{"id":54287,"date":"2011-12-28T10:14:36","date_gmt":"2011-12-28T09:14:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=54287"},"modified":"2011-12-28T10:28:44","modified_gmt":"2011-12-28T09:28:44","slug":"techniker-krankenkasse-langst-uberfallig-das-patientenrechtegesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/techniker-krankenkasse-langst-uberfallig-das-patientenrechtegesetz\/","title":{"rendered":"Techniker Krankenkasse: L\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig: Das Patientenrechtegesetz"},"content":{"rendered":"<p>Das deutsche Gesundheitssystem wird immer komplexer. F\u00fcr die Patienten ist es h\u00e4ufig schwer, sich im\u00a0 Leistungswettbewerb von Pharmaherstellern, \u00c4rzten und Krankenkassen zurechtzufinden und zu informieren.<!--more--><br \/>\nDoch nur ein informierter Patient kann gemeinsam mit dem Arzt auf Augenh\u00f6he \u00fcber seine Gesundheit entscheiden oder sich im Falle eines Behandlungsfehlers die n\u00f6tige Hilfe holen. Die Voraussetzung daf\u00fcr ist Transparenz im Gesundheitswesen und eine eindeutige Rechtslage. Schon seit Jahren versucht die Politik, die Rechte der Patienten in einem Gesetz zu b\u00fcndeln und zu st\u00e4rken. Jetzt ist es endlich so weit: Am 1. Juli 2012 tritt das neue\u00a0 &#8222;Patientenrechtegesetz&#8220; voraussichtlich in Kraft. Es beinhaltet beispielsweise konkretere Aufkl\u00e4rungs- und\u00a0 Dokumentationspflichten von \u00c4rzten und Krankenh\u00e4usern sowie die St\u00e4rkung der Patientenrechte bei\u00a0 Behandlungsfehlern. &#8222;Das bisher vorgelegte Grundlagenpapier der Bundesregierung geht in die richtige Richtung, fasst aber nur bestehende Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile zusammen. Wir brauchen konkretere Inhalte&#8220;, sagt Dr. Andreas Meusch, Leiter der Landesvertretungen der Techniker Krankenkasse (TK). &#8222;Der Patient muss beispielsweise wissen, wer f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Patienteninformationen verantwortlich ist und wer sie finanziert hat. Kommerzielle Interessen geh\u00f6ren nicht ins Behandlungszimmer. Werbung und Verkauf von zus\u00e4tzlichen\u00a0 Selbstzahlerangeboten wie &#8218;Individuelle Gesundheitsleistungen&#8216; (IGeL) sind deshalb per Gesetz zeitlich und r\u00e4umlich von der \u00e4rztlichen Behandlung zu trennen&#8220;, so Meusch. Auch sollten \u00c4rzte dazu verpflichtet werden, die Behandlung\u00a0 zeitnah, eindeutig und f\u00e4lschungssicher zu dokumentieren \u2013 auch im Falle einer elektronischen Dokumentation. Dazu muss es dem Patienten jederzeit m\u00f6glich sein, ohne Angabe von Gr\u00fcnden Einsicht in seine Akte zu nehmen. &#8222;Jeder Patient hat das Recht auf eine richtige und vollst\u00e4ndige Patientenakte, die vor dem Zugriff Unberechtigter und gegen nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderungen gesch\u00fctzt ist&#8220;, sagt Meusch. Wie eine Studie des &#8222;Wissenschaftlichen Instituts der TK f\u00fcr Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen&#8220; (WINEG) zeigt, m\u00f6chte jeder f\u00fcnfte Patient von seinem Arzt st\u00e4rker in die Entscheidungen einbezogen werden, die seine Gesundheit oder seine medizinische Behandlung betreffen. &#8222;Die Bereitschaft eines Patienten zur Mitwirkung in einer Therapie ist deutlich h\u00f6her, wenn er versteht, warum eine\u00a0 bestimmte therapeutische Ma\u00dfnahme sinnvoll ist, als wenn er nur die Anweisungen seines Arztes befolgt. Deswegen ist eine partnerschaftliche Entscheidung f\u00fcr beide Seiten vorteilhaft und sollte deshalb Patientenrecht