{"id":5222,"date":"2008-01-16T11:36:44","date_gmt":"2008-01-16T11:36:44","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=5122"},"modified":"2008-01-16T11:36:44","modified_gmt":"2008-01-16T11:36:44","slug":"nhrwertangaben_auf_knusperflocken_ungengend__grnes_licht_fr_ampelkennzeichnung_gefordert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/nhrwertangaben_auf_knusperflocken_ungengend__grnes_licht_fr_ampelkennzeichnung_gefordert\/","title":{"rendered":"N\u00c4HRWERTANGABEN AUF KNUSPERFLOCKEN UNGEN\u00dcGEND &#8211; GR\u00dcNES LICHT F\u00dcR AMPELKENNZEICHNUNG GEFORDERT"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"bluebarry02\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/bluebarry02.jpg\" alt=\"bluebarry02\" \/><br \/>\nvz\/nrw   Zehn Gramm Zucker in einer Portion Knusperflocken sind doch nicht zu viel? Doch!<\/p>\n<p>Denn mit dem Zuckergehalt in 30 Gramm Fr\u00fchst\u00fcckscerealien wird bereits ein Drittel der tolerierbaren Tagesmenge bei Kindern abgedeckt. Ein entsprechender Hinweis ist auf den Verpackungen allerdings nirgends zu finden. &#8222;Stattdessen betreiben Hersteller mit scheinbar vereinfachten N\u00e4hrwertangaben auf ihren Produkten zurzeit eine faustdicke Augenwischerei&#8220;, kritisiert Klaus M\u00fcller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die zunehmende Branchenpraxis, den Kalorien-, Zucker- und Fettgehalt geb\u00fcndelt auf den Verpackungen anzugeben: Die einzelnen Gramm- und Prozentangaben scheinen auf den ersten Blick nicht allzu hoch.<!--more-->&#8222;Und doch informieren sie die Konsumenten wegen mangelnder Transparenz und fehlender Vergleichbarkeit nur zum Schein und lassen zudem den Tagesbedarf von Kindern v\u00f6llig au\u00dfer acht&#8220;, so das Ergebnis eines Checks der Verbraucherzentrale NRW von 18 Packungen mit verschiedenen Fr\u00fchst\u00fcckscerealien, die mit einer vereinfachten Kennzeichnung aufwarten: &#8222;Durch den Mangel an fundierten Bezugsgr\u00f6\u00dfen und eine fehlende Bewertung erscheinen die zuckerhaltigen Produkte ges\u00fcnder als sie sind.&#8220; An Stelle von selbst festgelegten Angaben der Hersteller fordert Verbraucherzentralenvorstand M\u00fcller eine rechtlich verbindliche N\u00e4hrwertkennzeichnung nach dem bereits vorhandenen Ampel-Modell in Gro\u00dfbritannien. Rot-gelb-gr\u00fcne Aufdrucke vermitteln hierbei die n\u00f6tigen Informationen und geben eine klare Orientierung zu den N\u00e4hrwerten eines Produkts.<\/p>\n<p>\nUm gesetzlichen Regelungen den Boden zu entziehen und sich ein kundenfreundliches Image zu verleihen, stellen immer mehr Lebensmittelhersteller ihre N\u00e4hrwertangaben in einer Grafik auf der Verpackung dar. Bei der auch bislang von Verbraucherschutzminister Seehofer favorisierten freiwilligen Kennzeichnung werden Gramm- und Prozentwerte f\u00fcr die f\u00fcnf Kategorien Kalorien, Zucker, Fett, ges\u00e4ttigte Fetts\u00e4uren und Salz angegeben. Die Werte sind f\u00fcr eine Portion auf Grundlage des Tagesbedarfs einer erwachsenen Frau berechnet und lassen den t\u00e4glichen Bedarf von anderen Zielgruppen &#8211; etwa von Kindern &#8211; v\u00f6llig au\u00dfer Acht.<\/p>\n<p>Am Beispiel von 18 Produkten mit Fr\u00fchst\u00fcckscerealien der Marktf\u00fchrer Nestl\u00e9 und Kelloggs, die sich speziell an Kinder richten, hat die Verbraucherzentrale NRW nun \u00fcberpr\u00fcft, inwiefern die freiwillige grafische Kennzeichnung der Unternehmen f\u00fcr Verbraucher hilfreich ist. Bei 17 Produkten lag der Zuckergehalt von circa zehn Gramm pro Portion im roten Bereich, da er bereits ein Drittel der tolerierbaren Tagesdosis von Kindern im Kindergartenalter abdeckt. Entsprechende Hinweise sind auf den Verpackungen jedoch nicht zu finden. &#8222;F\u00fcr Verbraucher ist die vereinfachte Kennzeichnung der Hersteller fatal, da die Berechnung der N\u00e4hrwerte auf einer falschen Grundlage erfolgt. K\u00e4ufer k\u00f6nnen die Angaben nicht einordnen und nehmen oftmals an, der Zuckeranteil sei vergleichsweise gering. Erschwerend kommt hinzu, dass die Richtwerte, die die Lebensmittelindustrie bei ihrer Kennzeichnung zugrunde legt, einer wissenschaftlichen \u00dcberpr\u00fcfung nicht standhalten&#8220;, kritisiert M\u00fcller: &#8222;Selbstkreierte, freiwillige Vereinbarungen der Industrie sind hier der falsche Weg. Zucker- und fettreiche Lebensmittel m\u00fcssen f\u00fcr Kunden auf den ersten Blick erkennbar sein.&#8220;<\/p>\n<p>Der NRW-Verbraucherzentralenvorstand fordert f\u00fcr verarbeitete Lebensmittel eine einfache und nachvollziehbare Ampelkennzeichnung auf der Basis eines Modells, das in Gro\u00dfbritannien bereits erfolgreich angewendet wird: &#8222;Die Ampel liefert die n\u00f6tige Orientierung und versetzt Kunden in die Lage, eine ges\u00fcndere Kaufentscheidung zu treffen.&#8220; Bei der dreifarbigen Kennzeichnung ist der Gehalt an Fett, ges\u00e4ttigten Fetts\u00e4uren, Zucker und Salz in rot &#8211; gelb &#8211; gr\u00fcn f\u00fcr eine Portion auf der Vorderseite der Verpackung auf einen Blick zu erfassen. Die Einteilung der Farbkodierung wird auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter N\u00e4hrstoffkriterien vorgenommen: Rot warnt vor einem hohen N\u00e4hrstoffgehalt und mahnt zu einem sparsamen Verzehr, gelb signalisiert einen Genuss in Ma\u00dfen und der dritte Farbblock gibt gr\u00fcnes Licht f\u00fcr reichlichen Zugriff. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>vz\/nrw Zehn Gramm Zucker in einer Portion Knusperflocken sind doch nicht zu viel? Doch! 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