der station\u00e4ren Pflege f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige der Stufe III.<\/p>\n<p><strong>Reform der Pflegeversicherung geplant<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2012 soll es mit der Reform der Pflegeversicherung vorangehen. Nach den Pl\u00e4nen der Bundesregierung wird es zum 1. Juli 2012 mehr Leistungen f\u00fcr Menschen geben, die an Demenz erkrankt sind. Beabsichtigt ist au\u00dferdem, dass Pflegebed\u00fcrftige, die von ambulan\u00adten Pflegediensten versorgt werden, flexiblere Leistungspakete vereinbaren k\u00f6nnen. Um die \u00c4nderungen zu finanzieren, soll ab 2013 der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen. Die freiwillige private Vorsorge f\u00fcr den Pflegefall k\u00f6nnte dann zudem steuerlich gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p><strong>Ern\u00e4hrung<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>In der EU verschwindet jede Menge Werbung, die Fitness und Gesundheit durch Lebensmittel verhei\u00dft. Auch spezielle Produkte f\u00fcr Diabetiker stehen vor dem Aus. Glutenfreie Lebensmittel m\u00fcssen in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. Auf allen abgepackten Bio-Lebensmitteln wird das EU-Gemeinschaftslogo prangen. Legehennen auf dem Platz eines DIN A4-Blattes unterzubringen, ist k\u00fcnftig in der gesamten EU verboten. Ein neuer S\u00fc\u00dfstoff aus der Steviapflanze ist bereits zugelassen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Werbung, die Fitness und Gesundheit verhei\u00dft<\/strong><\/p>\n<p>Probiotischer Joghurt, der gesund h\u00e4lt, oder Fette, die bei Kindern Denkf\u00e4higkeit und Konzentration steigern sollen \u2013 derartige Heilsversprechen wird es auf Verpackungen k\u00fcnftig nicht mehr geben. Die Europ\u00e4ische Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat drei Jahre lang gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims) bewertet. Etwa 80 Pro\u00adzent der eingereichten Claims sind bei der Beh\u00f6rde durchgefallen, weil sie schlicht nicht bewiesen werden konnten. Jetzt erstellt die EU-Kommission eine rechtlich verbindliche Liste mit zul\u00e4ssigen Werbespr\u00fcchen. Bereits im <strong>April\/Mai 2012<\/strong> w\u00e4ren dann Claims, die nicht in der Liste stehen, mit einer \u00dcbergangsfrist von sechs Monaten verboten. F\u00fcr mehr als 1.500 pflanzliche Stoffe, wie Ginseng, Gr\u00fcntee oder Ingwer, stehen die Bewertungen allerdings noch aus \u2013 sie erfolgen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt.<\/p>\n<p><strong>Lebensmittel f\u00fcr Diabetiker <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Diabetiker hat sich die Industrie nach und nach ein breites Sortiment besonderer Pro\u00addukte einfallen lassen: etwa Schokolade, Fruchtaufstriche oder auch Cappuccino. N\u00e4chstes Jahr werden sie allesamt vom Markt verschwinden. Lebensmittel mit dem Aufdruck \u201ezur besonderen Ern\u00e4hrung bei Diabetes mellitus\u201c d\u00fcrfen nur noch bis <strong>9. Oktober 2012<\/strong> in den Handel gebracht und abverkauft werden. Danach ist endg\u00fcltig Schluss. Inzwischen ist es g\u00e4ngige wissenschaftliche Meinung, dass spezielle Lebensmittel f\u00fcr Diabetiker \u00fcberfl\u00fcssig sind und unter Umst\u00e4nden sogar schaden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Glutenfreie Lebensmittel <\/strong><\/p>\n<p><strong>Ab 1. Januar<\/strong> m\u00fcssen glutenfreie Lebensmittel innerhalb der EU einheitlich gekennzeichnet sein. Die Aufschrift \u201emit sehr niedrigem Glutengehalt\u201c d\u00fcrfen dann nur Produkte tragen, die maximal 100 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel aufweisen. Als \u201eglutenfrei\u201c k\u00f6nnen Nahrungsmittel bezeichnet werden, die h\u00f6chstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Gluten ist ein Allergen, das in vielen Getreiden vorkommt, etwa in Weizen und Roggen, aber auch in Hafer, Dinkel und Gerste.