werden&#8220;, fordert der TK-Landesvertretungsleiter. Bei schweren Erkrankungen oder vor komplizierten medizinischen Eingriffen kann es dar\u00fcber hinaus sinnvoll sein, die Behandlungsempfehlung des Arztes mit einem anderen Experten im Rahmen eines geregelten Zweitmeinungsverfahrens zu beraten. Ein besonderes Anliegen der TK ist die St\u00e4rkung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern. &#8222;L\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig ist eine gesetzliche Regelung, die verbindlich sicherstellt, dass \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte \u00fcber eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verf\u00fcgen&#8220;, so Meusch. &#8222;Es kann nicht sein, dass es heute immer wieder vorkommt, dass gesch\u00e4digte Patienten das ihnen zugesprochene Schmerzensgeld wegen eines zu geringen Versicherungsschutzes des Arztes nicht erhalten.&#8220; Auch sei es f\u00fcr Patienten gegenw\u00e4rtig schwer, berechtigte Anspr\u00fcche aus Behandlungsfehlern geltend zu machen. Die juristischen Verfahren sind oft langwierig und f\u00fcr Patienten belastend. Deshalb sollen sie durch Beweiserleichterungen unterst\u00fctzt werden. &#8222;Auch die Verfahrensrechte im Arzt- Haftungsrecht sollten f\u00fcr Patienten und ihre Interessenvertretungen vereinfacht werden, zum Beispiel durch die Einrichtung von Spezialkammern an den Landgerichten&#8220;, sagt Meusch. Kinder und Jugendliche sind laut Meusch bei Behandlungsfehlern besonders zu sch\u00fctzen. &#8222;F\u00fcr Kinder und Jugendliche bedeutet die derzeitige Verj\u00e4hrungsfrist von drei Jahren, dass sie oft keine M\u00f6glichkeit mehr haben, die Entscheidung ihrer Eltern, f\u00fcr oder gegen ein\u00a0 Behandlungsfehlerverfahren zu korrigieren&#8220;, erkl\u00e4rt Meusch. Daher sollte die Verj\u00e4hrungsfrist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen und generell auf zehn Jahre verl\u00e4ngert werden. Hintergrund: Grundlagenpapier\u00a0 Patientenrechte Bereits am 22. M\u00e4rz 2011 haben der Patientenbeauftragte der Bundesregierung und die Ministerien f\u00fcr Gesundheit und f\u00fcr Justiz in einem Grundlagenpapier Eckpunkte f\u00fcr ein Patientenrechtegesetz ver\u00f6ffentlicht. Sie beinhalten u.a. die Aufnahme eines Behandlungsvertrages in das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch, konkretere Aufkl\u00e4rungs- und Dokumentationspflichten von \u00c4rzten und Krankenh\u00e4usern sowie die St\u00e4rkung der Patientenrechte bei\u00a0 Behandlungsfehlern. Urspr\u00fcnglich sollte das Gesetz noch 2011 vom Bundestag verabschiedet werden. Mitte November erkl\u00e4rte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, er gehe davon aus, dass das Patientenrechtegesetz zum 1. Juli 2012 in Kraft treten werde. Ein Referentenentwurf werde Anfang 2012 ins Bundeskabinett kommen. Ebenfalls im November haben zehn Bundesl\u00e4nder die Bundesregierung mit eigenen Vorschl\u00e4gen zum Handeln aufgefordert. Sie<br \/>\nwurden unter Federf\u00fchrung der Hamburger Beh\u00f6rde f\u00fcr Gesundheit und Verbraucherschutz vorgelegt. Jetzt ist die Bundesregierung am Ball \u2013 Patienten und ihre Interessensvertretungen warten seit Jahren auf ein Patientenrechtegesetz. Arzt und Patient auf Augenh\u00f6he -Jeder f\u00fcnfte Patient will st\u00e4rker mit entscheiden +++ mehr Infos unter: <a title=\"Techniker Krankenkasse\" href=\"http:\/\/www.tk.de\" target=\"_blank\">www.tk.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das deutsche Gesundheitssystem wird immer komplexer. 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