<\/p>\n<p><strong>EU-Biologo<\/strong><\/p>\n<p>Alle verpackten Bio-Lebensmittel m\u00fcssen sp\u00e4testens <strong>ab 1. Juli 2012<\/strong> das neue EU-Gemein\u00adschaftslogo tragen. Hersteller sind verpflichtet, auch die \u00d6kokontrollstelle anzugeben \u2013 und zwar so, dass Kunden sie beim Blick auf das Logo direkt erkennen k\u00f6nnen. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Firmen deklarieren, ob das Produkt von Landwirten in der EU oder au\u00dferhalb der Gemeinschaft erzeugt wurde. Die einheitliche Regelung soll es Verbrauchern erleichtern, Bioprodukte im europ\u00e4ischen Ausland eindeutig zu erkennen.<\/p>\n<p><strong>Verbot der klassischen K\u00e4fighaltung<\/strong><\/p>\n<p>Die konventionelle K\u00e4fighaltung von Legehennen, bei der Tiere auf 550 Quadratzentimetern (das entspricht einem DIN A4-Blatt) untergebracht waren, ist in Deutschland bereits seit 2009 untersagt. Ab Januar gilt das Verbot in der gesamten EU. Dann sind nur noch K\u00e4fige mit 750 Quadratzentimetern Fl\u00e4che pro Tier erlaubt (Deutschland: 800 Quadratzentimeter). Zudem m\u00fcssen K\u00e4fige mit Sitzstangen, einem Scharrbereich und einem Nest f\u00fcr die H\u00fchner ausgestattet sein.<\/p>\n<p><strong>Neuer S\u00fc\u00dfstoff: Stevia in Speisen und Getr\u00e4nken<\/strong><\/p>\n<p><strong>Seit 14. November 2011<\/strong> ist f\u00fcr Lebensmittel ein neuer S\u00fc\u00dfstoff aus der Steviapflanze zugelassen. Die Steviolglycoside (E960) sind bis zu 300-mal s\u00fc\u00dfer als Haushaltszucker, nahezu kalorienfrei und verursachen keine Karies. Mit dem neuen Stoff d\u00fcrfen bestimmte Lebensmittel mit jeweils festgelegten H\u00f6chstmengen ges\u00fc\u00dft werden, zum Beispiel alkohol\u00adfreie Erfrischungsgetr\u00e4nke, Speiseeis, Milchprodukte, Schokolade und Konfit\u00fcren. T\u00e4glich vier Milligramm pro Kilogramm K\u00f6rpergewicht des neuen S\u00fc\u00dfstoffs zu sich zu nehmen, gilt als unbedenklich. Dieser Wert k\u00f6nnte allerdings schon mal \u00fcberschritten werden, etwa von Kindern, die gr\u00f6\u00dfere Mengen kalorienreduzierter Getr\u00e4nke mit dem neuen S\u00fc\u00dfstoff trinken.<\/p>\n<p><strong>Energie und Umwelt<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erst n\u00e4chstes Jahr treten einige Vorschriften des bereits im August 2011 ge\u00e4nderten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Wesentliche Verbesserungen f\u00fcr die Kunden: Sie sollen den Stromanbieter schneller wechseln k\u00f6nnen sowie in Vertr\u00e4gen und Abrechnungen umfassender informiert werden. Weitere \u00c4nderungen: Das bereits 2010 von der EU reformierte Energieeffizienzlabel wird auf Haushaltsger\u00e4ten prangen. Gem\u00e4\u00df der \u00d6ko-Design-Richtlinie verschwinden energiefressende Haushaltsger\u00e4te nach und nach vom Markt. Die Novelle des Erneuerbare Energien Einspeisegesetzes (EEG) sieht eine geringere Verg\u00fctung f\u00fcr Solarstrom vor. Im n\u00e4chsten Jahr geht auch der 40-Watt-Gl\u00fchbirne das Licht aus. Das giftige Cadmium verschwindet aus vielen Produkten. Ein Label auf den Reifen von Pkw und Lkw kl\u00e4rt \u00fcber L\u00e4rm und Spritver\u00adbrauch auf. Autofahrer m\u00fcssen sich auf neue Umweltzonen einstellen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Schnellerer Wechsel des Versorgers<\/strong><\/p>\n<p>Strom- und Gaskunden sollen in Zukunft schneller den Anbieter wechseln k\u00f6nnen \u2013 das schreibt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Umgesetzt wird die \u00c4nderung allerdings erst zum <strong>1. April 2012<\/strong>. Hat der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet, muss der Wechsel dann innerhalb von drei Wochen unter Dach und Fach sein. Anders als bisher ist es nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag verein\u00adbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist; ab April kann die Lieferung an jedem beliebigen Wochentag beginnen.<\/p>\n<p><strong>Bessere Information der Stromkunden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ab Anfang Februar<\/strong> sind Stromanbieter nach dem ge\u00e4nderten Energiewirtschaftsgesetz\u00a0 (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Vertr\u00e4gen umfassender zu informie\u00adren. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel Hinweise zu K\u00fcndigungsterminen und -fristen. Ob viel oder wenig Energie in den Haushalt flie\u00dft, soll eine Grafik aufschl\u00fcsseln, die der Rechnung bei\u00adliegt. Auch wenn&#8217;s \u00c4rger mit dem Versorger gibt, kann k\u00fcnftig ein Blick aufs Papier helfen. Denn dort m\u00fcssen die Lieferanten die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu k\u00f6nnen. Dazu m\u00fcssen sie Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie (www.schlichtungsstelle-energie.de) nennen, die seit Anfang November t\u00e4tig ist. An diese Schlichtungsstelle wenden kann sich allerdings nur, wer sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte. Au\u00dferdem muss die Rechnung k\u00fcnftig sp\u00e4testens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbrauchers landen.<\/p>\n<p><strong>Neues Energieeffizienzlabel bei Haushaltsger\u00e4ten<\/strong><\/p>\n<p>Bereits seit mehreren Jahren m\u00fcssen Hersteller einige Elektroger\u00e4te mit einem Effizienzlabel kennzeichnen. So erf\u00e4hrt der Kunde, ob das Ger\u00e4t viel oder wenig Strom und Wasser ver\u00adbraucht. 2010 hat die EU das Label reformiert; bis sp\u00e4testens 20. Dezember dieses Jahres wird die neue Kennzeichnung f\u00fcr s\u00e4mtliche einbezogenen Ger\u00e4tegruppen verpflichtend. Nach wie vor gibt es sieben mit Buchstaben bezeichnete Effizienzklassen, die ebenso wie bisher in farbigen Balken von rot (hoher Energieverbrauch) bis gr\u00fcn (niedriger Energie\u00adverbrauch) dargestellt werden. Neu ist die Kategorie A+++, als effizienteste Klasse, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Sp\u00fclmaschinen, K\u00fchl- und Gefrierschr\u00e4nken wirksam wird. Auch Fernseher m\u00fcssen jetzt mit einem Label versehen werden; dies reicht allerdings vorerst nur bis zur Klasse A.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ko-Design-Richtlinie: Energiefresser verschwinden vom Markt<\/strong><\/p>\n<p>2012 treten weitere Vorgaben der \u00d6ko-Design-Richtlinie der Europ\u00e4ischen Union in Kraft. Die Richtlinie legt Obergrenzen f\u00fcr den Stromverbrauch beispielsweise von K\u00fchl- und Gefrierschr\u00e4nken, Fernsehern, externen Netzteilen oder Digitalempf\u00e4ngern fest. Zweck der Richtlinie ist es, weniger sparsame Ger\u00e4te nach und nach vom Markt auszuschlie\u00dfen, um so Klimaschutzziele zu erreichen. So m\u00fcssen etwa K\u00fchlschranke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Ger\u00e4te der Klasse A. Diese Modelle verschwinden dann vom Markt, und zur schlechtesten Effizienz-klasse wird die Kategorie A+.<\/p>\n<p><strong>Solarstrom wird geringer verg\u00fctet<\/strong><\/p>\n<p>Der Anteil erneuerbarer Energietr\u00e4ger an der Stromerzeugung soll bis 2030 auf 50 und bis 2050 auf 80 Prozent steigen. So steht es in der Novelle des Erneuerbare Energien Ein\u00adspeisegesetzes (EEG), die <strong>ab Januar<\/strong> in Kraft tritt. Wer Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeist, erh\u00e4lt daf\u00fcr eine Verg\u00fctung, die der Staat garantiert und die alle End\u00ad<\/p>\n<p>verbraucher bezahlen (EEG-Umlage). An dieser Regelung h\u00e4lt die Novelle fest. Allerdings gibt\u2019s f\u00fcr Solarstrom k\u00fcnftig weniger Geld, weil Photovoltaikanlagen inzwischen billiger geworden sind und insgesamt deutlich mehr Strom liefern. F\u00fcr Privatleute hei\u00dft das konkret: Wer im neuen Jahr eine typische Anlage mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt auf dem Hausdach installiert, dem zahlt der Netzbetreiber nur noch 24,43 Cent (2011: 28,74 Cent) pro Kilowattstunde Strom, die ins Verbundnetz flie\u00dft. Durch zu viel eingespeisten Strom kann es zu einer \u00dcberlastung des Netzes kommen. Deshalb m\u00fcssen Photovoltaik\u00adanlagen mit mehr als 30 Kilowatt installierter Leistung \u201eferngesteuert\u201c regelbar sein. So k\u00f6nnen die Netzbetreiber den Stromzufluss drosseln. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt kann alternativ die sogenannte Wirkleistung begrenzt werden: auf 70 Prozent der installierten Leistung.<\/p>\n<p><strong>Abschied von der 40-Watt-Gl\u00fchbirne <\/strong><\/p>\n<p>Nach den Gl\u00fchbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird 2012 auch der 40 Watt-Birne das Licht ausgeknipst. <strong>Ab 1. September 2012<\/strong> d\u00fcrfen Hersteller diese Lampen nicht mehr produzie\u00adren, \u00e4ltere Best\u00e4nde allerdings weiterhin verkaufen. Bis 2016 sollen nicht nur alle herk\u00f6mmli\u00adchen Gl\u00fchlampen, sondern auch ineffiziente Halogenlampen durch energiesparende Lam\u00adpen der Effizienzklassen A oder B ersetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Verbot von Cadmium<\/strong><\/p>\n<p>Das giftige und krebserregende Schwermetall Cadmium (Cd) hat die EU <strong>bereits seit 10.\u00a0Dezember 2011<\/strong> aus Modeschmuck und PVC sowie wegen der gef\u00e4hrlichen D\u00e4mpfe auch aus Legierungen zum L\u00f6ten (etwa im Modellbau) verbannt. Erlaubt ist weiterhin, PVC-Abfall mit niedrigem Cadmium-Gehalt f\u00fcr eine Reihe von Bauprodukten wiederzuverwenden. Diese Erzeugnisse m\u00fcssen entweder klar beschriftet oder mit einem unmissverst\u00e4ndlichen Piktogramm gekennzeichnet werden.<\/p>\n<p><strong>Energieeffizienz-Label f\u00fcr Autoreifen<\/strong><\/p>\n<p>Hersteller m\u00fcssen ab <strong>November 2012<\/strong> besser \u00fcber ihre Reifen informieren. Kunden werden insbesondere erfahren, ob der Pneu den Treibstoffverbrauch des Autos anheizt. Dazu erhal\u00adten alle Reifen, die das Flie\u00dfband nach dem 30. Juni 2012 verlassen werden, ein Label mit einer Skala vom gr\u00fcnen \u201eA\u201c f\u00fcr die beste bis zum roten \u201eG\u201c f\u00fcr die schlechteste Energie\u00adeffizienz. Offengelegt wird k\u00fcnftig zudem, wie der Reifen auf der Stra\u00dfe haftet und mit wie viel L\u00e4rm er rollt (gemessen in Dezibel). Die Neuerungen gelten auch f\u00fcr Leichttransporter und Lkw-Reifen. Mit der Richtlinie will die EU die Hersteller vor allem dazu bewegen, st\u00e4rker auf verbrauchsarme Reifen zu setzen.<\/p>\n<p><strong>Umweltzonen<\/strong><\/p>\n<p>Viele St\u00e4dte richten im n\u00e4chsten Jahr neue Umweltzonen ein oder versch\u00e4rfen Regeln f\u00fcr bestehende. In Nordrhein-Westfalen m\u00fcssen zum Beispiel in Krefeld Autos mit gelber oder roter Feinstaubplakette drau\u00dfen bleiben. Im Ruhrgebiet werden mehrere einzelne Umwelt\u00adzonen zu einer zusammengefasst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale NRW hat f\u00fcr sie zusammengestellt, was sich alles in 2012 \u00e4ndert: Steuern und Rente K\u00fcnftig k\u00f6nnen alle Eltern<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[669,670],"class_list":["post-49071","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten","tag-verbraucherzentrale","tag-was-andert-sich-2012"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49071","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=49071"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49071\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=49071"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=49071"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=49071"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}